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Stufenplan fürs SorgerechtSchweigt Mutti, darf Papi mitentscheiden

Die Justizministerin schlägt einen Stufenplan vor, um das Sorgerecht für uneheliche Kinder zur regeln. Bisher hatte die Mutter ein gesetzliches Veto-Recht.

Die Union lehnt jeden "gesetzlichen Automatismus" für ein gemeinsames Sorgerecht ab. Bild: dpa

KARLSRUHE taz | Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat der Union ein "Kompromissangebot" gemacht. Das Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern soll künftig nach einem Drei-Stufen-Plan festgestellt werden, den die Ministerin jetzt vor Journalisten in Karlsruhe vorstellte.

Direkt nach der Geburt, so die erste Stufe, soll das alleinige Sorgerecht bei der unehelichen Mutter liegen. Ist aber der Vater bekannt und wünscht er ein gemeinsames Sorgerecht, so hat die Frau acht Wochen Zeit, dem zu widersprechen (zweite Stufe). Reagiert sie nicht, haben Vater und Mutter das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Widerspricht die Mutter, entscheidet in der dritten Stufe auf Klage des Vaters das Familiengericht.

Ursprünglich wollte die Ministerin in der ersten Stufe erst mal das gemeinsame Sorgerecht vorsehen. Doch nun kam sie der Union entgegen: Bei uninteressierten Vätern muss die Mutter nicht aktiv werden, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten. Wenn der Vater jedoch Verantwortung übernehmen will und die Mutter dagegen ist, muss sie ausdrücklich widersprechen.

Die Union lehnt aber jeden "gesetzlichen Automatismus" zugunsten eines gemeinsamen Sorgerechts ab, erklärte die zuständige CDU-Abgeordnete Ute Granold gestern auf Nachfrage der taz. Nach Ansicht der CDU/CSU muss der Vater aktiv werden und das Familiengericht anrufen, wenn die Mutter einfach schweigt.

Bisher hatte die Mutter ein gesetzliches Veto-Recht. Gegen ihren Willen konnte ein nichtehelicher Vater kein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Diese Rechtslage wurde jedoch sowohl vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als auch vom Bundesverfassungsgericht beanstandet.

Als Grundziel der Reform sind sich Union und FDP nun einig, dass die gemeinsame Sorge für nichteheliche Kinder künftig der Regelfall sein soll. In einem Gerichtsverfahren müsste die Mutter also auf jeden Fall belegen, warum die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl schadet.

Nach einer einstweiligen Anordnung des Verfassungsgerichts können nichteheliche Väter bereits seit August gerichtlich die gemeinsame Sorge erstreiten, wenn es dem Kindeswohl dient. Das Sorgerecht betrifft grundlegende Entscheidungen im Leben eines Kindes wie den Wohnort, die Schulwahl oder größere Operationen. Ein Umgangsrecht haben nichteheliche Väter auch ohne Sorgerecht.

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20 Kommentare

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  • J
    Jennifer

    Hallo,

     

    ich stimmen den Väter hier wirklich vollkommen zu. Ich bin der Ansicht, dass die Sorge für MANN und FRAU gleichermaßen gilt. Die Zeugung erfolgte ja auch zusammen oder etwa nicht. Ich finde es traurig für die Kinder, das viele Frauen sich einfach nur auf den Gesetzen ausruhen und die Kinder als Spielball benutzen. Liebe Frauen denkt doch mal ein bisschen nach um was geht es hier, Ihr beschwert Euch das die Väter sich nicht kümmern aber wenn Sie sich kümmern dann bitte nur nach Euren Regeln. Sorry, aber so läuft das nun mal nicht. Erwachsen, Verantwortung darüber solltet Ihr mal drüber nachdenken. Die Kinder haben das Recht auf beide Teile PAPA und MAMA!!! Warum missbraucht ihr Eure Kinder!

    Auch finde ich die Amtswege das der Vater nicht automatisch das Sorgerecht hat ziemlich verwerflich, WARUM? Dann sollte man sich auch Fragen warum nicht anderum, dass der Vater nach Geburt das alleinige Recht hat? Ist doch völlig irre!

