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Stromkartelle geschwächt

■ BGH bremst Monopol-Ausbau

Hamburg (taz) – Der Bundesgerichtshof hat gestern am späten Nachmittag überraschend der PreussenElektra (Preag) und der RWE aus wettbewerbsrechtlichen Gründen untersagt, sich bei zwei lokalen Stromversorgern einzukaufen. Die Karlsruher Richter gaben damit einer Beschwerde des Bundeskartellamtes statt, das die beiden Firmenbeteiligungen untersagt hatte: Die Energiemultis würden dadurch „ihre in diesen Gebieten bereits bestehenden marktbeherrschenden Stellungen in der Stromversorgung auf Dauer absichern“.

Die Kartellamtssprecherin Elke Zeise sprach von „einem Urteil mit präjudizierender Wirkung“. Die Berliner Wettbewerbshüter hatten bereits vor dem Urteil angekündigt, im Erfolgsfall auch gegen die jeweils 12,5prozentige Beteiligung der Preag und der schwedischen Sydkraft bei den Hamburgischen Electricitätswerken (HEW) und die Übernahme von 24,9 Prozent der Aktienanteile der Bremer Stadtwerke durch die Veba vorzugehen.

Das Bundeskartellamt hatte im September 1994 der Preag-Tochter Hannover-Braunschweigische Stromversorgungs AG (Hastra) untersagt, sich mit 26 Prozent an der im Bereich von Hannover tätigen Stadtwerke Garbsen GmbH zu beteiligen. Vier Monate später schritten die Kontrolleure gegen eine geplante 49,99prozentige Beteiligung der RWE an der sich in der Gründung befindenden „Stromversorgung Aggertal“ ein, die unter anderem für die Energieversorgung von Gummersbach sorgen soll.

Anfang 1996 hatten Kammergerichte die Verfügungen des Kartellamts aufgehoben. Das Amt hatte daraufhin beim Bundesgerichtshof Berufung eingelegt. Marco Carini

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