Streit um Suhrkamp: Schlag auf Schlag gegen Barlach
Hans Magnus Enzensberger soll die Umwandlung des Suhrkamp Verlags in eine AG begleiten. Gesellschafter Barlach soll Millionenschulden begleichen.
BERLIN/LAUSANNE dpa | Doppelter Schlag für Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach: Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat den Insolvenzplan für den traditionsreichen Verlag zugelassen, wie Suhrkamp am Mittwoch mitteilte. Damit wird der Verlag von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.
Miteigentümer Hans Barlach, der 39 Prozent an der KG hält und mit Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz (59 Prozent) zerstritten ist, verliert damit weitreichende Mitspracherechte. Zudem verpflichtete das Schweizer Bundesgericht in Lausanne den 58-Jährigen zur Zahlung eines Millionenbetrags.
Nach dem der dpa vorliegenden Schweizer Urteil muss Barlach umgerechnet 5,4 Millionen Euro Schulden vom früheren Kauf seiner Suhrkamp-Anteile an den Schweizer Unternehmer Andreas Reinhart zahlen.
Barlach will der Forderung nach Angaben seines Schweizer Anwalts Carl Ulrich Mayer nachkommen. „Wir sind mit Herrn Reinhart im Gespräch und bereiten die Zahlung vor“, sagte Mayer der dpa. Auf Barlachs Engagement bei Suhrkamp habe die Entscheidung keine Auswirkung.
Schulden in Höhe von 5,4 Millionen Euro
Der Enkel des Bildhauers Ernst Barlach hatte 2006/07 über eine Aktiengesellschaft von Reinhart Suhrkamp-Anteile für 10,8 Millionen Schweizer Franken gekauft. Fast die Hälfte des Geldes – umgerechnet rund vier Millionen Euro – blieb er damals schuldig. Das Handelsgericht des Kantons Zürich hatte ihn deshalb schon im Mai verpflichtet, das ausstehende Geld plus 7,5 Prozent Zinsen seit 2009 an Reinhart zu zahlen.
Das Bundesgericht wies jetzt mit Urteil vom 2. September Barlachs Beschwerde gegen diese Entscheidung zurück. Sie ist damit rechtskräftig. Inzwischen haben sich die Schulden auf umgerechnet 5,4 Millionen Euro summiert. Reinharts Anwalt David Horak sagte, Barlach müsse nun seinen Ankündigungen Taten folgen lassen und den Ausstand begleichen.
Beim Suhrkamp Verlag kann unterdes mit der Zustimmung des Amtsgerichts der im August vorgelegte Insolvenzplan umgesetzt werden. Wie das Traditionshaus mitteilte, wurden für die erste Phase der geplanten Suhrkamp AG als Aufsichtsratsmitglieder der frühere FDP-Innenminister Gerhart Baum, Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger und Marie Warburg, die Frau des früheren Kulturstaatsministers Michael Naumann, benannt. Gerichtssprecher Ulrich Wimmer wollte die Entscheidung des Amtsgerichts noch nicht bestätigen.
Barlach hatte den Insolvenzantrag kritisiert. Seiner Ansicht nach hat die Geschäftsführung um Unseld-Berkéwicz die Zahlungsunfähigkeit absichtlich herbeigeführt, um ihn aus dem Verlag zu drängen. Das Landgericht Frankfurt gab Barlach darin kürzlich recht und warf Unseld-Berkéwicz vor, „grob treuwidrig“ gehandelt zu haben. dtv und die Darmstädter Unternehmerfamilie Ströher haben Interesse an einer Beteiligung am Suhrkamp Verlag signalisiert.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Stockender Absatz von E-Autos
Woran liegt es?
Bundestag bewilligt Rüstungsprojekte
Fürs Militär ist Kohle da
Kürzungen im Berliner Haushalt
Kultur vor dem Aus
Grüne über das Gezerre um Paragraf 218
„Absolut unüblich und respektlos“
BSW-Chefin im ZDF
Wagenknecht räumt Irrtum vor russischem Angriff ein
Erfolg gegen Eigenbedarfskündigungen
Gericht ebnet neue Wege für Mieter, sich zu wehren