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Strenge Maßstäbe

Eltern sind nur in Ausnahmefällen verpflichtet, ihren volljährigen Kindern, die noch zur Schule gehen, eine eigene Wohnung zu finanzieren. Nur wenn der Verbleib der Tochter oder des Sohnes im elterlichen Haushalt untragbar geworden sei, müßten Eltern für das Kind bezahlen, entschied kürzlich das Bayerische Oberste Landesgericht. Eine 20jährige Gymnasialschülerin, die unter Depressionen litt, hatte den Auszug aus dem Elterhaus mit ihren schlechten schulischen Leistungen und psychischen Schwierigkeiten begründet, die sie auf das gestörte Verhältnis insbesondere zum Vater zurückführte. Ein Amtsrichter hatte diese Gründe anerkannt und die Eltern verpflichtet, der Tochter Bargeld für einen eigenen Haushalt zu zahlen. Das Landgericht hatte die Entscheidung aufgehoben, Bayerns höchste Richter schlossen sich dem Urteil an. Kinder hätten auf die finanziellen Interessen ihre Eltern Rücksicht zu nehmen. Nur ganz besondere Umstände rechtfertigten einen Auszug aus der elterlichen Wohnung. Und daran seien strenge Maßstäbe anzulegen.

dpa