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Studentin klagt Gleichbehandlung einWohnung wegen Hautfarbe gekündigt

Einer dunkelhäutigen Studentin und ihrer Tochter wurde aus rassistischen Gründen die Wohnung gekündigt. Nun klagt sie - und beruft sich auf das Gleichbehandlungsgesetz.

Würde gekündigt, weil einige Nachbarn "nicht mit ihrer Hautfarbe einverstanden" waren: Natasha Kelly. Bild: jeannie simon bergmann

OSNABRÜCK taz So offen und ehrlich gibt selten jemand Rassismus zu: "Die Begründung für die Kündigung liegt darin, dass einige Mitmieter des Wohnhauses mit Ihrer Herkunft und Hautfarbe und mit Ihrer persönlichen Situation als Alleinerziehende nicht einverstanden sind." Mit diesen Worten teilte der Vermieter Natasha Kelly und ihrer kleinen Tochter mit, dass sie ihre Wohnung in Osnabrück los war. Sie klagt nun und könnte damit einen Präzedenzfall schaffen.

Was bringt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?

Als vorletztes EU-Land wandelte die Bundesregierung das von der Europäischen Union festgelegte Antidiskriminierungsgesetz in nationales Recht um. Das AGG weitet das Antidiskriminierungsgesetz, das vorher vor allem im Arbeitsbereich griff, in den zivilrechtlichen Bereich aus. Wer nun wegen seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, einer Behinderung, des Lebensalters, der Religion und der Weltanschauung oder sexuellen Identität benachteiligt wird, hat nun eine Anspruchsgrundlage, die die Diskriminierung als solche in den Mittelpunkt rückt. Leider ist der Schmerzensgeldanspruch in seiner Höhe nicht festgeschrieben, was immer wieder zu sehr niedrig angesetzten Entschädigungen führt - auch in Bezug auf Schadenersatz. Zu Zeiten des Antidiskriminierungs-Gesetzes ging es vor allem um arbeitsrechtliche Klagen wegen Schwerstbehinderung oder Geschlechter- oder Altersdiskriminierung. Wegen rassistischer Diskriminierung gab es bisher erst eine einzige Klage. Antidiskriminierungsbüros erhalten zwar viele Anfragen von Menschen, die sich rassistisch benachteiligt fühlen, es kommt aber wegen der schweren Beweisbarkeit der Diskriminierung selten zu Klagen. Außerdem fehlen den Opfern oft die Sprachkenntnisse, um sich erfolgreich zu wehren. Außerdem ist die Frist, in der eine Entschädigung geltend gemacht werden kann, nur sehr kurz: ab dem Zeitpunkt der Diskriminierung dürfen maximal zwei Monate vergangen sein.

Bevor die 34-jährige Studentin dieses Schreiben Mitte Dezember 2007 las, hatte der ebenfalls mit ihr im Haus lebende Vermieter F. ein fast freundschaftliches Verhältnis zu ihr und ihrem 12-jährigen Kind gehabt. Doch zwei Bewohner des Sechs-Parteien-Miethauses in der Innenstadt hätten ihn so sehr unter Druck gesetzt, dass er Kelly habe hinauswerfen müssen, sagt F. heute. "Dass man mir wegen meiner Hautfarbe die Wohnung nicht vermietet, kenne ich schon", sagte Kelly. "Aber dass man mich deswegen nachträglich wieder rausschmeißt, ist mir noch nie passiert" Ihre Anwältin halt die Begründung des Vermieters für eine Farce. "Wer ist der Chef im Haus?", fragt Simone Singer. "Ich glaube, dass hier einfach abwertendes Gedankengut vorhanden ist. So geht man nicht mit anderen Menschen um!"

Auf 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz klagt die junge Frau nun. Das wird sehr wahrscheinlich einen Präzedenzfall für die Anwendung des seit August 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes schaffen. Laut dem Gesetz darf niemand wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts, einer Behinderung, des Alters, der Religion und der Weltanschauung oder sexuellen Identität benachteiligt werden. Rechtsanwältin Singer betont die Einzigartigkeit des Falles: "Das hat es noch nie gegeben, dass jemand diskriminierendes Gedankengut so offen preisgibt!".

