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Stuttgart 21Teil der Arbeiten gestoppt

Die Bahn darf eine Aufbereitungsanlage für Grundwasser nicht weiter installieren, urteilt ein Gericht. Dennoch will der Konzern den Südflügel des alten Bahnhofs abreißen.

Der geschützte Juchtenkäfer verhindert derzeit Bauarbeiten am Stuttgarter Bahnhof. Bild: dpa

STUTTGART taz/dapd | Die Deutsche Bahn muss erneut Bauarbeiten für das Verkehrsprojekt Stuttgart 21 ruhen lassen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am Freitag einen vorläufigen Baustopp für das sogenannte Grundwassermanagement verhängt.

Die Bahn erklärte, sie werde dem umgehend nachkommen. Die vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene Umplanung der Grundwasseranlage sei rechtswidrig, teilte das Gericht mit. Das Amt hätte die Frage prüfen müssen, welche Folgen die Bauarbeiten insbesondere für Bäume haben, die von dem unter Schutz stehenden Juchtenkäfer besiedelt sind.

Umstritten ist, ob von dem Urteil auch der Abriss des Südflügels und die Verpflanzung weiterer Bäume im Schlossgarten betroffen sind. Die geänderten Pläne für die Grundwasseranlage waren genehmigt worden, ohne dass Umweltverbände angehört wurden - obwohl es laut Urteil auch um Naturschutzbelange ging.

Erläuterungen zum Artenschutz

Die Bahn hatte im vergangenen Jahr beantragt, statt der ursprünglich geplanten vier eine zentrale Anlage zur Aufbereitung des Wassers zu bauen, das für Stuttgart 21 abgepumpt werden muss. "Es wurde jetzt bestätigt, dass beim Thema Artenschutz bisher zu lax gearbeitet wurde", sagte Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND), der taz.

Der BUND hatte vor Gericht beantragt, den Planfeststellungsbeschluss komplett aufzuheben. Dem gab das Gericht aber nicht statt. Deshalb hat das Eisenbahnbundesamt nun die Möglichkeit, den Beschluss zu überarbeiten. Dafür muss die Deutsche Bahn erläutern, wie sie dem Artenschutz Rechnung tragen will. Das EBA muss außerdem den BUND anhören.

Direkt betroffen sind von dem Urteil der für Januar geplante Abriss des Südflügels und die Baumverpflanzung nicht. "Aber in der Begründung sagt der Verwaltungsgerichtshof ganz klar, dass artenschutzrechtliche Maßnahmen grundsätzlich geregelt werden müssen", argumentiert Frieß. "Das trifft aus unserer Sicht auch für den Südflügel und die Bäume bislang nicht ausreichend zu. Die Polizei muss deshalb jetzt die Bäume vor illegalen Fällungen schützen und nicht das Baurecht der Bahn."

Das sieht das Stuttgart-21-Kommunikationsbüro hingegen anders. "Die im Januar geplanten bauvorbereitenden Maßnahmen wie der Rückbau des Südflügels oder die Freimachung des Baufeldes im Mittleren Schlossgarten sind davon unberührt und werden unverändert umgesetzt", teilte das Büro mit.

Keine Ermittlungen gegen Expolizeichef

Unterdessen erklärte die Staatsanwaltschaft Stuttgart, dass sie kein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf wegen des Einsatzes von Wasserwerfern bei einer Demonstration am 30. September 2010 einleiten werde. Stumpf habe nichts von einem möglichen Fehlverhalten einzelner Beamter gewusst. Bei der Demonstration gegen das Bahnprojekt waren mehr als 100 Teilnehmer teils erheblich verletzt worden. Ein 66-Jähriger erblindete nahezu durch den Strahl eines Wasserwerfers.

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4 Kommentare

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  • HS
    Hari Seldon

    @andreas tulzer

     

    Bitte, hier ist eine kurze Lagebeurteilung aus BaWü (Stuttgarter Raum):

     

