Streit um legendären Welfenschatz: Zur Sache, Schätzchen
Die Auseinandersetzung um den Welfenschatz geht weiter. Nun tagt die Limbach-Kommission. Auch die israelische Regierung mischt mit.
BERLIN taz | Eigentlich wollte die Limbach-Kommission schon im September 2013 zusammenkommen. Doch dann sagte Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), die Anhörung ab. Grund: zwei zu kurzfristig eingereichte Gutachten der Antragsteller.
Im Vorfeld hatte die Auseinandersetzung um den legendären Welfenschatz sogar eine politische Dimension angenommen. Limor Livnat, die israelische Ministerin für Kultur und Sport, hatte sich in einem Brief an ihren deutschen Kollegen Bernd Neumann gewandt und bemerkt, Israel vertraue darauf, dass die Kommission sich der Bedeutung bewusst sei, „die diese Angelegenheit für das jüdische Volk insgesamt und besonders für die Holocaust-Überlebenden“ habe.
Es ist eine brisante Aufgabe, vor die sich die Limbach-Kommission im Fall des Welfenschatzes gestellt sieht. Die „Beratende Kommission“ unter Leitung der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach kümmert sich um Streitfälle bei NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern, insbesondere aus jüdischem Besitz. Sie kann bei Differenzen über die Rückgabe von Kulturgütern angerufen werden.
Unverdächtige Stiftung
Der Schatz: Ursprünglich 138 kunsthandwerkliche Stücke, meist Goldschmiedearbeiten, entstanden zwischen dem 11. und 15. Jahrhundert. Beim Verkauf 1929 zählte man 82 Stücke, davon liegen 40 in Museen und Sammlungen in den USA. Die anderen sind in Besitz der Stiftung Preußischer Kultur (SPK).
Die Besitzer: Das verarmte Braunschweiger Herzogshaus veräußerte den Schatz 1929 an ein Konsortium von drei jüdischen Kunsthändlern: Hackenbroch, Rosenbaum und Goldschmidt. Sechs Jahre später erwarb der Ministerpräsident Hermann Göring den Schatz für 4,25 Millionen Reichsmark für Preußen.
Diese Differenzen bestehen zwischen der SPK, in deren Eigentum der kostbare Kirchenschatz – eines der wertvollsten Zeugnisse mittelalterlicher Kunst – ist, und den Erben des Kunsthändlerkonsortiums, das ihn einst den Preußen verkaufte. Die Erben fordern seine Rückgabe, schließlich sei der Verkauf 1935 dem Druck der Verfolgung der Juden geschuldet, der Kaufpreis nicht angemessen und der Kauferlös nicht frei verfügbar gewesen.
All dies glaubt die SPK stichhaltig widerlegen zu können. Was die Sache noch komplizierter macht: Seit Kurzem ist deutlich, dass weit mehr Personen in den Deal verwickelt waren als bislang bekannt.
Die Preußen-Stiftung steht bislang nicht im Verdacht, in Restitutionsfragen ihre moralischen Pflichten entsprechend der Washingtoner Erklärung von 1998 zu ignorieren, die eine „gerechte und faire Lösung“ fordert.
Obwohl die SPK dabei aus nachvollziehbaren Gründen gerne schweigt, muss sie jetzt die Öffentlichkeit suchen und kann ihre Position im Streit um den Welfenschatz noch einmal öffentlich darstellen:
„Die Voraussetzungen für die Herausgabe des Welfenschatzes an die Erben der Kunsthändler Goldschmidt, Hackenbroch, Rosenberg und Rosenbaum liegen nicht vor. Der Verkauf des Welfenschatzes erfolgte nicht NS-verfolgungsbedingt als Zwangsverkauf, auch wenn die Verkäufer NS-verfolgte Juden waren.“
Verluste durch Weltwirtschaftskrise
Bevor das Konsortium den Welfenschatz möglicherweise zwangsverkaufte, stellte er sich als Fehlkauf heraus. 1929 hatte sich das finanziell klamme Haus Braunschweig bemüht, den ihm zugefallenen Reliquienschatz des Braunschweiger Domes meistbietend zu veräußern. Doch mögliche Käufer wie das Deutsche Reich oder die Stadt Hannover mussten bei dem hohen Kaufpreis und gleichzeitiger Massenarbeitslosigkeit passen.
