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Streit um die PC-GebührChaos bei GEZ

Die Gerichte entscheiden immer unterschiedlicher. Dazu passt, dass in der Medienpolitik auch die geplante Reform des Gebührenmodells auf der Stelle tritt.

Schild bei der GEZ in Köln. Bild: ap

Ob und wann für internetfähige Computer Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen, wird immer undurchsichtiger. Nach einem gestern veröffentlichten Urteil sieht auch das Hessische Verwaltungsgericht Frankfurt PCs nicht per se als rundfunkgebührenpflichtig an.

Der Kläger müsse für gewerblich genutzte internetfähige Personalcomputer nicht extra zahlen, da diese nicht zum Rundfunkempfang bereitgehalten würden, so das Gericht. Geklagt hatte ein selbstständiger Informatiker, der in seinem Haus neben bei der GEZ angemeldeten TV-Geräten im Arbeitszimmer einen gewerblich genutzten internetfähigen Computer stehen hat.

Verschiedenen Gerichte haben seit Auslaufen der bis 2006 gültigen Gebührenbefreiung für PCs (im Amtsdeutsch "neuartige Empfangsgeräte") Ende 2006 höchst unterschiedlich über die Gebührenpflicht geurteilt. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus.

Dazu passt, dass in der Medienpolitik auch die geplante Reform des Gebührenmodells auf der Stelle tritt. Ursprünglich sollten erste Schritte weg vom "gerätebezogenen Modell", nach dem jedeR GerätebesitzerIn automatisch an die GEZ zahlen darf, schon diesen Herbst vorgestellt werden.

Doch die Debatte um eine Haushaltsabgabe stockt bei der Frage, wie Unternehmen und Büros berücksichtigt werden sollen. Bei der Pro-Kopf-Abgabe, nach der jedeR BürgerIn ab einer gewissen Einkommenshöhe zur Kasse gebeten werden soll, macht die Ähnlichkeit zu klassischen Steuern Probleme: Anders als in anderen europäischen Staaten kann die Gebühr in Deutschland wegen des Gebots der Staatsferne im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vom Finanzamt eingezogen werden.

Will heißen: Die GEZ bleibt uns in jedem Fall erhalten.

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9 Kommentare

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  • A
    aso

    „...Die GEZ an der Tür finde ich schlimmer als die ganzen bescheuerten Sekten und die verlogenen sogenannten "Weltreligionen". ..“:

     

    Der von dem GEZ_Inkassobüro beauftragte freiberufliche Schnüffler hat in etwa die Funktion eines Fahrkartenkontrolleurs der Bahn. Mit dem Unterschied: er darf nicht in den Zug einsteigen.

    Denn die Wohnung ist prinzipiell geschützt.

     

    Nicht Nachvollziehbar ist in der Tat , daß nicht für die Nutzung, sondern für die „bereithaltung“ des Gerätes zu zahlen ist.

    Auch wenn es im Keller im Karton eingepackt ist, wird es „bereitgehalten“.

     

    Daß bei solch abstruser Logik breite Bevölkerungsteile dazu übergehen, dies zu boykottieren macht für viele Sinn.

    Wie soll man auch z.B. in einer No-Go-Area einer türkischen Großfamilie, die nur Türk-Sat empfängt erklären, sie „könnten ja auch“ WDR-Rotfunk, oder ZDF-mit dem zweiten wird man besser ver...-gucken?

  • HD
    Hans Dampf

    Für jedes andere Produkt zahle ich für die Nutzung des Gutes, also für den eigentlichen Konsum. Dann sollen doch die ÖR endlich verschlüsselt mit Dekoder was machen!

    Ich hasse das Fernsehen und die ÖR erfüllen in keinster Weise ihren Rundfunk-Auftrag. Wenn ich für DVD-Glotzen einen Fernseher benutzen wollen würde, müsste ich zahlen, voll verrückt. Mein Gemüsehändler zieht ja auch keine Pauschale von mir ein, weil ich einen Verdauungstrakt habe, der prinzipiell zum Nahrungsmittelempfang geeignet ist.

    Eine Umwandlung in eine Haushaltspauschale würde wieder diejenigen benachteiligen, die erfolgreich Rundfunkgeräte in den eigenen 4 Wänden vermeiden.