    Auch das Verahren der RechtspflegerInnen sollte mal geprüft werden, wie kann es sein, dass diese nach Hause kommen die Kinder befragen, die Mutter dies unterschreiben muss und dann noch gemütlich bei kaffee und Kuchen plaudern( etwas spitzfindig) aber so in etwa. Ich nenne das Beeinflußung, Manipulation. Denn dann kann man ja wie zufällig Dinge fallen lassen. Haben dies selber erfahren, denn vor Gericht hat die Rechtspflegerin nach Darstellegung der Sachlage ihr Urteil geändert. KOMISCH oder! Also Liebe Frauen geht mal tief in Euch und fragt Euch muss dies sein. Habt doch mal so viel Eier in der Hose und geht über den STOLZ hinweg es geht einzig und allein und die KINDER und nicht um gekränkte EITELKEITEN! Paffi (und ich bin eine FRAU)

  • GE
    Gerald Emmermann

    Schade, dass viele Väter noch immer nicht begriffen haben, dass Kommentare unter einem Nicknamen zu schreiben, zu wenig Glaubwürdigkeit verführt....

     

    Warum orientiert man sich nicht nicht an den Vorschlägen derer, die wissen, worüber sie reden, z. Bsp. die Kinderrechtekommission des deutschen Familiengerichtetags, (nachzulesen bei: www.Väterwiderstand.de ), anstatt auf jene zu hören, denen es als feministische Sturmtruppen bloß um grundlegende gesellschaftliche Veränderungen geht, bei deren Umsetzung die Beachtung des Kindeswohls nur stört.

     

    Jugendämter, deretwegen Deutschland mit schöner Regelmäßigkeit wegen Mißachtung der Menschenrechte vom EuGHMR zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt wurde und die sich in hunderten Petitionsvefahren vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Europaparlaments vorhalten lassen müssen, bei der Anwendung des eigenen Wirkungskreises brutale Methoden anzuwenden,haben in familienrechtlichen Sorgerechtsverfahren als Antragsadressat nichts verloren - andernfalls würde der Bock zum Gärtner gemacht und eine Verletzung der Kinderinteressen von vornherein leichtfertig in Kauf genommen.

    Väter trifft -wie Mütter- die Pflicht, ihren Kindern gegenüber Sorge- und Verantwortung zu übernehmen.

     

    Und zwar von Geburt an!

  • M
    Mattis

    Dieser Entwurf entspricht genau den bisherigen diskriminierenden Vorgehen und Verfahren gegen die Väter unehelicher Kinder. Mama hat 2 Monate Zeit (formlos?) zu widersprechen und Papa muß zur Durchsetzung seiner Rechte vor Gericht ziehen und dies neben dem Unterhalt wieder finanzieren.

     

    Es gibt bestimmt manche Väter, die sich der Sorge und Verantwortung entziehen wollen - doch darf man deswegen diesen Stempel gleich allen Vätern aufdrücken?

    Warum werden Väter immer genötigt für die anerkennung der Grundrechte die Gerichte einzuschalten, wohingegen bei den Regeln für Mütter immer wieder Automatismen eingebaut sind den Vätern mühelos Steine in den Weg zu rollen?

     

    Die juristische Fraktion in Deutschland sichert sich mal wieder ihre nicht unerheblichen Bezüge... wer es anders erwartet hat, darf sich Utopist nennen.

  • K
    Kölner

    "Kochen und Kindererziehen sind viel zu wichtige Angelegenheiten, als dass man(n) sie Frauen überlassen dürfte."

    Kölner 1983

  • E
    Eva

    Vater nicht angeben, ggf. rechtzeitig umziehen ,dann laufen gewisse Bestrebungen ins Leere.....