Am Ende gingen die 82 Einzelexponate für 7,5 Millionen Reichsmark an die Frankfurter Konsorten, wobei sich die Welfen vertraglich eine prozentuale Beteiligung bei Verkaufserlösen sicherten; entsprechend beinhaltete der Kaufvertrag die Verpflichtung zum Verkauf aller Stücke.
Doch dann machte die Weltwirtschaftskrise allen Beteiligten einen Strich durch die Rechnung. Auf einer Verkaufstour durch die USA wurden nur rund 40 kleinere Stücke an Museen und Sammler verkauft. Den Händlern, die mit ihrem Schatz nach Amsterdam zurückkehrten, blieben große finanzielle Verluste und die Hoffnung auf schnellstmöglich bessere Zeiten.
Ausgerechnet die Nazis
Paradoxerweise kamen sie ausgerechnet mit den Nazis, durch deren Rassepolitik sich die Verkäufer ansonsten im deutschen Wirtschafts- und Alltagsleben entrechtet und verdrängt sahen. Der preußische Ministerpräsident Hermann Göring betrachtete die „Rückführung“ des Welfenschatzes als Gebot überragender kulturpolitischer Bedeutung. Unter Vermittlung der Dresdner Bank kaufte das Land Preußen 1935 den Kunsthändlern die verbliebenen 42 Exponate für 4,25 Millionen Reichsmark ab.
Ist der Kauf zu beanstanden, wie die Erben meinen, die seit 2008 Ansprüche auf Rückgabe der Kunstgegenstände geltend machen? Die Stiftung meint nein. Der Verkauf des Welfenschatzes, dessen heutiger Kunstmarktwert mit knapp 400 Millionen Euro beziffert wird, habe im Ausland stattgefunden. Und insofern sich der Welfenschatz in Amsterdam dem deutschem Zugriff ebenso entzog wie die Geschäftsbetriebe, die einzelne Konsorten im Ausland unterhielten, war Preußens einziges Druckmittel, dass es keine weiteren Kaufinteressenten gab.
Die 4,25 Millionen stehen, so die SPK, in keinem Missverhältnis zu den zuvor in den USA erzielten Erlösen, Dokumente belegen, dass diese Summe an die Kunsthändler floss. Saemy Rosenberg, der Verhandlungsführer des Konsortiums, durfte sich seinen Teil des Kaufpreises in den Berliner Museen aussuchen: zwanzig Kunstwerke im Gesamtwert von rund 780.000 Reichsmark, die er nach Holland transferierte.
Einzelschicksale klären
Bleibt die Frage, ob die Verkäufer frei über das Geld verfügen konnten. Diese Frage ist schwer zu beantworten, unter anderem deshalb, weil gar nicht bekannt ist, wie sich das Konsortium genau zusammengesetzt hat. Der Konsortialvertrag ist bis heute verschollen.
Nur so viel ist klar: Die Kunsthändler Zacharias Max Hackenbroch, Isaak Rosenbaum, Saemy Rosenberg sowie Julius Falk und Arthur Goldschmidt brachten höchstens 10 Prozent des Kapital sein. 25 Prozent kommen, wie man inzwischen weiß, von dem Wiesbadener Juwelier Hermann Netter, über weitere Geldgeber lässt sich nur spekulieren.
Die Rechtsanwältin der Erben von Hermann Netter, die im Verfahren lediglich Gaststatus hat, besteht darauf, erst einmal das Verfolgungsschicksal sämtlicher Konsorten aufzuklären. Die Anwälte der derzeitigen Antragssteller argumentieren derweil, Netter und die weiteren Beteiligten seien nur Investoren gewesen, eventuelle Ansprüche wollten sie separat prüfen.
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