Streit um Umweltgesetzbuch: Ablasshandel statt Natur

Nach monatelangen Verhandlungen legt die Regierung ihren neuen Entwurf fürs Umweltgesetzbuch vor - doch einer der wichtigsten Punkte bleibt offen: Ausgleichsmaßnahmen für überbaute Natur.

Schwer auszugleichen. Bild: dpa

BERLIN taz Die Bundesregierung hat nach monatelangem Streit einen der wichtigsten Konfliktpunkte im geplanten Umweltgesetzbuch vertagt. Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) ließ zwar am Freitag seinen neuen Entwurf ins Internet stellen, der nun zur Anhörung an die Länder und Verbände geht. Dieser lässt aber explizit die Frage offen, ob bei Eingriffen in die Natur auch weiterhin Ausgleichsmaßnahmen Pflicht sind.

Das Mammutprojekt mit dem Kürzel UGB soll Dutzende Einzelgesetze zum Umweltrecht zusammenfassen. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, so Bürokratie abzubauen. Umweltschützer hatten auch gehofft, den Naturschutz zu verschärfen. Da machte ihnen Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) einen Strich durch die Rechnung. Er versuchte durchzusetzen, dass etwa für den Bau einer Autobahn künftig nicht mehr an anderer Stelle Wald aufgeforstet werden muss. Statt solche Ersatzmaßnahmen umzusetzen, sollten die Verursacher von Umweltschäden lieber Geld zahlen. Die Umweltlobby verurteilte das umgehend als "Ablasshandel", der die Behörden sogar ermutige, Eingriffe zu genehmigen, um an die Zahlungen der Unternehmen heranzukommen.

Darüber haben die Streithähne in den Ministerien sogar schon unter Aufsicht des Kanzleramtes verhandelt. Geeinigt haben sie sich trotzdem nicht. Auch der neue Entwurf aus dem Hause Gabriel schließt einen finanziellen Ausgleich für Eingriffe in die Natur in den meisten Fällen zwar aus. Aber das betreffende Kapitel trägt eine Fußnote: "Die Vorschriften zur Eingriffsreglung sind innerhalb der Bundesregierung … noch nicht abschließend abgestimmt."

"Die Regierung springt zu kurz mit dem Entwurf, weil sie zentrale umweltpolitische Herausforderungen nicht angeht", urteilte der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Rainer Baake. So solle es zum Beispiel bei einem Rechtsanspruch auf Genehmigung von konventionellen Kohlekraftwerken bleiben. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl kritisierte, dass es im Umweltgesetzbuch keinen Teil über erneuerbare Energien geben soll.

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