piwik no script img

Streit um BeschneidungenKinderschützer machen mobil

Die parteiübergreifende Bundestags-Resolution zu Beschneidungen stößt auf Kritik. Beschneidungsgegner fordern mit einer Petition, die Gesetzespläne zwei Jahre aufzuschieben.

Interessiertes Publikum: Ein Rabbiner verfolgt die Abstimmung über die Beschneidung. Bild: dapd

BERLIN taz | Einen Tag, nachdem sich der Bundestag mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen hat, die fachgerechte Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen grundsätzlich zu erlauben, machen jetzt die Gegner dieser Tradition mobil. Mehrere Kinderschutzverbände, Vertreter der Ärzteschaft und der Polizei kündigten am Freitag eine gemeinsame Beschwerde an, mit der sie sich an den Petitionsausschuss des Bundestages wenden wollen. Sie fordern, die Gesetzespläne für zwei Jahre auf Eis zu legen. In diesem Zeitraum soll ein Runder Tisch über das Thema diskutieren.

In ihrer gemeinsamen Petition warnen die Deutsche Kinderhilfe, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Bund Deutscher Kriminalbeamter und der Verband „Mogis“ für Opfer sexuellen Missbrauchs vor einem „gravierenden und irreparablen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes“, der in zehn Prozent der Fälle zu Komplikationen führe.

Wie erwartet, hatte der Bundestag am Donnerstag nachmittag mit großer Mehrheit einem Antrag von CDU, FDP und SPD zugestimmt, der sich für die Beschneidung von Jungen stark macht. Vertreter aus Kirchen, Politik, der Zentralrat der Juden und der deutsche Richterbund begrüßten die Resolution.

Der Vorsitzende des Richterbundes, Christoph Frank, sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, es müsse nun geprüft werden, wie eine „konkrete Ausnahmeregelung“ für die Beschneidung von Jungen im Strafrecht geschaffen werden könne. Die Gesetzesänderung sollte schon im Herbst möglich sein, fügte er hinzu. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte Anfang der Woche noch Erwartungen gedämpft, dass es bald ein Gesetz zu religiösen Beschneidungen geben könne. Ein solches Gesetz bedürfe intensiver Vorbereitung, sagte sie.

Der Bund der Kriminalbeamten kritisierte die Resolution: Das Recht des „Kindes auf körperliche Selbstbestimmung“ wiege „viel schwerer“ als die Religionsfreiheit der Eltern, sagte der Chef des Bundes, André Schulz.

SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht hatte in der kurzen Bundestagsdebatte zum Thema davor gewarnt, dass Eltern Beschneidungen in Hinterzimmern machen ließen oder ein Beschneidungstourismus entstehe, wenn nicht bald ein Gesetz komme. Eine Debatte über den Sinn der Beschneidung innerhalb der Religionsgemeinschaften sei zwar richtig, dürfe „aber nicht mit dem Damokles-Schwert der Strafbarkeit stattfinden“, sagte der CDU-Abgeordnete Günter Krings im Bundestag.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

33 Kommentare

 / 
  • U
    Ungläubiger

    @22.07.2012 10:31 Uhr von Ein ARZT:

    Zitat „Jüdisches Leben ist natürlich auch ohne Beschneidung von Kindern möglich und ich sage jetzt schon voraus, daß ein nicht unwesentlicher Teil der Eltern froh darüber sein werden, durch die Entscheidung des Kölner Landgerichts nicht mehr zu der Beschneidung ihrer jeweiligen Religion gedrängt werden zu können.“

     

    Danke für die Nennung dieses wichtigen kaum genannten Aspektes in der Beschneidungs-Debatte.

     

    Überhaupt ein sehr guter Leserkommentar, dem ich insgesammt voll zustimme und jedem empfehle.

  • MF
    Markus Freidenker
  • P
    Professor

    @Arzt: Lesen Sie sich die WHO-Empfehlung nochmals durch, die WHO wendet sich darin eben nicht nur an erwachsene Männer, sondern explizit auch an die Eltern von '''Neugeborenen''', Zitat: ''"In order to support male circumcision services, information should be targeted to various audiences including parents of '''neonates''',..."'', auf Seite 51, hier der Link --> http://www.malecircumcision.org/programs/documents/MC_OpGuideFINAL_web.pdf

  • S
    Smegma-Boy

    Man sollte Beschneidungen obligat bei der Geburt machen, viel Leid würde der Menschheit erspart durch diese Viren- und Bakterienschleuder namens Vorhaut.

  • R
    rofelix

    Bei "abtreibung" ist die juristische frage nun wahrlich eine andere. Kann man eine juristischen rechtsanspruch darauf stellen, das ein aufgeklärter mensch die möglichkeit hatte sich vor einer schwangerschaft zu schützen, und nun deshalb dazu verpflichtet werden kann, gegen den eigenen willen mutter werden zu müssen ?

     

    Wer sex wollte, muss dann eben auch eine familienbildung und verantwortung für ein kind tragen, das kind dann gegen den eigenen willen austragen? Müsste dann nicht schon ungeschützter sex unter strafe stehen, wenn man sich vorher nicht verpflichtet hat, eine evt. schwangerschaft auch auszutragen?

     

    Wenn ihr mich nicht-juristen fragt, seelisch und moralisch ja. Juristisch , nein. Das dilemma liegt darin, das man juristisch eine zwangsschwangerschaft beschliessen müsste, deren folgen dann diese mutter wieder völlig alleine zu tragen hätte.