  • I
    Indosolar

    es wird Zeit, das im Elternrecht Gleichberechtigung eingeführt wird. Als verheirateter und nachweißlich engagierter Vater wurden gegen mich von einem ostdeutschen Jugendamt massiv diskriminierende und strafbare Handlungen unternommen, um mich aus der elterlichen Sorge zu drängen. Dazu wurden Gutachten gefertigt ohne den Vater einzubeziehen, Falschaussagen vor Gericht von Amtspersonen getroffen, falscher Vortrag vor Gericht geleistet, Dokumente gefälscht, der Datenschutz verletzt, versucht Anweisungen zu geben, was in einem Gutachten zu stehen hat, die Fallgeschichte dem Familiengericht falsch dargestellt, die Rechtsaufsicht belogen, massiv Druck ausgeübt, versucht meine Grundrechte zu beschneiden und manipuliert ohne Ende. Am Ende stand ein Kind, dass den Anforderungen der Grundschule nicht gewachsen war und ein gerichtlich angeordnetes Gutachten, welches dem Vater die bessere Erziehungsfähigkeit und die Notwendigkeit des Verbleibes des Kindes beim Vater bescheinigte. Bestraft wegen der systematischen Kindeswohlgefährdung von Amts wegen, wegen Diskriminierung und Kriminalisierung eines engagierten Vaters einschließlich beruflicher Gefährdung und des unschuldigen Verlustes an sozialer Reputation durch dieses kriminelle Handeln wurde niemand.

    Also Vorsicht unverheiratete Väter, es ist mit härtesten Widerstand einer von falsch verstandenen Feminismus zerfressenen Familien- und Sozialpolitik zu rechnen.

  • W
    Wolfgang

    Die Frauen sollten Ihre E MANNzipatoin einfach nur leben - denn das bedeutet auch, das wir Männer die gleichen Rechte haben!

    "Mein Bauch gehört mir" war damals ein Slogan der Frauenbewegung, haben wir Männer etwa gekontert und darauf bestanden: "Mein Samen gehört mir"?

    Mit anderen Worten, ohne uns Männer keine Kinder, es gehören

    also BEIDE, Mann und Frau dazu.

    Somit auch selbstverständlich für BEIDE das gemeinsame Sorgerecht ...und die damit verbundenen Pflichten!

    Meine Exfreundin wollte einfach nur ein Kind und das so schnell als möglich.

    DAS WUSSTE ICH ABER NICHT!

    Nach 2 Monaten Beziehung war sie schwanger, von den 12 Kondomen waren 6 defekt - im Nachherein war klar:

    Sie hatte die Kondome entsprechend manipuliert.

    Im zweiten Schwangerschaftsmonat trennte Sie sich völlig überraschend von mir.

    Nach 4 Monaten Beziehung.

    Ich war für eine Abtreibung, da wir über eine Verliebtheit nicht herausgekommen waren und Sie sich mit dem Kind den Einstieg ins Berufsleben verbauen würde.

    Zudem wollte ich nicht nur Zahlvater sein.

    SIE ABER HATTE WAS SIE WOLLTE: SIE WAR SCHWANGER.

    Mir war das Ganze völlig unverständlich, erst nach der Geburt unseres Sohnes kam ich zufällig 2 Jahre später auf die Ursache ihres Handelns.

    Das Kind "diente" aufgrund Ihrer Schulden als Schutz vor den Gläubigern, denn der Gerichtsvollzieher konnte bei Ihr nichts pfänden.

    Ich war entsetzt!

    Seit 6 Jahren zahle ich nun brav den Unterhalt - und ich bin kein Einzelfall!!!

    Mühselig habe ich mir am 30.11.2010 vor Gericht ein ERWEITERTES UMGANGSRECHT erkämpft, statt des erhofften

    anteiligen SORGERECHTS aufgrund des Urteils vom EUGMR und der Richtlinie des BVGś zum Sorgerecht.

    Die Begründung der Richterin war: "Ich kann Ihnen kein anteiliges Sorgerecht genehmigen, da die Kommunikation zwischen Ihnen beiden gestört ist!"

    Das heißt für mich als MANN, das wenn eine Frau und Mutter des gemeinsamen Kindes mit mir nicht reden möchte, ich keine Möglichkeit habe ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen.

    Da meine Exfreundin die Treffen mit meinem Sohn blockiert und verhindert, wo sie nur kann, auch telefonisch einfach auflegt, bekomme ich NIE SORGERECHT!

