Streit um Lemonaid: Zu wenig Zucker im Tank
Weil der Zuckeranteil zu gering ist, soll sich die Bio-Limo Lemonaid nicht mehr „Limonade“ nennen dürfen. Verbraucherschützer fordern neue Leitsätze.
Ein Fachamt des Hamburger Bezirks Mitte hatte Lemonaid abgemahnt, weil eine Limonadensorte des Szene-Herstellers nicht den vorgeschriebenen Mindestzuckergehalt von sieben Prozent enthalte. Damit verstoße Lemonaid gegen die Leitsätze für Erfrischungsgetränke.
Die Behörde schlug dem Hersteller vor, entweder das Produkt umzubenennen oder den Zuckergehalt heraufzusetzen. Lemonaid lehnte das ab mit dem Hinweis, dass die Limonade seit 2009 unbeanstandet im Handel.
In einem Blogeintrag verwies Lemonaid darauf, dass sich Bundesernährungsministerin Julia Klöckner für eine Reduzierung von Zucker, Salz und Fett in Fertigprodukten einsetze: „Wir tragen den Titel ‚Saftladen‘ mit Stolz – in diesem Fall geben wir ihn aber gerne weiter, Frau Ministerin!“
Die Leitsätze für Lebensmittel stehen im Deutschen Lebensmittelbuch und haben keine Gesetzeskraft, aber eine hohe Bindewirkung. In der Lebensmittelbuch-Kommission sind Wirtschaft, Wissenschaft, Verbraucher und Lebensmittelüberwachung gleichberechtigt vertreten. Sie soll für Klarheit und Wahrheit bei Lebensmitteln sorgen und Verbraucher vor Irreführung und Täuschung schützen. Das Bezirksamt Hamburg berate gegenwärtig über einen Lösungsweg für den Konflikt, sagte eine Sprecherin.
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