     

    Für mich ist es ein gesellschaftspolitisches und kulturelles problem, das wir abtreibungen "zulassen". Auch in mein menschenbild passt das in keinster weise und jede abtreibung ist für mich seelenkrieg.

     

    Den ausweg den ich aus diesem dilemma sehe, suchte einen weg der es den betroffenen frauen selbst unmöglich machte, eine abtreibung überhaupt in erwägung zu ziehen. Dazu müsste allerdings der politische und gesellschaftliche stellenwert von kindern und werdendem leben im mittelpunkt stehen. Kinder müssten unserer gesellschaft allgemein willkommen sein und ein erwachsener sich seiner verantwortung gegenüber allen kindern bewusst.

     

    Wenn eine auch ungewollt schwangere wüsste, das ihr werdendes kind von allen begrüßt ist, sie sich auf hilfe und schutz verlassen kann, man ihr auch mit aller erdenklicher hilfe zur seite steht, sollte sie es einfach trotzdem nicht behalten wollen, wäre die abtreibungsschwelle eine moralisch, nicht juristisch unüberwindbare.

     

    Die aufklärung über dieses werdende leben, die zweck-moralisch-juristisch vermieden wird, würde bei einer entscheidung sehr helfen. Schon die reine logik verbietet es einem, werdendes leben über die entwicklungsstufe zu definieren. Mit dem einnisten der befruchteten eizelle, wächst ein einmaliger, unwiederbringlicher und völlig fertiger mensch heran, dessen leben ab da nur noch mit gewalt zu beenden ist. Es gibt diesen menschen nicht erst wenn wir ihn sehen.

  • T
    teilnehmer4711

    An alle, die auf einmal das Kindeswohl über alles stellen:

     

    Wie wäre es, wenn Sie mal anstelle von Beschneidung Abtreibung setzen:

     

    1. Eine Abtreibung beendet jedes Selbstbestimmungsrecht eines Kindes.

     

    2. Bei einer Abtreibung gibt es keine Narkose. Die Schmerzen für das Kind werden in keinem Vergleich zu einer Beschneidung stehen.

     

    3. Bei einer Abtreibung gibt es nicht einen bestimmten Prozentsatz an Komplikationen für das Kind. Zu 100% ist die Folge der Tod.

     

    4. Die Anzahl der Abtreibungen pro Jahr liegt bei über 100.000!

     

    Wo bleibt Ihr Aufschrei?

  • VL
    vergessene Liebe

    Ein anderer Blickpunkt:

    "Die männlich-menschliche Vorhaut" ist ja nun einmal...

    im Lichte des `aufrechten Ganges´ ..

    der säkulären Aufklärung und des modernen Humanismus...

     

    ein SYMBOL menschlicher Freiheit !!!

    ---------

    Im Kontrast zur Kultur geistiger und physischer

    Beschneidung ...

    Im Namen mittelalterlicher religiöser Stagnation..

  • I
    ion

    «Bundestagspetition mit Forderung nach Moratorium und Einrichtung eines Runden Tisches als Reaktion auf die gestrige Bundestagsresolution» :

    [http://www.bdk.de/]

    i.V.m.:

    «Bundestagspetition zu Beschneidungen» :

    [https://www.kinderhilfe.de/blog/artikel/bundestagspetition-zu-beschneidungen/]

     

    Auch wenn manche es immer wieder behaupten, die Zirkumzision ist in den USA schon längst kein 'Standard' mehr und dank entsprechender Initiativen stark rückläufig.

    [http://circumcisiondecisionmaker.com/]

    Und auch für Juden ist die Zirkumzision offenbar NICHT, wie n.a. Volker Beck (d. Grünen) in seiner religionseifernden Rede im Bundestag nicht müde wurde zu betonen: "fundamental" ("der erste Befehl Gottes in dieser Religion") – abgesehen davon, dass das kein Argument zur Preisgabe des Schutzes von Kindern u./o. des GG-s wäre!

    [http://jewsagainstcircumcision.org/]

    Das Unmögliche per kleinem Staatsstreich möglich machen?

    N E V E R !

  • EA
    Ein ARZT

    Der Shitstorm durch die religiösen Fundamentalisten und die Demagogie, mit der sachorientiert argumentierende Diskussionsteilnehmer in Deutschland fertig gemacht werden sollen, ist zutiefst erschreckend. Ebenso die - wieder einmal - typische Getriebenheit unserer Volksvertreter, die beim Wort Beschneidung von Jungen lediglich an die medial mittlerweile gut aufgestellten religiösen Hardliner und vor allem Millionen von Wählerstimmen, aber nicht an unser Grundgesetz und Menschenrechte denken.

     

    Zu den FAKTEN:

     

    Es geht hier NICHT um die Beschneidung als solche, sondern NUR um die medizinisch NICHT indizierte, VÖLLIG UNNÖTIGE Beschneidung eines Menschen aus rein religiösen Gründen, der selber aufgrund seines jungen Alters darüber nicht entscheiden kann und die ihn einem erheblichen Risiko aussetzt, in einem relevanten Prozentsatz der Fälle lebenslang sexuell und seelisch im täglichen Leben behindern kann und über den er sich besser SELBER problemlos später im entscheidungsreifen Alter SELBER entscheiden kann und auch sollte. Dafür oder eben dagegegen.

     

    Wer behauptet, daß der Eingriff harmlos sei, wird schon durch das zu dem völlig korrekten Urteil des Kölner Landgerichtes überhaupt erst führenden KLAGE EINER MUSLIMIN nach Komplikationen in der Folge einer Beschneidung (stärkere Nchblutungen) eines besseren belehrt.

