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Studieren ab 23 verboten

■ Bremen verweigert ausländischen Studenten die Aufenthaltserlaubnis

Bremen (taz) – Ausländische StudienbewerberInnen, die älter als 23 Jahre sind, erhalten seit Beginn des Wintersemesters in Bremen keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Von dieser Regelung, die auf eine interne Absprache zwischen dem Innenressort und der Ausländerbehörde zurückgeht, sind nach Auskunft der Universität rund ein Dutzend Studierwillige betroffen. Die 23-Jahre-Regelung, teilte Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) gestern mit, gilt für StudienanwärterInnen, die nicht aus Ländern der Europäischen Union stammen. Sie „war festgelegt worden, um einen Mißbrauch des Studiums zur Erlangung eines dauerhaften Aufenthaltsrechtes zu verhindern“.

Zahlen allerdings, die einen solchen Mißbrauch dokumentieren könnten, vermag das Innenressort nicht vorzulegen. Die Universität, versichert Hagen Lichtenberg, Konrektor für internationale Angelegenheiten, hat von dieser vom Mai datierenden Regelung erst jetzt durch die betroffenen StudentInnen erfahren. Lichtenberg ist empört: „Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir wollen. Die Maßnahme behindert die internationale Entwicklung und Entfaltung der Universität Bremen.“

Abgesehen von einer japanischen Studentin, die zum Studieren bereits nach Göttingen abgewandert ist, bilanziert der Konrektor noch „neun bis zwölf“ weitere unsichere Fälle. Die Universität, die bündnisgrüne Bürgerschaftsfraktion sowie die schulpolitischen Sprecher der SPD und selbst der CDU forderten die Rücknahme der Regelung. Doch Innensenator Borttscheller lehnte ab. Er will zukünftig den Einzelfall von der Ausländerbehörde prüfen lassen. Einen Kriterienkatalog, der einer solchen Prüfung zugrunde zu legen wäre, gibt es nicht. Dora Hartmann

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