■ Studentinnen: Bei Kind versichert
Kassel (AP) – Studentinnen, die nach der Geburt eines Kindes ihr Studium unterbrechen oder ganz aufgeben, bleiben in der studentischen Krankenversicherung, solange sie Erziehungsgeld beziehen. Wenn sie zu dieser Unterstützung kein weiteres Einkommen haben, ist die Versicherung sogar beitragsfrei, entschied das Bundessozialgericht jetzt. Vor den Richtern unterlag damit in letzter Instanz die Barmer Ersatzkasse, die von einer früheren Studentin aus Baden-Württemberg weiterhin einen Beitrag von monatlich 133 Mark verlangte, obwohl die Frau nach der Geburt ihres Kindes ihr Studium unterbrochen hatte und von dem Erziehungsgeld lebte. Vom Bundessozialgericht wurde die Barmer nun verurteilt, die Krankenversicherung der ehemaligen Studentin ohne Beitragszuzahlung fortzusetzen. (Az: 12 RK 7/94)
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