    Auch der muslimischen Mutter des im Kölner Gerichtsurteil betroffenen Kleinkindes war dieses Risiko bereits ZUVOR BEWUSST. Genau dieses WISSEN um das RISIKO führte nämlich zu der Suche eines Arztes, dem sie vertrauen können wollte und genau dieses WISSEN um das Risiko führte zu der raschen Konsultation einer kinderchirurgischen Universitätsklinik nach erfolgter Komplikation.

     

    Wohlgemerkt: Die Beschneidung , welche zu der Klage führte, wurde von einem muslimischen Arzt und keinem Hinterhofbeschneider durchgeführt (!) - und zwar medizinisch korrekt, inklusive einer gutachterlich festgestellten, einwandfreien Nachsorge durch den Arzt. Es kam zu einer UNTRENNBAR auch mit einem einwandfrei erfolgten Operation verbundenen Komplikation, die zu einem Krankenhausaufenthalt und einer weiteren operativen Maßnahme führte - nochmals: Das Landgericht hat festgestellt, daß der Arzt den Eingriff korrekt vornahm. Ein Restrisiko bleibt eben stets - auch bei lege artis durchgeführten medizinischen Eingriffen. Wir sprechen hier übrigens jeweils nicht von einem, sondern zwei medizinischen Eingriffen, nämlich Operation und Anästhesie. BEIDE haben ein nicht vermeidbares RESTRISIKO.

     

    Es sind aber in der Literatur auch wesentlich gravierendere und lebenslang wirkende, schwere Komplikationen als die zur Anklage führenden chirurgischen Nachblutungen beschrieben, bis zur versehentlichen Teilamputation.

     

    Zu dem chirurgischen Risiko kommt stets das Risiko der Anästhesie hinzu. Rein statistisch beträgt das zur zeit aufgrund der Fortschritte der Medizin etwa 1:250.000 für eine TÖDLICHE anästhesiebedingte Komplikation - leider gibt es keine exakten Daten für nichttödliche, aber schwerwiegende Komplikationen, die man noch hinzufügen muss. Rein statistisch werden also jedes Jahr mehrere Kinder schwere Komplikationen aufgrund eines völlig unnötigen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Kindes erleiden, bis hin zum Tod.

     

    Zu den in höchst demagogischer Art angeführten angeblichen "medizinischen Vorteilen" der Beschneidung:

     

    Die Hygiene:

    der Umgang mit Wasser und Seife sollte allen Menschen bekannt sein und wird auch bei beschnittenen Menschen nötig sein.

     

    Der angebliche Schutz vor AIDS:

    Wird ja wohl bei KINDERN ein absolut absurdes Argument sein.

    Zudem empfiehlt die WHO eine Beschneidung nur bei ERWACHSENEN Männern – und das auch nur in aussereuropäischen Ländern.

     

    Die ECHTE Phimose:

    Die zu operieren war stets möglich und wird stets möglich sein, weil sie im Gegensatz zur UNNNÖTIGEN rituellen Beschneidung ein medizinisch NÖTIGER Eingriff ist.

     

    Und es wird sogar das Pseudo-Argument angeführt, beschnittene Männer "könnten länger" - nun... DAS ist ja wohl ebenfalls kein Argument für die Beschneidung von Säuglingen und Kindern, oder etwa doch?

    Wer meint, sich einen guten Teil der lustgebenden Vorhaut wegschneiden lassen zu müssen, kann das ja jederzeit als Erwachsener selbstbestimmt tun.

     

    Ich möchte mir gar nicht erst vorstellen, was in den Medien ZU RECHT los wäre, wenn das "Ausdauerargument" nicht als Argument für die Beschneidung von wehrlosen Jungen, sondern von wehrlosen Mädchen aufgekommen wäre.

     

    Im Übrigen gibt es auch bei Mädchen durchaus vergleichbar verstümmelnde Eingriffe, wie die Vorhaut der Klitoris und die Teilentfernung der inneren Schamlippen („milde Sunna“ ) betreffen - diese sind ebenso kategorisch abzulehnen wie die bestialische Entfernung der Klitoris.

     

    Ein vergleich der Beschneidung mit dem Stechen von Ohrenlöchern oder der Korrektur von abstehenden Ohren ist schon bei oberflächlicher Betrachtung Nichts als reine Demagogie. Eine Parallele besteht nur insoweit, als nichtbeschnittene Jungen oftmals ebenso gehänselt werden wie Jungen mit abstehenden Ohren.

    Hier ist eine Erziehung von gegenseitiger Toleranz elterlicherseits dringend nötig – in beide Richtungen.

     

    Es gibt so etwas wie den Segen der europäischen Aufklärung, auf den wir sehr stolz sein können. Auch Religionen haben das Recht und die Pflicht, sich positiv weiter zu entwickeln. Die christlichen Kirchen haben das zu einem gewissen Teil getan, aber noch weiteren Bedarf. Immerhin haben sie von vielen mit dem modernen Bild des selbstbestimmten Menschen unvereinbaren Methoden und "Traditionen" glücklicherweise abgelassen.

     

    Auch im muslimischen und jüdischen Bereich gibt es Modernisierer, nicht alle Juden beschneiden ihre Jungen, sondern ein nicht unbeträchtlcier Teil machen nur noch eine rein symbolische Beschneidung - ebenso, wie heutzutage in der christlichen Kirche ein paar Tropfen für eine Taufe reichen und ein vollständiges Untertauchen der Person im Wasser nicht mehr üblich ist.