Inzwischen haben sich die Kellys eine neue Wohnung gesucht. "Ich selbst wäre da wohnen geblieben und hätte den Kampf bis zu Ende durchgekämpft", sagt Kelly. "Aber ich wollte meine Tochter nicht in einem rassistischen Umfeld aufwachsen lassen." Einfach war der Umzug trotzdem nicht. Auch beim Finden der neuen Wohnung hatte Kelly mit Vorurteilen von Vermietern zu kämpfen, die sie für eine Mietnomadin hielten. Über zwei Monate musste sie ohne Telefon- und Internetanschluss auskommen und das obwohl sie gerade ihre Doktorarbeit schreibt.

Mit der schwierigen Situation dunkelhäutiger Einwanderer hat sich die in London geborene und dann in Deutschland aufgewachsene Afro-Britin schon während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften beschäftigt. Sie publizierte im Sommer 2007 die erste deutsche Zeitschrift für Afrokultur - das X-Magazin. Zu den Autoren zählte unter anderem der südafrikanische Bürgerrechtler Denis Goldberg. Sie betrachtet Deutschland als ihre Heimat und wollte etwas für die Verständigung der Deutschen mit den afrikanischstämmigen Zuwanderern tun. "Wir Afros sind ein Teil dieser Gesellschaft", sagt Kelly. In Osnabrück haben das einige Menschen offenbar noch nicht begriffen.

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27 Kommentare

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  • TK
    Tobias Krimm

    Ob dieser Vorfall glaubwürdig ist, werden wohl die Gerichte entscheiden. Die medialen Reflexe allerdings der Grund dafür, warum es immer wieder erfundene oder stark verfälschte Geschichten zum Thema Rechtsradikalismus/Rassismus gibt. Nicht nur Sebnitz ist das klassische Beispiel hierfür, der vermeintliche Neonazi-Anschlag auf eine Düsseldorfer Synagoge oder der vermeintliche Neonazi-Überfall auf einen Dunkelhäutigen in Potsdam gehören ebenfalls zu den zahlreichen Fällen.

     

    Diese Reflexe, die vor allem auf einer formelhaften Fehlinterpretationen der Geschichte (Deutscher=Täter) beruhen bzw. die dazu passenden Denkmuster, sind in den Medien weit verbreitet. Und so werden Aussagen ungeprüft als Wahrheit verkauft, Meinungen als Tatsache präsentiert und Stimmung gegen die bösen fremdenfeindlichen Deutschen gemacht. Und das alles lenkt auch wunderbar davon ab, wieviele katastrophale Fehler in der deutschen Migrationspolitik gemacht wurden.

     

    Ich möchte nicht wissen, wieviele gefälschte Fallbeispiele dazu beigetragen haben, das Bürokratiemonster "Gleichbehandlungsgesetz" durch die Parlamente zu prügeln.

  • HV
    Hans-Detlev v. Kirchbach

    Symptomatisch:Immerhin fällt die Hälfte der taz-Resonanzen auf die Seite der Apologie, der Verspottung des Opfers und der latent rassistischen Insinuation. Über die rassistischen Verhältnisse in dieser BRD soll nicht geredet und Meldungen, die diese Realitäten belegen, sollen mit allen Mitteln neutralisiert werden.-

    Könnte es sein, dass es sich um "rassische" und nicht um "rassistische" Gründe handelt?, so heißt es in einem Leserkommentar, siehe oben. Interessant: Es gibt also "rassische" Gründe, Menschen rauszuwerfen, was dann aber mit Rassismus nichts zu tun haben soll, so darf man die Logik des Einwands wohl verstehen. Als ob nicht das Reden über "Rasse" an und für sich schon Ausdruck eines a priori auf Abwertung angelegten, also rassistischen Konstrukts wäre. Einer findet, für 10.000 Euro Schmerzensgeld würde er sich auch rausschmeißen lassen; ich würde solch einen Zeitgenossen freilich um jeden Preis rauswerfen.-

    Unterstellt wird, die Geschichte sei "getürkt"; nur der Nobilitatis halber hat der Mailschreiber die neckische Apotheose unterdrückt, die Story sei "genegert". Ist, freiweg zugegeben, auch eine Unterstellung, wie jene, auf die sie sich bezieht, nur einfach so, vice versa eben.