    "Mir scheint, Sie haben das Urteil nicht gelesen. Worum geht es? Zunächst einmal hat die Bahn UMGEPLANT, anstelle von 4 dezentralen Anlagen möchte sie nun EINE zentrale Anlage bauen. Das ist gut für den Umweltschutz, denn bei 4 Anlagen hätten wesentlich mehr Bäume gefällt werden müssen. Und es ist wohl nicht sehr abwegig anzunehmen, dass die Vorschriften, die für 4 Anlagen gültig waren, nun auch für die EINE Anlage gelten sollten/müssten. Man will damit das Versäumnis des EBA nicht kleinreden, sondern nur darauf aufmerksam machen, wie aus einem guten Vorhaben (eine Anlage anstelle von 4) der BUND plötzlich ein „böses“ Vorhaben macht – nur um Sand ins Getriebe zu streuen. Und man will auch darauf aufmerksam machen, dass die Gegner eben keinen „SIEG“ gelandet haben. Denn das VGH hat NICHT zugestimmt, die Planänderung aufzuheben (wie vom BUND gefordert), sondern hat bestimmt, das in einem „ergänzenden“ Verfahren der BUND seine Vorschläge machen kann, über die dann das EBA bestimmt. Weiter möchte man darauf aufmerksam machen, dass das Urteil des VGH nur und ausschließlich das Grundwassermanagement betrifft und sonst nichts (Zitat: „Bei dieser Sachlage, so der VGH, sei die Frage, ob der Bau der Rohrleitungen, Grundwassermessstellen und Infiltrationsbrunnen im Mittleren Schlossgarten zu relevanten Beeinträchtigungen dieser Population führe…..“ Zitatende). Daher bleibt es beim Abriss des Südflügels und der Freiräumung der Baugrube. Mit diesem Fazit müssten eigentlich Gegner und Befürworter gleichermaßen gut leben können."

     

    Und jetzt die Geschäftsidee mit dem Logo BUND.

    In 1975 eine Geschäftsidee was born! Es wird ein Verein (BUND) gegründet mit dem Ziel Spenden für umweltpolitische Aktivitäten zu generieren. Um die Spendenwilligkeit zu untermauern, wird im wesentlichen auf zwei menschliche Grundeigenschaften gezielt, die da sind:

     

    1. Zukunftsangst

    2. Mitleid

     

    Die Organisation wird unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt. Dafür ist eine Führungsriege notwendig, die genausogut ein weltweite Warenverkaufsorganisation erfolgreich führen könnte. Unter großem Werbeaufwand und spektakulären Aktivitäten, wird ständig dafür gesorgt, dass der Mitglieder-und vor allem der SPENDENSTROM nicht abreißt. Dies hatte enormen Erfolg, da der Umwelterhaltungsgedanke in den 1970er Jahren durchaus berechtigt war. Dies änderte sich, als 1980 ein politischer Ableger der Organisation die Partei der "Grünen" gründete, um der Geschäftidee auf politischer Ebene mehr Nachdruck verleihen zu können. Aus dieser Sicht wurde die Organisation BUND immer mehr zum Selbstzweck, um politische Ziele durchzusetzen. Der Umweltgedanke ist weit nach hinten gerückt, wie man in der aktuellen Auseinandersetzung mit S21 sieht. Und heute sieht es so aus, dass der Verein BUND eigentlich wie eine Aussenstelle der Grünen agiert, und täuscht viele ehrlichen Menschen, welche eigentlich Interesse nur im Umweltschutz, aber keine Interesse in den politischen Spilereien der Grünen hätten.

  • AT
    Andreas Tulzer

    Man muss sich mal klar machen, was in Stuttgart eigentlich abgeht:

    Seit Monaten werden illegale Bauarbeiten am Grundwassermanagement von der Polizei geschützt und durch das Räumen von Blockaden überhaupt erst ermöglicht. Diejenigen, die durch das Blockieren versuchen, den Rechtsbruch zu verhindern, werden kriminalisiert, müssen Bußgelder bezahlen und werden unter Umständen auch noch der Nötigung bezichtigt.

    Das ist doch geradewegs so, als würde die Polizei einem Einbrecher die Bank aufschließen und die Bankangestellten, die sich den Einbrechern in den Weg stellen, festnehmen, um sie wegen Behinderung des Geldabtransports zu belangen.

  • D
    Daniel

    Und es waren ja auch nur mehr als 100 verletze Demonstranten, was zahlt die Ban der TAZ eigendlich für das Schönreden der Opferzahlen. Das gegen den guten Herrn nicht ermittelt wird überrascht doch keinen oder hat hier jemand im Ernst daran geglaubt.

    Wieder einmal mehr bewißt dies das wir im Trugschluß sind wenn wir an eine Demokratie in Deutschland glauben, nur weil die Bürger noch nicht mit Waffen in Schuß gehalten werden (wer braucht Waffen wenn er Meinungsbildende Medien hat) heißt das noch lange nicht das, auch so Diktaturen aussehen können.

  • V
    vic

    Das Stuttgart-21-Kommunikationsbüro sieht das anders, und macht weiter wie geplant.

    Gegen den Oberpolizisten wird nicht ermittelt, denn der wusste ja nicht, dass von ganz oben seitens der Polizei "energisches Vogehen gegen die Störer" angeordnet war.

    Na dann.