    Und es gibt auch - gerade in Deutschland - moderne Muslime, die einer Beschneidung im KINDESALTER kritisch gegenüber stehen. Übrigens - um mal wieder zum konkreten Kölner Fall zurückzukommen:

     

    Untersuchungen zufolge WÜRDEN rund 30 Prozent der Jüdischen Bürger der Welt keine Beschneidung IM KINDESALTER vornehmen lassen, wenn nicht ein extremer sozialer Druck dazu in ihrer Gemeinde bestünde.

     

    Nicht überraschend ist, dass die katholische Kirche hier die anderen religiösen Fundamentalisten unterstützt. Denn die kindliche Beschneidung war und ist immer noch ein probates Mittel, um Selbstbefriedigung und die normale sexuelle Entwicklung des Kindes zu VERHINDERN. Die Eichel wird gefühlloser und die Lust wird reduziert, weil ein Teil der lustbringenden Vorhaut amputiert wird.

    So mancher wird sich auch fragen, woher die katholische Kirche das Recht und die Courage nimmt, amputierende operative Eingriffe am Genital öffentlich zu befürworten, wo sie nicht einmal fähig ist, schwersten Kindesmißbrauch in ihren eigenen Reihen konsequent zu unterbinden und wenigstens erfolgten Kindesmißbrauch angemessen aufzuklären.

     

    Aber zurück zur dem Diktat der Beschneidung von hilflosen Kindern:

     

    Die beiden die Beschneidung propagierenden Religionsgemeinschaften üben auf das Individuum der Eltern wie des Kindes einen extremen sozialen Druck aus, der EBENFALLS mit moderner Aufklärung unvereinbar ist und auch im klaren Widerspruch zum Gedanken des Grundgesetzes ist, daß jeder Mensch in seinen Entscheidungen FREI sein sollte.

     

    An dieser Stelle wird nämlich Religionsfreiheit des Individuums zum Religionsterror der Gemeinschaft, wie er auch in anderen Religionen mit extremem sozialen Druck überdeutlich wird: beispielsweise dem Verbot der Bluttransfusion bei den Zeugen Jehovas BEI KINDERN.

     

    Unser Grundgesetz erlaubt ausdrücklich jedem ERWACHSENEN, eine Bluttransfusion abzulehnen - aber es verbietet einem Elternteil, dem KIND eine Bluttransfusion vorzuenthalten.

    Auch, wenn die beiden Vorgänge auf den ersten Blick völlig unterschiedlich erscheinen und in vielem auch sind: Hier die vorenthaltene lebensrettende Bluttransfusion, dort die aufgezwungene Beschneidung - so liegt in beiden doch juristisch und ethisch-aufklärerisch der GEMEINSAME TATBESTAND zugrunde, daß Eltern (und nicht selten in Wirklichkeit sogar nur der Gruppendruck der religiösen Gemeinschaft auf die Eltern) ihren Kindern aus rein religiösen Gründen in mit unserem Grundgesetz unvereinbarer Art den Lebensweg durch körperlichen Eingriff (hier: Unterlassung von Hilfe durch Nichttransfusion, dort: Nichthilfe durch Ausliefern an einen archaischen, verstümmelnden religiösen Ritus) diktieren wollen.

     

    Unser in aller Welt bewundertes Rechtssystem und insbesondere unser Grundgesetz wurden aufgrund unserer schweren geschichtlichen Schuld aufgestellt. Wir können STOLZ darauf sein, daß dieses Grundgesetz die menschliche Würde so konsequent schützt und auch nun immer mehr die kindliche Menschenwürde ihren Platz einnimmt. In vielen Bereichen unserer Gesellschaft, insbesondere dem Bereich anderer, in unserer Gesellschaft ebenfalls weitgehend schutzloser Gruppen, die über keine laut lärmende und finanziell unterstützte Lobby verfügt - wie die Behinderten, die Alten, die gestrauchelten Menschen, - ist da ebenfalls noch viel mehr zu tun.

     

    Zum Schluss noch ein paar Worte zum medial ubiquitär skandalisierenden Demagogismus, der insbesondere von den Lobbyisten betrieben wird:

     

    Jüdisches Leben ist natürlich auch ohne Beschneidung von Kindern möglich und ich sage jetzt schon voraus, daß ein nicht unwesentlicher Teil der Eltern froh darüber sein werden, durch die Entscheidung des Kölner Landgerichts nicht mehr zu der Beschneidung ihrer jeweiligen Religion gedrängt werden zu können.

    Und ein bewusstes Entscheiden im entscheidungsfähigem Alter für eine Beschneidung wird sowohl für Juden als auch Muslime ein viel beeindruckenderes Bekenntnis zu ihrer Religion sein als die Zwangsbeschneidung eines wehrlosen Säuglings oder Kleinkindes .

     

    Der hierzulande übliche Reflex, das Fehlen von Sachargumenten durch Holocaust-Vergleiche und die Stigmatisierung von aufgeklärten Menschen als Nazis zu ersetzen, hat leider fast unwidersprochen auch bis in oberste Ebenen der Religionsvertreter hierzulande stattgefunden. Ich persönlich frage mich, ob diese Personen wie Herr Graumann sich nicht der Verharmlosung des millionenfachen Mordes schuldig machen, wenn sie diese völlig unzulässige gedankliche Gleichstellung rhetorisch nahelegen?