    Daß sich der Vermieter anderwärts anders geäußert hat, als ihm vorgeworfen wird, ist verständlich. Wie man daraus allerdings die Behauptung als feststehende Tatsache ableiten kann, es handele sich um eine "manipulierte Aktion", leuchtet nur vor dem Hintergrund ein, daß die "schwarze Frau", alleinerziehend noch dazu, per definitionem aus mindestens diesen zwei Gesichtspunkten heraus ein verlogenes Stück sein muß. Solch paradigmatische Prämisse wurzelt in einer Grundüberzeugung, in der auch Teile der taz-Klientel mindestens sozialisiert worden sind, die sich aber immerhin auf Kant berufen kann, der einst "erkannte":

    "Die Menschheit ist in ihrer größten Vollkommenheit in der Race der Weißen. Die Neger sind weit tiefer..."

  • FS
    Friedrich Sagemüller

    In der FAZ liest man auch die Darstellung des Vermieters, die sich ganz anders anhört. Es steht Aussage gegen Aussage.

     

    Sie sollten etwas mehr Seriösität walten lassen.

  • SR
    S. Rühling-Ngassa

    Eigentlich nett von dem Vermieter, dass er seinen Rassismus so offen äußert und so die Möglichkeit zu einem Präzedenzfall bietet.

    Der übliche rassistische Durchschnittsdeutsche zeigt einem doch eher eine nette Fassade, besonders wenn er links und/oder intelektuell angehaucht ist.

    Wir -und viele andere afrodeutsche Familien- werden den Prozess jedenfalls mit Interesse verfolgen. Bitte um weitere Berichterstattung.

  • N
    Nobilitatis

    Dieser Artikel wurde am WE schon im Stern diskutiert. Es gibt den Verdacht, dass die ganze Geschichte getürkt ist, wegen der Nähe von Autorin und Klägerin und weil beide Aktivistinnen sind. Hier in der taz sind die Vorwürfe schwammiger, weniger konkret. Auf jeden Fall gehört zu einer ordentlichen Recherche, solche Geschichten gegenzuchecken, z.B. den Vermieter fragen, andere Mieter fragen usw.

    Der Vermieter kann unmöglich mit einer solchen Begründung kündigen - so stands im Stern - das würde sicher sein Rechtsbeistand verhindern.

    Bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass es sich um eine manipulierte Aktion handelt.

  • PG
    Peter Gabriel

    Mit den erwähnten beiden Mietern in diesem ehrenwerten Haus möchte ich nicht geschenkt zusammen unter einem Dach wohnen.

    Was geht in solchen Leuten vor?

    Wieder einmal muss ich mich dafür entschuldigen ein Deutscher zu sein.

    Ich hoffe die beiden finden schnell eine neue Wohnung.

  • H
    heiribido

    Könnte es sein, dass es sich um "rassische" und nicht um "rassistische" Gründe handelt?

  • A
    Albatros111

    10.000 Euro Schmerzensgeld... Das lohnt sich ja richtig. Dafür lass ich mich auch rausschmeißen.

  • SB
    steven bell

    was bleibt einem anderes zu sagen als : das ist in Deustchland Alltag! Meine mitmenschen, wer das bis heute nicht Glauben will lebt nicht in der FRG. Weiter so und es knallt irgendwann ganz gewaltig,das schlimme hingehen ist aber das der Rechtsstaat die Augen verschließt wie bei so vielen unangenehmen dingen! Weida so............

  • TK
    Tobias Krimm

    Ob dieser Vorfall glaubwürdig ist, werden wohl die Gerichte entscheiden. Die medialen Reflexe allerdings der Grund dafür, warum es immer wieder erfundene oder stark verfälschte Geschichten zum Thema Rechtsradikalismus/Rassismus gibt. Nicht nur Sebnitz ist das klassische Beispiel hierfür, der vermeintliche Neonazi-Anschlag auf eine Düsseldorfer Synagoge oder der vermeintliche Neonazi-Überfall auf einen Dunkelhäutigen in Potsdam gehören ebenfalls zu den zahlreichen Fällen.