    Ich hatte in einer alten Wohnung schon mal einen von denen bei uns an der Tür, der sich mit höchstzweifelhaften (und später herausgestellten illegalen Methoden) Zugang zur Wohnung verschaffen wollte.

    Die GEZ an der Tür finde ich schlimmer als die ganzen bescheuerten Sekten und die verlogenen sogenannten "Weltreligionen".

  • C
    Carlos

    Ich verstehe sowieso nicht das es diese Abzocke noch gibt. Ich lebe und arbeite seit 15 im Ausland, in verschiedenen Ländern und keines hat sowas wie die GEZ und auch keine Rundfunkgebühren. Portugal, z. B., hatte und dann haben die es abgeschaft. Die haben es überlebt! Kanada, USA, Brasilien und Kuwait haben auch keine Gebühren.

    Also, was soll den das alles.

    Stoppt die Abzocke.

  • JC
    Johann Christoph Anthon

    warum drängt sich der Eindruck immer mehr auf, dass es sich bei der GEZ um Wegelagerei handelt? Staatlich zugelassene und rechtlich verankerte Geldbeschaffungsmassnahme für eine betriebswirtschaftlich höchst ineffiziente "Öffentlich-Rechtliche" Organisation mit zum Teil zweifelhaften qualitativem Output, deren Geschäftsmodell schon allein deshalb in Frage zu stellen ist. Schlechte bis mittelmäßige Produkte ( Kohl -Bio) mit hohem Herstellungsaufwand in lähmenden sich gegenseitig behindernden Organisationsstrukturen (siehe Brender/ ZDF) sind weder Zukunft weisend noch haben sie eine Marktberechtigung.

    Darüber hinaus haben sie eher ein Glaubwürdigkeitsproblem.

    Bezahlen muss das trotzdem alles der Bürger. Und hat der keinen Computer, ist er nach heutigen Maßstäben und auch zukünftig von der Außenwelt abgeschnitten.

    Von daher sei nur zu hoffen, dass die Debatte um den GEZ-pflichtigen PC zu einem Wachrütteln der Bevölkerung und seiner Vertreter in den Parlamenten führt. Denn nur dann kann diese Schweinerei verhindert werden.

  • HS
    Hans-Jürgen Schröder

    Die ganze Diskussion ist eigentlich so überflüssig wie ein Loch im Kopf.

    Jeder von uns Bundesbürgern weiss doch, dass es hier ausschließlich um eine Abzocke übelster Art geht: Zahlt doch inzwischen jede bundesdeutsche Familie ihren happigen Beitrag über die GEZ an die Rundfunk- und Fernseh"anstalten" (was für ein Begriff! Da fliege ich doch gleich wieder über das Kuckucksnest...), auch wenn sie nicht unbedingt ein Fan der Öffentlich-Rechtlichen ist.

    Und nun soll noch einmal eine Gebühr gezahlt werden, nur weil man (beruflich) im Auto fährt oder einen anderen Firmensitz (bei Freischaffenden ist das manchmal nur ein Zimmer weiter) hat?

    Auch wenn es den Öffentlich-Rechtlichen vielleicht weh tut: Der PC ist wahrlich nicht in erster Linie dafür gedacht, als "modernes Empfangsgerät" genutzt zu werden! Und wenn es dann schon ein von den "Anstalten" (huch: schon wieder dieser "irre" Begriff!) anerkanntes Empfangsgerät ist, sollte es auch als solches behandelt werden, wie das inzwischen die Mehrheit aller jener Internet-Schaffenden mit bezahlbaren Inhalten macht:

    Gebt den PC-Besitzern einfach eine User-ID, die er vorher ausdrücklich angefordert hat und schon handelt er nach eigenem Willen, einen öffentlich-rechtlichen Sender hören oder sehen zu wollen, wenn er diese ID anfordert. Und diese ID-Nummer ist sein Eingangsschlüssel...

    Tut er das nicht, ist es ihm immer noch unbenommen, Tausende von "privaten" Sendern im Internet zu empfangen, ohne dass er dafür eine "Strafgebühr" von der GEZ auferlegt bekommt, nur weil es diese GEZ gibt.

    Ich wünsche mir, dass mit diesen Zwangsmitgliedschaften (GEZ, IHK, Gewässerschutzvereine etc.), die europaweit mehr als umstritten sind, endlich Schluss gemacht wird!

