■ Studi/Krankheit: Nachteil für Ältere
Kassel (AFP) – Wer erst mit über 30 Jahren ein Studium beginnt, hat kaum Aussichten, noch in die preiswerte studentische Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Ausnahmen seien nur möglich, wenn Hinderungsgründe vorlagen, die einen früheren Studienbeginn unmöglich machten, bekräftigte das Bundessozialgericht (AZ: 12 RK 71/93).
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