Studentin klagt Gleichbehandlung ein: Wohnung wegen Hautfarbe gekündigt
Einer dunkelhäutigen Studentin und ihrer Tochter wurde aus rassistischen Gründen die Wohnung gekündigt. Nun klagt sie - und beruft sich auf das Gleichbehandlungsgesetz.
OSNABRÜCK taz So offen und ehrlich gibt selten jemand Rassismus zu: "Die Begründung für die Kündigung liegt darin, dass einige Mitmieter des Wohnhauses mit Ihrer Herkunft und Hautfarbe und mit Ihrer persönlichen Situation als Alleinerziehende nicht einverstanden sind." Mit diesen Worten teilte der Vermieter Natasha Kelly und ihrer kleinen Tochter mit, dass sie ihre Wohnung in Osnabrück los war. Sie klagt nun und könnte damit einen Präzedenzfall schaffen.
Als vorletztes EU-Land wandelte die Bundesregierung das von der Europäischen Union festgelegte Antidiskriminierungsgesetz in nationales Recht um. Das AGG weitet das Antidiskriminierungsgesetz, das vorher vor allem im Arbeitsbereich griff, in den zivilrechtlichen Bereich aus. Wer nun wegen seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, einer Behinderung, des Lebensalters, der Religion und der Weltanschauung oder sexuellen Identität benachteiligt wird, hat nun eine Anspruchsgrundlage, die die Diskriminierung als solche in den Mittelpunkt rückt. Leider ist der Schmerzensgeldanspruch in seiner Höhe nicht festgeschrieben, was immer wieder zu sehr niedrig angesetzten Entschädigungen führt - auch in Bezug auf Schadenersatz. Zu Zeiten des Antidiskriminierungs-Gesetzes ging es vor allem um arbeitsrechtliche Klagen wegen Schwerstbehinderung oder Geschlechter- oder Altersdiskriminierung. Wegen rassistischer Diskriminierung gab es bisher erst eine einzige Klage. Antidiskriminierungsbüros erhalten zwar viele Anfragen von Menschen, die sich rassistisch benachteiligt fühlen, es kommt aber wegen der schweren Beweisbarkeit der Diskriminierung selten zu Klagen. Außerdem fehlen den Opfern oft die Sprachkenntnisse, um sich erfolgreich zu wehren. Außerdem ist die Frist, in der eine Entschädigung geltend gemacht werden kann, nur sehr kurz: ab dem Zeitpunkt der Diskriminierung dürfen maximal zwei Monate vergangen sein.
Bevor die 34-jährige Studentin dieses Schreiben Mitte Dezember 2007 las, hatte der ebenfalls mit ihr im Haus lebende Vermieter F. ein fast freundschaftliches Verhältnis zu ihr und ihrem 12-jährigen Kind gehabt. Doch zwei Bewohner des Sechs-Parteien-Miethauses in der Innenstadt hätten ihn so sehr unter Druck gesetzt, dass er Kelly habe hinauswerfen müssen, sagt F. heute. "Dass man mir wegen meiner Hautfarbe die Wohnung nicht vermietet, kenne ich schon", sagte Kelly. "Aber dass man mich deswegen nachträglich wieder rausschmeißt, ist mir noch nie passiert" Ihre Anwältin halt die Begründung des Vermieters für eine Farce. "Wer ist der Chef im Haus?", fragt Simone Singer. "Ich glaube, dass hier einfach abwertendes Gedankengut vorhanden ist. So geht man nicht mit anderen Menschen um!"
Auf 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz klagt die junge Frau nun. Das wird sehr wahrscheinlich einen Präzedenzfall für die Anwendung des seit August 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes schaffen. Laut dem Gesetz darf niemand wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts, einer Behinderung, des Alters, der Religion und der Weltanschauung oder sexuellen Identität benachteiligt werden. Rechtsanwältin Singer betont die Einzigartigkeit des Falles: "Das hat es noch nie gegeben, dass jemand diskriminierendes Gedankengut so offen preisgibt!".
Inzwischen haben sich die Kellys eine neue Wohnung gesucht. "Ich selbst wäre da wohnen geblieben und hätte den Kampf bis zu Ende durchgekämpft", sagt Kelly. "Aber ich wollte meine Tochter nicht in einem rassistischen Umfeld aufwachsen lassen." Einfach war der Umzug trotzdem nicht. Auch beim Finden der neuen Wohnung hatte Kelly mit Vorurteilen von Vermietern zu kämpfen, die sie für eine Mietnomadin hielten. Über zwei Monate musste sie ohne Telefon- und Internetanschluss auskommen und das obwohl sie gerade ihre Doktorarbeit schreibt.
Mit der schwierigen Situation dunkelhäutiger Einwanderer hat sich die in London geborene und dann in Deutschland aufgewachsene Afro-Britin schon während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften beschäftigt. Sie publizierte im Sommer 2007 die erste deutsche Zeitschrift für Afrokultur - das X-Magazin. Zu den Autoren zählte unter anderem der südafrikanische Bürgerrechtler Denis Goldberg. Sie betrachtet Deutschland als ihre Heimat und wollte etwas für die Verständigung der Deutschen mit den afrikanischstämmigen Zuwanderern tun. "Wir Afros sind ein Teil dieser Gesellschaft", sagt Kelly. In Osnabrück haben das einige Menschen offenbar noch nicht begriffen.
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