     

    Wenn die fundamentalistischen Lobbyisten also von religiöser Toleranz reden, so können sie gerne zeigen, daß sie selber dazu fähig sind:

     

    Indem sie dafür sorgen, daß jüdische und muslimische Jungen, die NICHT beschnitten sind, nicht in dem Grundgesetz widersprechender Art und Weise ausgegrenzt und verspottet und gedemütigt werden, wie es heutzutage der Fall ist.

     

    Wir leben in keinem Gottesstaat, sondern in einem aufgeklärten Land mit vorbildlichen Menschenrechten - auch, wenn die unüberlegten und reflexartigen Reaktionen von willfährigen Politikern mitunter starke Zweifel daran aufkommen lassen.

     

    Insbesondere, wenn man jetzt erfährt, dass von oberster POLITISCHER Stelle der Staatsanwaltschaft Köln verboten wurde, in dem gerichtsanhängigen Fall in die Berufung zu gehen.

     

    Ich persönlich halte die politische bindende Weisungsbefugnis der Politik an die Staatsanwaltschaften für einen der wenigen Geburtsfehler unseres ansonsten vorbildlichen Rechtssystem der GEWALTENTEILUNG, die durch den Beschluss des Bundestags der letzten Tage ebenso infrage gestellt wurde wie der respektlose Umgang populistischer Politiker aller Parteien mit den Organen der Rechtsprechung.

     

     

    Zur Versachlichung ein sachlicher Artikel über das Urteil:

     

    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidungen-das-urteil-11820431.html

  • F
    Falmine

    Das wurde aber auch Zeit! Endlich organisieren sich auch die Gegner der Beschneidung kleiner Jungen!

    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidungsdebatte-aerzte-und-juristen-plaedieren-gegen-die-beschneidung-11827596.html

    Langsam richtet sich der Fokus wieder an den einzig wirklich Betroffenen aus, den Babys und kleinen Jungen, die ohne medizinische Indikation, allein aus religiösen Gründen beschnitten werden sollen. Dagegen sprechen das Grundgesetz und die UN-Kinderrechtskonvention, die wir ratifiziert haben! Es wird Zeit, diese Gesetze real zu leben!

  • R
    rofelix

    Zu Wolfgan Bansen,

    niemand hat vor die rituelle beschneidung von juden und moslems unter strafe zu stellen. Wie du auch schreibst, geht es um das garantierte SELBSTBESTIMMUNGSRECHT in unserer verfassung. Einen körperlich nicht wieder rückgängig machender eingriff am geschlechts- und sexualorgan eines kindes, widerspricht dem selbstbestimmungsrecht und dem recht des kindes auf körperliche unversehrtheit augenscheinlich. Vor der shoah hatte die liberalen juden in berlin, sogenannte reformjuden, schon eine sehr große gemeinde. Die orthodoxen, die nun protestieren, mussten vor wenigen tagen erleben, das man gegen ihren protest diese reformjuden in israel nun vollstaatlich und als gemeindemitglieder anerkennt. Es stimmt also einfach schlicht nicht, das man als jude nicht auch ohne diese kindesbeschneidung leben könnte. Das eine angeblich progressive partei wie die grünen nun gerade den konservativsten kräften in den hintern kriechen, den reformjuden und "grünen" juden aber dabei in den hintern treten, ist ein schlechter witz, den sie wohl selbst noch nicht realisiert haben.

  • R
    rofelix

    Mir sind die befürworter-argumente deshalb so wichtig, weil sie sich alle als unhaltbar herausstellen. Auch die polemische angst, nun könnte das alles in hinterzimmern stattfinden, statt unter klinischen bedingungen, ist ein purer verdummungsversuch. Nur in ausnahmefällen werden diese beschneidungen in kliniken und von ärzten durchgeführt. Schon heute sind diese "hinterzimmer" völlig normale machenschaft und die beschneider keine ärzte, sondern jeweilige prister.

    Bei den juden ist vorgeschrieben wieviele männer dabei sein müssen und die wunde wird nach dem schnitt vom prister noch mit dem mund abgesaugt.

    Bei den moslems hat sich eingebürgert ein großes öffentliches fest aus dieser dann auch beschämender grausamkeit zu machen. Also auch nichts mit klinischen umständen.

    Die moslems sind auch viel eher bereit auf diesen ritus zu verzichten, weil nichts davon im koran steht.

  • R
    rofelix

    Zu Wolfgang Sunderbrink,

    dein versuch kinderbeschneidungsgegner zu antisemitischen und antiislamistisch denkenden menschen zu pauschalisieren, läuft sehr ins leere. Wir kinderbeschneidungsgegner können uns auf juden und rabbiner stützen, die sich z.b. in der JAC, Jews Against Circumcision, klar gegen dieses ritual aussprechen. Auch mit der "Überlegenheit des Christentums" läufst du voll ins leere, denn gerade die kirchen fürchten um ihre eigenen pfründe und sind für die tolerierung dieser genitalverstümmelung an kindern. Die vorhaut hat zahlreiche, schützende, sensorische und sexuelle funktionen, die durch die beschneidung irreversibel verloren gehen. Wer das freiwillig will, seine sache. Frag doch mal einen 14 jährigen religionsmündigen knaben, ob er für gott ein stück seines pimmels opfern wollte, weil der es so will. Man fürchtet wohl eher, das diese rite dann ganz ausstirbt, weil das freiwillig keiner machen würde.