    Keine Auskunft beim Kindergarten, wie sich mein Sohn entwickelt, keine beim Artz, später auch nicht in der Schule - WENN DIE MUTTER DAS NICHT WILL.

    Sie gebraucht das Kind als Waffe, belastet und zerstört damit eine Kinderseele - und ich darf dabei zusehen und kann nichts machen.

    Jugendämter und Gerichte halten zusammen, gegen ENGAGIERTE VÄTER.

    Ich kann frustrierte Männer verstehen, die sich vor dem Unterhalt drücken - das ist eine Waffe, die unser Staat schmerzlich versteht.

    Zudem behindert die Höhe des Unterhalt oftmals die Gründung einer neuen Familie, da das Geld beim Mann nicht mehr reicht.

    Die nächste Folge ist, das viele Männer aufgrund der schlechten Erfahrungen mit Jugendamt und Gerichten keine Kinder mehr zeugen wollen.

    Gleichberechtigung und Gerechtigkeit in Deutschland geht so nicht - das Familienrecht gehört schnellstens an das echte Leben angepasst.

    Wolfgang

  • EU
    Eric Untermann

    Frau Granold spricht mitnichten für die ganze CDU, es gibt auch ganz andere Meinungen in dieser Partei. So spricht sich die sächsische CDU schon seit dem Beginn der Diskussionen bis heute laut und deutlich für die automatische gemeinsame Sorge ohne Wenn und Aber aus: "Sachsens Justizministerium tritt für ein automatisches Sorgerecht lediger Väter ein", http://www.mittelsachsen-tv.de/default.aspx?ID=1765&showNews=914002

  • TS
    Thomas Sochart

    Die Justizministerin FDP ist viel zu früh und ohne ersichtlichen Grund eingeknickt. Inzwischen macht die CDU die Wirtschaftspolitik zum Wahlkampfthema weil sie wissen, das sie mit Familienpolitik von vorgestern keine Punkte machen können.

  • R
    Raban

    Dieser Kompromiss, den die FDP-Ministerin vorschlägt, ist allein dem traditionellen Familienbild der CDU/CSU geschuldet, aber er berücksichtigt nicht, worauf sich das Urteil des EGFM und des BVG in dieser Frage allein gründet, nämlich, dass das Menschenrecht des Vaters auf sein Kind und damit letztlich das Menschenrecht des Kindes auf beide Eltern in Deutschland nicht länger in Frage gestellt werden darf. Alle Menschen sind frei und gleich und mit unveräußerlichen Rechten geboren. Dieser Grundsatz der europäischen Aufklärung ist Verfassungsrealität in den meisten westlichen Gesellschaften. Weshalb hat die Mutter von Geburt des nicht durch Knospung, sondern durch Zeugung entstandenen Kindes ein natürliches Recht auf Sorge, der Vater hingegen soll dieses Recht auf dem Rechtsweg erstreiten. Das ist schon immer widersinnig gewesen. Wie selbstsüchtig ist der Anspruch der Mutter, allein die wichtigsten Rechte für ein Kind ausüben zu wollen, wenn der Vater hierzu ebenso bereitsteht, wie selbstsüchtig wäre auch der Anspruch eines Vaters, dieses Recht allein zu begehren.

    Ein Kind ist durch Vater und Mutter in der Welt und auf dieser, es ist biologische gleichermaßen Teil beider. Es sollte auch sozial beides sein dürfen, Kind seiner Mama und Kind seines Papas. Mütter wie Väter, die das hintertreiben, verletzten nur eines, den Anspruch ihres Kindes auf beide Eltern.

    Das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile von Geburt an ist ein längst überfälliges Recht außerehelich geborener Kinder.

  • KW
    Klaus W.

    @ rony:

     

    Ja, Sorgerecht bedeutet auch Sorgepflicht. Die Hälfte aller alleinerziehenden Mütter ignoriert diese Pflicht indem sie diese Last per Hartz IV auf die Allgemeinheit übertragen. Die elterliche Sorge besteht nämlich nicht nur im Bereich der Betreuung, sondern auch im Bereich des Barunterhalts, und hier versagen diese Mütter sträflich.