    Manchmal träume ich schon davon, dass ich demnächst auch für eine Zwangsmitgliedschaft für ein Blasorchenster zahlen muss, das mich allabendlich mit ihren unerträglichen Übungsstunden traktiert...

  • F
    freies-denken

    Die gierige GEZ bekommt den Hals nicht voll.

    Man muss sich im öffentlich rechtlichen mit

    Werbung überschütten lassen und muss dafür auch noch zahlen.Rentner mit 400 EURO Rente erhalten

    keine GEZ-Befreiung und die GEZ sucht und sucht

    nach weiteren Wegen um die Leute abzuziehen.

  • HK
    Hans-Peter Kraus

    Ich frage mich, was der Titel mit dem Inhalt zu tun hat. Die GEZ hat weder etwas mit den Gerichtsverfahren (das müssen die Anstalten selbst machen) noch mit der Gesetzgebung zu tun (hier sind die Länder in der Pflicht).

    Tatsächlich gibt es Chaos speziell beim Hessischen Rundfunk, wie ein anderes PC-Gebühr-Verfahren gezeigt hat. Beim VG Wiesbaden hat der HR erst nach mehrmaliger Aufforderung durch das Gericht eine Stellungnahme abgegeben, ein deftiges Urteil kassiert und dann seinen Antrag auf Berufung beim VGH Kassel derart verbaselt, dass die Berufung erst gar nicht zur Verhandlung angenomen wurde.

    Es gibt allerdings auch ein grundsätzliches Chaos in der Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags durch die öffentlich-rechtlichen Sender. Nach deren Rechtsauffassung braucht ein PC keine Internetverbindung, um gebührenpflichtig zu werden. Da es keines "besonderen zusätzlichen technischen Aufwands" (§1 Abs. 2 RGebStV) bedarf, um Rundfunk zu empfangen, ist der PC als neuartiges Empfangsgerät auch alleinstehend gebührenpflichtig. Nun gibt es inzwischen USB-Sticks, die aus jedem PC ohne besonderen Aufwand ein TV-Gerät machen. Trotzdem werden PCs nicht als herkömmliche TV-Geräte eingestuft. Warum nicht? Nun die Anstalten haben anscheinend Angst davor, zusätzliche Gebühren einzunehmen, denn bei herkömmlichen Empfangsgeräten gibt's im gewerblichen Bereich keine Zweitgerätebefreiung.

    Es gibt also jede Menge Chaos, nur bei der GEZ nicht, denn die führt nur Befehle aus.

  • AH
    Andreas H.

    Zum Thema GEZ und Öffentlich-rechtliche möchte ich zwei Dinge sagen:

    1. Ich als Linuxer habe z.B. von keinem deutschen TV-Sender auf die Onlinesendungen zugreifen können: Entweder weil Windows Media Player (wegen DRM) benötigt wird oder ein Plugin, das nur unter Windows läuft

    2. 99% des Programms ist nichts für mich.

     

    Ergo: Wieso soll ich für meinen Linux-PC GEZ bezahlen, wenn ich nichts sehen kann und will?

  • DB
    Detlef Berben

    Das Problem ist nicht neu. Schon in den 80ern haben manche ihren Fernseher nur als Monitor für den C64 benutzt und wollten dafür verständlicherweise keine GEZ zahlen. Aber heutige Computer und Multimedia-Handys sind AUCH dazu in der Lage Fernsehen zu empfangen. Aber sie sind nicht in erster Linie dafür gedacht. Außerdem sind die Öffentlich-Rechtlichen nur ein kleiner Teil des Internets. Und das selbst wenn man nur das deutschsprachige ansieht. Auch in der Qualität haben sie keine hervorgehobene Position (anders als im TV). Die Bevorzugung durch die Gebührenfinazierung ist daher nur schwer begründbar.

    Ich denke man soll von der gerätebezogen Gebühr wegkommen. Das ist nicht mehr zeitgemäß.

    Die Kirchen haben kein Problem damit per Steuer finanziert zu werden. Unabhängige Richter werden aus Steuergeldern finanziert. Darum könnte man das auch bei den Öffentlich-rechtlichen Anstalten machen. Das würde auch die Kosten für die Verwaltungskosten für Gebühreinzugszentrale sparen.