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Studie zu Bedingungen bei Liefer-AppsFünf Euro pro Fahrt

Deliveroo und Foodora behandeln ihr Personal schlecht. Kontrolliert werden die FahrerInnen, indem die Apps sie unwissend halten.

Fit muss man sein: Andreas Harte, Fahrer bei Foodora Foto: reuters

Berlin taz | Elmar Wigand von der „Aktion gegen Arbeitsunrecht“ sieht die Arbeitsbedingungen von Deliveroo kritisch: „Deliveroo ist der brutalste Arbeitgeber“, sagte er zur taz. „Er betrachtet die Fahrer als selbstständige Vertragspartner und entzieht sich damit jeglicher Verantwortung für Krankheit, Urlaub oder Arbeitsschutz.“

Eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat sich jetzt mit den Arbeitsbedingungen der LieferantInnen bei Deliveroo und Foodora beschäftigt. Es herrsche ein ausgefeiltes Kontrollregime durch die App, ergab die Studie der Soziologinnen Mirela Ivanova und Joanna Bronowicka. Zusammen mit den Rechtswissenschaftlerinnen Prof. Dr. Eva Kocher und Anne Degner hatten sie die Arbeitsbedingungen der Lieferdienste untersucht.

Bei Foodora arbeiten die LieferantInnen als abhängige Beschäftigte mit einem Stundenlohn von neun Euro. Bei Deliveroo hingegen sind sie selbständig. Sie erhalten fünf Euro pro Lieferung und können jederzeit Aufträge abbrechen oder ablehnen. Bei Foodora ist das den LieferantInnen nicht möglich.

Wartezeiten genau kontrollierbar

Der Arbeitsablauf der LieferantInnen sieht folgendermaßen aus: zuerst die Auftragsannahme über die App auf dem Smartphone, dann die Fahrt zum Restaurant, die Entgegennahme, die Fahrt zum Kunden und zuletzt die Übergabe. Jeder einzelne Schritt muss per Klick bestätigt werden. Die FahrerInnen nutzen dabei ihre eigenen Räder und Smartphones. Dienstkleidung und Transportbox stellen die Lieferdienste zur Verfügung. Da die KundInnen bei beiden Diensten rund drei Euro pro Lieferung bezahlen müssen, fällt das Trinkgeld eher mager aus.

Die Kontrollmechanismen der Apps funktionieren vor allem über automatische Benachrichtigungen. Durch GPS-Ortung und Auswertung der Klicks überwacht die App die Aktivitäten der LieferantInnen in Echtzeit. Sollte das Programm eine Unregelmäßigkeit, wie zum Beispiel überlange Wartezeit, feststellen, sendet es dem Ausliefernden eine entsprechende Nachricht.

FahrerInnen können ihr Gebiet und ihre Schichten frei wählen. Einen Anreiz zum effizienten Ausliefern gibt es jedoch bei beiden Unternehmen. Bei Deliveroo besteht er in der Bezahlung pro Lieferung, bei Foodora gibt es dafür ein Bonussystem. LieferantInnen mit guten Leistungen haben den Vorteil, dass sie bei der Wahl der Schichten als Erste aussuchen dürfen.

Kundenadresse zurückgehalten

Zur Verhaltenssteuerung dient laut Studie die strategische Zurückhaltung von Informationen. Die Adresse des Kunden wird bei beiden Lieferdiensten dem Fahrer oder der Fahrerin erst enthüllt, wenn er oder sie das bestellte Essen entgegengenommen hat. Dies macht es so gut wie unmöglich, Aufträge abzulehnen, weil man bestimmte Adressen nicht anfahren will.

In der Studie heißt es sei, es sei fraglich, ob die FahrerInnen von Deliveroo überhaupt als selbstständig bewertet werden könnten. Denn ohne vollständige Informationen könne man keine rationalen, unternehmerischen Entscheidungen treffen.

Beide Lieferdienste sind in der Krise. Deliveroo kündigte im vergangenen August den Rückzug aus 10 von 15 deutschen Städten an. Foodora zog sich vergangenes Jahr im Anschluss an Proteste aus vier Ländern ganz zurück, darunter Frankreich und Italien.

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2 Kommentare

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  • Und wie ist das mit der Scheinselbstständigkeit? Wenn es nur diesen und keinen anderen Auftraggeber für die Fahrer gibt dann sehe ich das als zutreffend an. Dann wäre der AG bei den Sozialleistungen usw. fällig, auch rückwirkend, soweit ich weiss.

  • Da sollte man die Auslieferungsfahrer besser behandeln. Ein kleiner Aufschlag für den Besteller von z.B. € 10,00 pro Lieferung könnte doch schon zu etwas mehr Gerechtigkeit führen, und tut niemandem weh. Oder für unbeliebte Adressen ein Aufschlag von 15,00 Euros.