     

    Diese Reflexe, die vor allem auf einer formelhaften Fehlinterpretationen der Geschichte (Deutscher=Täter) beruhen bzw. die dazu passenden Denkmuster, sind in den Medien weit verbreitet. Und so werden Aussagen ungeprüft als Wahrheit verkauft, Meinungen als Tatsache präsentiert und Stimmung gegen die bösen fremdenfeindlichen Deutschen gemacht. Und das alles lenkt auch wunderbar davon ab, wieviele katastrophale Fehler in der deutschen Migrationspolitik gemacht wurden.

     

    Ich möchte nicht wissen, wieviele gefälschte Fallbeispiele dazu beigetragen haben, das Bürokratiemonster "Gleichbehandlungsgesetz" durch die Parlamente zu prügeln.

  • HV
    Hans-Detlev v. Kirchbach

    Symptomatisch:Immerhin fällt die Hälfte der taz-Resonanzen auf die Seite der Apologie, der Verspottung des Opfers und der latent rassistischen Insinuation. Über die rassistischen Verhältnisse in dieser BRD soll nicht geredet und Meldungen, die diese Realitäten belegen, sollen mit allen Mitteln neutralisiert werden.-

    Könnte es sein, dass es sich um "rassische" und nicht um "rassistische" Gründe handelt?, so heißt es in einem Leserkommentar, siehe oben. Interessant: Es gibt also "rassische" Gründe, Menschen rauszuwerfen, was dann aber mit Rassismus nichts zu tun haben soll, so darf man die Logik des Einwands wohl verstehen. Als ob nicht das Reden über "Rasse" an und für sich schon Ausdruck eines a priori auf Abwertung angelegten, also rassistischen Konstrukts wäre. Einer findet, für 10.000 Euro Schmerzensgeld würde er sich auch rausschmeißen lassen; ich würde solch einen Zeitgenossen freilich um jeden Preis rauswerfen.-

    Unterstellt wird, die Geschichte sei "getürkt"; nur der Nobilitatis halber hat der Mailschreiber die neckische Apotheose unterdrückt, die Story sei "genegert". Ist, freiweg zugegeben, auch eine Unterstellung, wie jene, auf die sie sich bezieht, nur einfach so, vice versa eben.

    Daß sich der Vermieter anderwärts anders geäußert hat, als ihm vorgeworfen wird, ist verständlich. Wie man daraus allerdings die Behauptung als feststehende Tatsache ableiten kann, es handele sich um eine "manipulierte Aktion", leuchtet nur vor dem Hintergrund ein, daß die "schwarze Frau", alleinerziehend noch dazu, per definitionem aus mindestens diesen zwei Gesichtspunkten heraus ein verlogenes Stück sein muß. Solch paradigmatische Prämisse wurzelt in einer Grundüberzeugung, in der auch Teile der taz-Klientel mindestens sozialisiert worden sind, die sich aber immerhin auf Kant berufen kann, der einst "erkannte":

    "Die Menschheit ist in ihrer größten Vollkommenheit in der Race der Weißen. Die Neger sind weit tiefer..."

  • FS
    Friedrich Sagemüller

    In der FAZ liest man auch die Darstellung des Vermieters, die sich ganz anders anhört. Es steht Aussage gegen Aussage.

     

    Sie sollten etwas mehr Seriösität walten lassen.

  • SR
    S. Rühling-Ngassa

    Eigentlich nett von dem Vermieter, dass er seinen Rassismus so offen äußert und so die Möglichkeit zu einem Präzedenzfall bietet.

    Der übliche rassistische Durchschnittsdeutsche zeigt einem doch eher eine nette Fassade, besonders wenn er links und/oder intelektuell angehaucht ist.

    Wir -und viele andere afrodeutsche Familien- werden den Prozess jedenfalls mit Interesse verfolgen. Bitte um weitere Berichterstattung.