  • RS
    Ralph Steinfeldt

    @rony,

     

    die von Ihnen angeführte Tatsache dass… zeigt lediglich, dass es ist wie es ist, daran ändert auch Ihre persönliche Betroffenheit nichts.

     

    In meinem Fall läuft es genau umgekehrt, mit demselben Ergebnis, dass eine Mutter das Kind, als sogenannte Alleinerziehende, überwiegend betreut.

     

    Zudem zeigen die bundesamtlichen Statistiken, neben den Auswertungen der Befragungen von Rechtsanwälten und Jugendämtern (1BvR 420/09), auch ein anderes Bild, dass die Kinder mit zunehmendem Alter vermehrt zum Vater wechseln, wenn sich die Möglichkeit hierzu bietet und die Notwendigkeit besteht.

     

    Ist es nur Zufall, dass diese Wechsel häufig dann vollzogen werden, wenn der nacheheliche oder Betreuungsunterhalt ausläuft und/oder die Kinder pubertätsbedingt im Umgang anspruchsvoller werden?

     

    Lebensrealitäten gibt es viele, aber was Sie pauschal dem überwiegenden Teil der Väter unterstellen, Launen und Desinteresse, kommt keiner Regelvermutung nahe.

  • L
    Lucia

    >>...“Schnarre (FDP) hat der Union ein "Kompromissangebot" gemacht...">:

     

    Denn Schnarre will die Väter ohne Heirat nicht überfordern. Sie müssen behutsam an das

    Grundziel der Reform herangeführt werden,

     

    ...“ dass die gemeinsame Sorge für nichteheliche Kinder künftig der Regelfall sein soll...“

     

    >>... Die Union lehnt aber jeden "gesetzlichen Automatismus" zugunsten eines gemeinsamen Sorgerechts ab,

    erklärte die zuständige CDU-Abgeordnete Ute Granold gestern auf Nachfrage der taz......Ein Umgangsrecht haben nichteheliche Väter auch ohne Sorgerecht...

  • R
    rony

    Allein die Tatsache, dass es vor allem alleinerziehende Mütter gibt und dagegen kaum alleinerziehende Väter, zeigt doch schon, dass Mütter sich einfach kümmern und da sind, während viele Väter immer noch meinen, sich das aussuchen zu können und sich nicht während der Schwangerschaft, oder um Kinderbetreuung kümmern und oft auch keinen entsprechenden Unterhalt leisten. Die Mütter müssen - und machen, die Väter dürfen? So lange die Lebensrealität so aussieht - und genau das tut sie leider oft, halte ich ein automatisches gemeinsames Sorgerech für realitätsfremd. Sorgerecht beinhaltet auch und vor allem Sorgepflicht. Hätte ich mein Kind nach der Geburt so verlassen wie es sein Vater tat (und der nach Jahren des Kaum-Kümmerns permanent Rechte einfordert), ich wäre als schlimmste Rabenmutter verurteilt und das Sorgerecht wäre mir sofort entzogen worden...

  • KW
    Klaus W.

    Das Sorgerecht soll es für einen Vater erst geben, wenn die Partnerin oder irgendein Richter zustimmt?

    Absurder geht´s doch wohl nicht mehr.

  • P
    peter

    Was soll das werden, einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Richter ?

    Als ob die Familiengerichte nicht bereits jetzt völlig überlastet sind. Diese Lösung ist weit entfernt davon, endlich die vom EGFM festgestellte Diskriminierung der Väter abzuschaffen. Nur ein automatisches gemeinsames Sorgerecht ab Geburt gewährt beiden Elternteilen Gleichberechtigung und entlastet zugleich die Familiengerichte.

  • MJ
    Martin Jäger

    Gleichberechtigung sieht anders aus. Bei der erfahrbaren Realität vor den Familiengerichten in Deutschland wird sich nicht viel ändern.

     

    Wenn es das Grundziel der Reform sein soll,

    dass die gemeinsame Sorge für nichteheliche Kinder künftig der Regelfall sein soll, so kann man auch ganz einfach die gemeinsame Sorge gesetzlich verankern.

     

    Zu schwierig für Sie, meine Damen und Herren Politiker?

