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Streit um einheitliche Strafen und TestsVor dem Corona-Gipfel

Am Donnerstag treffen sich Kanzlerin Merkel und die Chef*innen der Länder, um über Pandemie-Maßnahmen zu sprechen. Wer fordert was? Ein Überblick.

Prescht Söder wieder vor – oder kommen dieses Mal bundesweit einheitliche Regelungen? Foto: dpa

Berlin dpa/reuters/taz | Erstmals seit Juni beraten am Donnerstag ab 11 Uhr die Ministerpräsident*innen der Länder wieder mit Kanzlerin Angela Merkel über eine Neuausrichtung der Corona-Strategie. Nach den Vorstellungen von Merkel soll dabei vorerst auf weitere Öffnungsschritte verzichtet werden.

Am Donnerstagmorgen gab das Robert-Koch Institut (RKI) bekannt, dass in den vorangegangen 24 Stunden weitere 1.507 Menschen positiv auf das neue Coronavirus getestet wurden. Angesichts dieser Zahlen will die Bundesregierung die Auflagen teilweise verschärfen. So will Merkel durchsetzen, dass bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von mindestens 50 Euro erhoben wird. Das steht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in einer Beschlussvorlage des Bundes für die Runde der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten an diesem Donnerstag. Die Hygiene-Regeln seien unbedingt einzuhalten, heißt es.

Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals oder Dorf-Schützenfeste sollen nach Vorstellungen der Regierungschefin bis mindestens 31. Dezember 2020 verboten bleiben. Ausnahmen könne es in Regionen mit sehr geringen Infektionszahlen geben, wenn sichergestellt sei, dass die Teilnehmer ausschließlich aus dieser Region oder aus umliegenden Regionen mit entsprechenden Entwicklungen kommen, heißt es in der Vorlage.

Feiern im Privatbereich sollen demnach auf 25 Teilnehmer beschränkt werden. Bevorzugt sollten diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. Bei privaten Veranstaltungen und Feiern außerhalb des Privatbereichs sollten aus Sicht des Bundes künftig 50 Teilnehmer erlaubt sein.

Von Einigkeit weit entfernt

Zudem will Merkel die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten am Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September beenden. In der Beschlussvorlage wird darauf hingewiesen, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten in jedem Fall verpflichtet seien, sich unverzüglich für 14 Tage nach ihrer Einreise in Quarantäne zu begeben.

Grundsätzlich stellt sich vor dem Gipfel am Donnerstag, 27. August, aber die Frage, ob die Bundesländer überhaupt eine einheitliche Strategie im Kampf gegen Corona anstreben. Insbesondere die Länder im Osten mit niedrigen Infektionszahlen setzen weiter auf länderspezifische Regelungen. So hatte etwa Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer am Mittwoch gesagt, er bevorzuge regional flexible Regeln.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) forderte bei zentralen Punkten „wie Abstand, Maskenpflicht, Quarantäne und Auslandsreisen einheitliche Regeln“. Es gebe aber auch „viele Entscheidungen, die je nach Infektionslage sehr gut in den Bundesländern getroffen werden können“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist, sagte in der ARD, Corona-Regelungen sollten in Deutschland regional vom jeweiligen Infektionsgeschehen abhängen.

Der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, forderte in den Zeitungen der Funke Mediengruppe bundesweit einheitliche Bußgelder bei Verstößen gegen Corona-Vorschriften. Das mahnte auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer an. „Das sorgt für mehr Klarheit in der Bevölkerung und damit auch für ein größeres Verständnis und für mehr Akzeptanz“, sagte die SPD-Politikerin der „Rheinischen Post“.

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2 Kommentare

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  • Schwierig. WEnn man den Test selbst zahlen muss überlegt man es sich zweimal. "Wie der Test kostet jetzt ?? Ach, da mach ich keinen. Bin bestimmt gesund. Quarantäne? Iwo, bin ja gesund.. "

  • Man kann es drehen und wenden wie man will, es ist nahezu unmöglich, wirklich richtig vorzugehen. Natürlich ist es wichtig, solche, die vorsätzlich oder grob fahrlässig andere in Gefahr bringen, auch hart zu sanktionieren. Doch schon eine Vereinheitlichung von Bußgeldern enthält bereits eine gravierende Ungerechtigkeit. für Gutverdiener ist ein solches Bußgeld mehr oder weniger ein kleiner Verlust in der Portokasse, während dasselbe Bußgeld für Geringverdiener und Unterstützungsempfänger zumeist ein herber Verlust ist, den sie von ihrem ohnehin schon zu geringen Einkommen noch einmal abzwacken müssen. Das bedeutet, Arme werden um ein Mehrfaches härter sanktioniert als Reiche (wie z. B. auch schon seit langem im Straßenverkehr).