  • N
    Nobilitatis

    Dieser Artikel wurde am WE schon im Stern diskutiert. Es gibt den Verdacht, dass die ganze Geschichte getürkt ist, wegen der Nähe von Autorin und Klägerin und weil beide Aktivistinnen sind. Hier in der taz sind die Vorwürfe schwammiger, weniger konkret. Auf jeden Fall gehört zu einer ordentlichen Recherche, solche Geschichten gegenzuchecken, z.B. den Vermieter fragen, andere Mieter fragen usw.

    Der Vermieter kann unmöglich mit einer solchen Begründung kündigen - so stands im Stern - das würde sicher sein Rechtsbeistand verhindern.

    Bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass es sich um eine manipulierte Aktion handelt.

  • PG
    Peter Gabriel

    Mit den erwähnten beiden Mietern in diesem ehrenwerten Haus möchte ich nicht geschenkt zusammen unter einem Dach wohnen.

    Was geht in solchen Leuten vor?

    Wieder einmal muss ich mich dafür entschuldigen ein Deutscher zu sein.

    Ich hoffe die beiden finden schnell eine neue Wohnung.

  • H
    heiribido

    Könnte es sein, dass es sich um "rassische" und nicht um "rassistische" Gründe handelt?

  • A
    Albatros111

    10.000 Euro Schmerzensgeld... Das lohnt sich ja richtig. Dafür lass ich mich auch rausschmeißen.

  • SB
    steven bell

    was bleibt einem anderes zu sagen als : das ist in Deustchland Alltag! Meine mitmenschen, wer das bis heute nicht Glauben will lebt nicht in der FRG. Weiter so und es knallt irgendwann ganz gewaltig,das schlimme hingehen ist aber das der Rechtsstaat die Augen verschließt wie bei so vielen unangenehmen dingen! Weida so............

  • TK
    Tobias Krimm

    Ob dieser Vorfall glaubwürdig ist, werden wohl die Gerichte entscheiden. Die medialen Reflexe allerdings der Grund dafür, warum es immer wieder erfundene oder stark verfälschte Geschichten zum Thema Rechtsradikalismus/Rassismus gibt. Nicht nur Sebnitz ist das klassische Beispiel hierfür, der vermeintliche Neonazi-Anschlag auf eine Düsseldorfer Synagoge oder der vermeintliche Neonazi-Überfall auf einen Dunkelhäutigen in Potsdam gehören ebenfalls zu den zahlreichen Fällen.

     

    Diese Reflexe, die vor allem auf einer formelhaften Fehlinterpretationen der Geschichte (Deutscher=Täter) beruhen bzw. die dazu passenden Denkmuster, sind in den Medien weit verbreitet. Und so werden Aussagen ungeprüft als Wahrheit verkauft, Meinungen als Tatsache präsentiert und Stimmung gegen die bösen fremdenfeindlichen Deutschen gemacht. Und das alles lenkt auch wunderbar davon ab, wieviele katastrophale Fehler in der deutschen Migrationspolitik gemacht wurden.

     

    Ich möchte nicht wissen, wieviele gefälschte Fallbeispiele dazu beigetragen haben, das Bürokratiemonster "Gleichbehandlungsgesetz" durch die Parlamente zu prügeln.

  • HV
    Hans-Detlev v. Kirchbach

    Symptomatisch:Immerhin fällt die Hälfte der taz-Resonanzen auf die Seite der Apologie, der Verspottung des Opfers und der latent rassistischen Insinuation. Über die rassistischen Verhältnisse in dieser BRD soll nicht geredet und Meldungen, die diese Realitäten belegen, sollen mit allen Mitteln neutralisiert werden.-

    Könnte es sein, dass es sich um "rassische" und nicht um "rassistische" Gründe handelt?, so heißt es in einem Leserkommentar, siehe oben. Interessant: Es gibt also "rassische" Gründe, Menschen rauszuwerfen, was dann aber mit Rassismus nichts zu tun haben soll, so darf man die Logik des Einwands wohl verstehen. Als ob nicht das Reden über "Rasse" an und für sich schon Ausdruck eines a priori auf Abwertung angelegten, also rassistischen Konstrukts wäre. Einer findet, für 10.000 Euro Schmerzensgeld würde er sich auch rausschmeißen lassen; ich würde solch einen Zeitgenossen freilich um jeden Preis rauswerfen.-