  • R
    rofelix

    Zu von Schwabius,

    das was du schreibst, ist anatomischer und medizinischer unsinn, sorry. Zum ersten hat die beschneidung eines kindes nichts mit dem schutz vor geschlechtskrankheiten zu tun, oder redest du im falle eines sexuellen kindesmissbrauchs? Harnwegsinfektionen und ähnliche komplikationen treten eben gerade bei beschnittenen babys auf, weil die schützende vorhaut, die das verhindern soll, amputiert wurde. Eine phimose kann bei kleinkindern und babys gar nicht diagnostiziert werden, weil die vorhaut noch lange mit der eichel verwachsen ist, und bei babys erst qualvollst freigeschält werden muss. Das kommt etwa dem abreissen eines fingernagels aus dem nagelbett gleich. Smegma gilt als verdächtig für tumore, bildet sich aber bei unhygiene sowohl unter der klitorisvorhaut, als auch bei der vorhaut des mannes. Sollte man also aus pseudohygienischen gründen die klitorisvorhautreduktion bei mädchen und frauen wieder zulassen? Auch sie gilt als genitalverstümmelung, nicht erst die klitorisamputation. Die vorhaut ist der empfindlichste teil am penis. Man amputiert einem knaben für sein leben lang sexualgefühle und nimmt eine abstumpfung und austrocknung der empfindlichen eichel billigend in kauf..ein verbrechen am kind!

  • L
    Lincoln

    @Wolfgang Sunderbrink,

    seit wann ist man antisemitisch und islamophob, wenn man auf die Einhaltung internationaler Verträge (UN-Menschenrechtskonvention) und des Grundgesetzes pocht? Kommt da immer von Ihnen die Nazikeule? Nur hier prallt Sie am Schild des Grundgesetzes ab und trifft Sie selber, der durch solche Äußerungen sich als "fremden-, äh Grundgesetzfeindlich" outet.

     

    Wünschen Sie Parallelgesellschaften mit religiös geprägten Recht?

    Also z.B. Scharia mit Steinigung, Handabhacken, Poligamie, Frauen als Menschen zweiter Ordnung, Ablehnung anderer Religionen?

     

    Wir sind hier in der Bundesrepublik und da gilt das Grundgesetz und alles hat sich dem Primat des Grundgesetzes unterzuordnen und nicht umgekehrt!

  • G
    Groschen

    hier steht es ganz klar:

    Art 2 des Grundgesetz:

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    ------------------------------------------

    Hier geht es um Kinder, die nicht selber entscheiden!

    Genau genommen kann jeder Beschnittene auf Grund dessen sowieso unseren Staat verklagen.

    Da bedurfte es keines kölner Urteils.

    Wenn man liest, welche widerlichen Nachwirkungen dieser Eingriff nach sich zieht,sollte das vielleicht mal in Erwägung gezogen werden.

    Traurig, dass zwei Weltreligionen meinen, Gott wolle, dass sie den lütten Butschis was abschneiden. Was für eine Idee?

    Bisher galt: niemand sagt was, also weiter so.

    Das hat sich geändert.

    G.

  • A
    abwägung

    Könnte man nicht eine religiös motivierte Beschneidung zunächst einmal von Amts wegen straffrei lassen, volljährigen Betroffenen jedoch ein Klagerecht gegenüber den Eltern (nicht gegenüber Ärzten) auf zivilrechtliche Entschädigung einräumen?

     

    Eltern könnten so einerseits religiösen Bräuchen folgen. Andererseits würde möglicherweise dadurch die Perspektive betroffener Kinder und Respekt vor deren Autonomie bei der Entscheidung der Eltern anders gewichtet, als bei einer bloßen Übernahme tradierter Bräuche.

  • K
    Kralle

    Es muß endlich Schluß sein mir dem Einknicken unserer Regierung vor irgendwelchen Lobby-Gruppen!

     

    Das Abschneiden der Vorhaut bei Säuglingen, logischerweise ohne deren Einverständnis, ist eine unwiderrufliche Verstümmelung und verstößt GEGEN die Religionsfreiheit dieser Kinder. Damit ist alles gesagt.

  • D
    Doroina

    Es geht nicht um die Frage, wo die Beschneidungen zukünftig statt- oder nicht stattfinden („Hinterzimmer“) oder den „Sinn der Beschneidung innerhalb der Religionsgemeinschaften“.

     

    Es geht darum, OB die Beschneidungen an Kindern RECHTMÄSSIG sind oder nicht.

     

    Es geht darum, dass unser Grundgesetz auch für Kinder gilt, und darin wird „jedem“, also auch Kindern, ein RECHT AUF LEBEN UND KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT (Art. 2, Satz 2) zugesprochen. In keinem Falle (!!) darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden (Art. 19, Satz 2).

     

    Zur Erinnerung:

     

    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20, Satz 1). Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden (Art. 20, Satz 3).

     

    Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes (Art. 25).

     

    Laut UN-Kinderrechtskonvention (2010 abschließend ratifiziert von der BRD)

     

    - sollen „bei politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen die Interessen und Belange der Kinder vorrangig berücksichtigt werden“ (Artikel 3).

     

    - verpflichten sich die Regierungen, „alles zu tun, um die in der Konvention festgelegten Rechte in die Praxis umzusetzen“ (Artikel 4).

     

    - schützt der Staat das Kind „vor jeglicher Form von Misshandlung durch die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte“ (Artikel 19).

     

    - stellt der Staat sicher, dass „kein Kind Opfer von Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen wird“ (Artikel 37).

  • WS
    Wolfgang Sunderbrink

    Reflexartig melden sich antisemitisch und antiislamistisch denkende Menschen. Beschneidung ist schädlich, muß verboten werden. Zur Begründung werden selektiv Berichte und Statistiken herangezogen, gesprochenes (Un)Recht wird zum Gesetz er- und verklärt. Wieder einam zeigt sich die Überlegenheit des Christentums, das allein in den Himmel führt.

