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■ Stuttgarter Gericht gibt Bauer rechtBSE-Tötungsanordnung für Rind ausgesetzt

Stuttgart (taz) – Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im ersten baden-württembergischen Hauptsacheverfahren die BSE- Tötungsanordnung für das Galloway-Rind eines Heilbronner Bauern aufgehoben. Für den Kläger und seinen Verteidiger, den Duisburger Rechtsanwalt Dirk Büge, ist dies ein Grund mehr, daß endlich „diese unsägliche BSE-Schutzverordnung des Bundes außer Kraft gesetzt werden muß“. Das Rind hat bisher keine BSE-Symptome gezeigt.

Tobias Schneider, Sprecher im baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium, sagte nach der Urteilsverkündung, man gehe davon aus, daß die BSE-Schutzverordnung des Bundes nach wie vor rechtmäßig sei. Vor einer abschließenden Stellungnahme sei jedoch die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten.

Die noch nicht vollzogenen Tötungsanordnungen, die etwa 60 Rinder betreffen, würden derweil nicht weiter betrieben. Erst im Januar hatte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in einem vielbeachteten Urteil das Einfuhrverbot für Schweizer Rinder gekippt und damit erneut Zweifel an der Bonner BSE-Verordnung laut werden lassen. kw

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