    Unterstellt wird, die Geschichte sei "getürkt"; nur der Nobilitatis halber hat der Mailschreiber die neckische Apotheose unterdrückt, die Story sei "genegert". Ist, freiweg zugegeben, auch eine Unterstellung, wie jene, auf die sie sich bezieht, nur einfach so, vice versa eben.

    Daß sich der Vermieter anderwärts anders geäußert hat, als ihm vorgeworfen wird, ist verständlich. Wie man daraus allerdings die Behauptung als feststehende Tatsache ableiten kann, es handele sich um eine "manipulierte Aktion", leuchtet nur vor dem Hintergrund ein, daß die "schwarze Frau", alleinerziehend noch dazu, per definitionem aus mindestens diesen zwei Gesichtspunkten heraus ein verlogenes Stück sein muß. Solch paradigmatische Prämisse wurzelt in einer Grundüberzeugung, in der auch Teile der taz-Klientel mindestens sozialisiert worden sind, die sich aber immerhin auf Kant berufen kann, der einst "erkannte":

    "Die Menschheit ist in ihrer größten Vollkommenheit in der Race der Weißen. Die Neger sind weit tiefer..."

  • FS
    Friedrich Sagemüller

    In der FAZ liest man auch die Darstellung des Vermieters, die sich ganz anders anhört. Es steht Aussage gegen Aussage.

     

    Sie sollten etwas mehr Seriösität walten lassen.

  • SR
    S. Rühling-Ngassa

    Eigentlich nett von dem Vermieter, dass er seinen Rassismus so offen äußert und so die Möglichkeit zu einem Präzedenzfall bietet.

    Der übliche rassistische Durchschnittsdeutsche zeigt einem doch eher eine nette Fassade, besonders wenn er links und/oder intelektuell angehaucht ist.

    Wir -und viele andere afrodeutsche Familien- werden den Prozess jedenfalls mit Interesse verfolgen. Bitte um weitere Berichterstattung.

  • N
    Nobilitatis

    Dieser Artikel wurde am WE schon im Stern diskutiert. Es gibt den Verdacht, dass die ganze Geschichte getürkt ist, wegen der Nähe von Autorin und Klägerin und weil beide Aktivistinnen sind. Hier in der taz sind die Vorwürfe schwammiger, weniger konkret. Auf jeden Fall gehört zu einer ordentlichen Recherche, solche Geschichten gegenzuchecken, z.B. den Vermieter fragen, andere Mieter fragen usw.

    Der Vermieter kann unmöglich mit einer solchen Begründung kündigen - so stands im Stern - das würde sicher sein Rechtsbeistand verhindern.

    Bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass es sich um eine manipulierte Aktion handelt.

  • PG
    Peter Gabriel

    Mit den erwähnten beiden Mietern in diesem ehrenwerten Haus möchte ich nicht geschenkt zusammen unter einem Dach wohnen.

    Was geht in solchen Leuten vor?

    Wieder einmal muss ich mich dafür entschuldigen ein Deutscher zu sein.

    Ich hoffe die beiden finden schnell eine neue Wohnung.

  • H
    heiribido

    Könnte es sein, dass es sich um "rassische" und nicht um "rassistische" Gründe handelt?

  • A
    Albatros111

    10.000 Euro Schmerzensgeld... Das lohnt sich ja richtig. Dafür lass ich mich auch rausschmeißen.

  • SB
    steven bell

    was bleibt einem anderes zu sagen als : das ist in Deustchland Alltag! Meine mitmenschen, wer das bis heute nicht Glauben will lebt nicht in der FRG. Weiter so und es knallt irgendwann ganz gewaltig,das schlimme hingehen ist aber das der Rechtsstaat die Augen verschließt wie bei so vielen unangenehmen dingen! Weida so............