     

    Mehr Details und Kommentare: http://www.facebook.com/pages/Sorgerecht/174941139191055?v=wall

  • RS
    Ralph Steinfeldt

    Es lässt sich ideologisch begründet noch nachvollziehen, wenn aus radikal- und banalfeminstischen Kreisen gemeinsame Elternschaften abgelehnt werden.

    Dies auch wenngleich die Ansicht, dass Männer das minderwertige und somit für die Erziehung von Kindern ungeeignete Geschlecht stellen, nachweislich und längst in der westlich zivilisierten Welt sozialwissenschaftlich widerlegt wurde.

    Bei den christlich Konservativen ist die Motivlage eine ganz andere: Sie insistieren auf Einehen auf Lebenszeit.

    Vorgenannte Fraktionen definieren übereinstimmend Mutterschaften biologisch, während Vaterschaften als ausschließlich soziale Konstrukte angenommen werden.

    Beide begehen in diesem Zusammenhang folgende und gravierende Fehler:

     

    1) Soziale Fähigkeiten der Frauen werden, im Gegensatz zu denen der Männer, nicht kritisch hinterfragt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass immer mehr Menschen vaterlos aufgewachsen sind und weiterhin aufwachsen, was dauerhafte elterliche Lebensgemeinschaften zunehmend erschwert.

     

    2) Die altrömische und längst nicht mehr gültige Aussage "Der Vater ist immer ungewiss" hat heute keinen realen Bezug mehr.

     

    3) Dass es überwiegend die biologischen Väter sind, die nichts mit ihren Kindern zu tun haben wollen, ist ein Ammenmärchen und wurde als Solches in der Entscheidungsbegründung, des BVerfG (1BvR 420/09), eindeutig entlarvt.

     

    Die politischen und meinungsbildenden Kräfte haben sich endlich, eindeutig und transparent zu positionieren, wohin die familiare, gesellschaftliche und somit gesamte soziale Reise in Deutschland ihrer Meinung nach gehen soll:

    1) Weiterhin Frauen zentriert und Männer ausgrenzend oder

    2) in Richtung sauberer Trennung von Paar- und Elternebene, zugunsten von tatsächlicher Gleichberechtigung, Geschlechterdemokratie - und somit perspektivisch - nachfolgender Generationen.

    Im Anschluss an die eigene Positionierung haben sich die Fraktionen dem öffentlichen und demokratisch geführten Diskurs diskriminierungsfrei zu stellen.

     

    Meine Meinung:

    Die Kriterien für Vaterschaften und Mutterschaften sind Gender konform zu gestalten.

    Entweder sind Elternteile gleichermaßen biologisch, sozial oder biologisch/sozial definiert.

     

    MfG

  • P
    Papi

    Die sogenannten Christen aus CDU und CSU sind daran Schuld, dass ich keinen richtigen Kontakt zu meinem "unehelichen" Sohn hatte. Die Mutter hat mir das Umgangsrecht versagt. Einen nachvollziehbaren Grund - außer verletzten Stolz - hatte sie nicht. Aber angeblich steht ja die Familie für CDU und CSU im Vordergrund. Reine Verlogenheit. Das Jugendamt erklärte mir, dass ich nur die Pflicht habe, Kindesunterhalt zu zahlen, aber keinerlei Rechte.

     

    Tolle Gesetzgebung aus dem letzten Jahrtausend. Wenn ich jetzt noch einmal alles Revue passieren lasse, bekomme ich echten Hass auf die Politiker aus der CDU/CSU.

  • S
    Stefan

    Unglaublich, was das schon wieder ausgeheckt wird. Es gibt doch überhaupt keinen Grund, das Verfahren bei unehelichen Kindern anders zu gestalten als bei ehelichen Kindern. Da muss nach einer Scheidung auch nicht erst der Vater klagen, um das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen.

     

    Wenn es zum Verfahren kommt, muss doch eh die Mutter nachweisen, warum sie es nicht will, dass der Vater as gemeinsame Sorgerecht bekommt - wieso soll dann der Vater überhaupt erst klagen müssen? Umgekehrt wird aus meiner Sicht ein Schuh daraus.

     

    vg, stefan