     

    Haben wir denn keine anderen Sorgen? Der Euro fliegt uns um die Ohren, unser Risiko aus den "Rettungsmaßnahmen" ist höher als der gesamte Bundeshaushalt des kommenden Jahres, und wir streiten um ein paar cm² Haut und dafür, daß das Christentum diktiert, wie Nichtchristen zu leben haben.

     

    Tucholskii und Brcht hätten ihre helle Freude und würden ensprechend sarkastisch kommentieren und schreiben.

     

    Die "Grünen" enthltn sich. Liegt das daran daß einer der Litwöle den guten alten türkischen Vornamen "Cem" trägt ud man nach allen Seiten hin offen sein will? Leute, seid nicht albern, positioniert Euch!

  • P
    proGG
  • J
    Johnboy

    Es ist schon erschreckend mitanzusehen, wie nahezu der komplette Bundestag gegen die von Deutschland unterzeichnete UNO-Kinderrechtskonvention gestimmt hat:

     

    "Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen."

  • S
    Stimme_fuer_Kinderrrechte

    Nun, m.E. war das Kölner Urteil ein längst fälliges, gutes Zeichen im Hinblick auf den Schutz der Kinder, die Beschneidung einmal ins Blickfeld der öffentlichen Diskussion zu stellen. Und ich fände es gut, wenn endlich ein Verbot käme, denn es ist nun einmal unbestritten eine irreversible Körperverletzung!

    Wer hier in Deutschland leben will, sollte wissen, dass hier im Grundgesetz auch Teile der Menschenrechtskonventionen verankert sind. Und das stellt das Recht auf körperlliche Unversehrtheit ganz weit nach oben! Auch die Religionsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Aber das Deutsche Recht sieht auch vor, dass ein Kind mit 14 Jahren religionsmündig ist.

    Es spräche also nichts dagegen, wenn ein Kind in diesem Alter sich selbstbestimmt für - oder eben auch gegen - eine Beschneidung entscheidet.

    Wir leben im 21. Jahrhundert und da sollten auch Religionsgemeinschaften sich einmal überlegen, ob sie nicht in der neuen Zeit ankommen (oder weiterhin im Mittelalter verhaftet bleiben) wollen...

     

    Außerdem wäre es auch vollkommen unglaubwürdig, wenn wir uns hier in Deutschland GEGEN die Klitorisbeschneidung von kleinen Mädchen in Afrika wenden (was fraglos ein schlimmerer Eingriff, aber eben vordergründig ebenso Körperverletzung ist) und gleichzeitig ein Gesetz erfinden, das in Deutschland lebenden Menschen erlaubt, ihre Kinder durch Vorhautbeschneidung zu verletzen... Beides wird mit Tradition und Religion begründet und ist nichts anderes als den Körper eines Kindes gegen seinen Willen durch Amputation zu verletzen!

     

    Sollte dieses Gesetz kommen und damit Teile des Grundgesetzes ausgehebelt werden, wäre das ein deutliches Zeichen, dass sowohl unser Grundgesetz als auch die Menschenrechtskonventionen der deutschen Bundesregierung nichts mehr wert ist. Traurig ... oder doch viel eher erschreckend? Was kommt als nächstes?

    Folter oder der Wiedereinführung der Todessträfe wären Tür und Tor geöffnet...

    In so einem Staat möchte ich nicht mehr leben wollen!

  • WW
    Winfried W. Hoppe

    Pragmatisch und ideologiefrei ist die Lösung des Beschneidungsproblems eigentlich ganz einfach.

    Gemäß UN-Konvention, EU-Charta, Grundgesetz, BGB und STGB gilt die rituelle Beschneidung sowieso als Körperverletzung. Ein neues zusätzliches Gesetz erübrigt sich.

    Nach medizinischer Mehrheitsmeinung ist die rituelle Beschneidung unethisch.

    Wenn daher die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen die Folgekosten aus ihrem Leistungskatalog streichen, haften Beschneider und Eltern für die Folgen oder werden, wie bei Unfall-folgen, von den Versicherungen in Regress genommen.

    Damit ist das Ganze eher ein zivilrechtliches als ein strafrechtliches Problem, und der Spuk hat hoffentlich bald ein Ende.

  • Z
    Zash

    Einige Gedanken aus dem Ausland:

     

    So let me get this straight...in this instance Germans do NOT want to mutilate Jewish people and there’s argument?

     

    The Zionists should refuse ALL finances from Germany until the ruling is reversed!

     

    Germany bans circumcision in Germany. I have no problem with it.

    By the way everybody should ban this kind of stupidity.

     

    "Israeli parliament slams German circumcision ban"

    So! What have they got to do with the German Gov, anyway.

    The German Gov duty is to protect ALL its citizens; including the children

     

    It's amazing to me that we can't all agree that cutting off a portion of a baby's genitalia with a knife is a bad idea.

     

    No doubt genital mutilation is another one of those traditions which will need to be left behind to progress.

    Nobody said that evolution is easy...

  • P
    PeterWolf

    ...sagte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank:

     

    „Man müsse jetzt prüfen, unter welchen Bedingungen im Strafrecht eine "konkrete Ausnahmeregelung" für die Beschneidung von Jungen, i n s b e s o n d e r e a u s r e l i g i ö s e n G rü n d e n, geschaffen werden könne.“

     

    Wieso fehlt im TAZ Artikel dieser Nebensatz im Zitat?

     

    Davon abgesehen: Herr Frank will sicher nicht wirklich religiöse Ausnahmen im Strafrecht.

    So etwas hatten wir schon mal und das wollen wir nie wieder.

     

    Herr Frank ist offensichtlich ein Zyniker und weiß natürlich genau, dass so etwas weder vor dem BVG noch vor dem EUGH bestehen werde.

     

    Besonders interessant an dieser Mitteilung ist, dass damit Graumanns Forderungen damit nicht erfüllt würden.

    (lediglich Straffreiheit bei dennoch rechtlich erfüllter Körperverletzung ist für den Extremisten Graumann immer noch ein Auswanderungsgrund)

  • P
    PeterWolf

    An diesem runden Tisch sollen aber auch Religionsvertreter, z.B. Rabbiner teilnehmen.

     

    Es ist aber vollkommen sinnlos, mit Menschen zwei Jahre über das Grundgesetz zu diskutieren, welche die Evolutionstheorie ablehnen, weil nach ihrem Glauben Gott die Erde und den Rest vor ca. 6.000 Jahren erschaffen hat.

    Und wissenschaftliche Erkenntnisse, z.B. wofür die Evolution die Vorhaut „erfunden hat“, einfach ablehnen.

     

    Da kann man genauso mit der Wand reden oder „Anne Will“ als täglich grüßt das Murmeltier senden.

  • F
    Ferdi

    Soll doch Jaweh, Allah und sonst wer, der Wert darauf legt, seine zukünftigen Anhänger ohne Mütze auf die Welt kommen lassen!

    Und alle die, die wegen ihrer Überzeugung ihre unmündigen Kinder beschneiden (lassen), müssen halt samt der Beschneider verdammt werden, im Fall einer misslungenen (religiösen) Eingliederung so eine Art Kranzgeld zu zahlen.

    Die Schadenssumme wäre noch zu bestimmen.

    Dann wäre der Spuk bald Geschichte.

    Vorhäute wachsen nun mal nicht nach!

    Gruß Ferdi

  • U
    ulla1960

    Allein die Tatsache, dass wir Angst vor Hinterzimmerbeschneidungen haben müssen (und das müssen wir, selbst die jüdischen und muslimischen Organisationen warnen davor), sollte uns klarmachen, dass für muslimische und jüdische Eltern die Durchsetzung ihrer angeblichen Elternrechte über dem Kindeswohl steht. Laut Herrn Graumann gehen jüdische Eltern für ihre Kinder "durchs Feuer". Mir kommt es eher so vor, als ob sie sie auf jeden Fall durchs Feuer schicken. Auch mit dem Risiko, das eine Hinterzimmerbeschneidung mit sich bringt.

  • F
    Fritz

    Das Dumme ist nicht der Normalfall einer Beschneidung, wo es jedenfalls kein oeffentliches Interesse an der Strafverfolgung gibt und jedenfalls das Unrecht gering ist, egal wie man den Fall letztlich einordnet, sondern der Fall, das etwas massiv schiefgeht. Nur in diesem Fall kommt es zum Schwur und von diesem Fall wird in der Regel nicht geredet. Deshalb sind die Diskussionsbeitraege in der Regel nur Sonntagsreden.

  • WB
    Wolfgang Banse

    Urteil muss umgehend mit einer Gesetzesinitiative außer Kraft gesetzt werden

    Muslime und Juden identifizieren sich mit dem Ritus,was die Beschneidung anbetrifft.Dies sollte auch in Zukunft nicht bestraft werden.Die Gegner der Beschneidung sollten darauf verwiesen werden,dass es eine freie Religionsausübung und das Selbstbesimmungsrecht in der Verfasung des Staates Deutschland garantiert wird.

  • L
    Lagerbaer

    "Religionsfreiheit der Eltern"

     

    Und was ist mit dem Kind? Was, wenn meine Eltern Satanisten sind? Dürften die mir dann ein Pentagramm auf die Stirn tätowieren? Ist ja auch eher ein kleiner Eingriff der nur für kurze Zeit weh tut. Und wenn die Stirn tabu ist, dann wenigstens eins auf den Hintern?

     

    Kinder sind nicht als Projektionsfläche der Eltern zu missbrauchen. Ich halte es da mit Richard Dawkins: Es gibt keine "muslimischen" Kinder, es gibt keine "jüdischen" Kinder, es gibt keine "katholischen" Kinder. Mit 8 Tagen kann ein Kind nicht entscheiden, dass es an den Gott der Tora glaubt. Mit 4 Jahren kann ein Kind nicht entscheiden, dass es an Allah glaubt und das Mohammed dessen Prophet ist.

     

    Wenn man die religiöse Beschneidung unbedingt erlauben will, dann muss man als Mindestalter das Alter der Religionsmündigkeit festsetzen.

  • S
    Schwabius

    Bei ordentlicher Durchführung profitieren die Kinder in aller Regel von der Beschneidung. Sogenannte Kinderschützer sollten auch daran denken, dass viele Kinder Schmerzen durch Erektionen bei Phimosen haben, viele Kinder schmerzhafte Vorhautentzündungen bekommen, Harnwegsinfekte bei nichtbeschnittenen Jungs teilweise deutlich häufiger sind, dass durch sehr enge Vorhäute u.U. Nierenschäden bis hin zur Dialysepflichtigkeit auftreten können, dass Geschlechtskrankheiten bei Unbeschnittenen leichter auftreten, dass Tumore bei Frau und Mann bei Unbeschnittenen häufiger auftreten.