Streit über umstrittene Pipeline beigelegt: EU einig bei Regel für Nord Stream 2
Die EU-Gasrichtlinie lag auf Eis. Doch nach der Einigung zwischen Deutschland und Frankreich geht alles ganz schnell. Auch das Europaparlament ist jetzt mit an Bord.
Nord Stream 2 ist bereits zum Teil gebaut und soll Ende 2019 in Betrieb gehen. Die 1200 Kilometer lange Leitung durch die Ostsee soll dann jährlich bis zu 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas aus Russland nach Deutschland transportieren. Etliche EU-Staaten und die USA lehnen das Projekt ab. Erst am Dienstag hatte US-Außenminister Mike Pompeo seine Kritik an der Pipeline erneuert. Die USA prangern russischen Einfluss in Europa an, haben aber auch selbst wirtschaftliche Interessen am Verkauf ihres Flüssiggases in Europa.
In Deutschland wird das Projekt von UmweltschützerInnen heftig kritisiert. Sie fürchten, dass Tiere und Pflanzen in der Ostsee Schaden nehmen. Auch EnergieexpertInnen lehnen das Projekt teilweise ab, weil es der Energiewende entgegen steht, die einen langfristigen Ausstieg auch aus fossilem Gas erforderlich mache.
Die EU-Kommission hatte schon 2017 mit Blick auf Nord Stream 2 eine Änderung der EU-Gasrichtlinie vorgeschlagen. Demnach sollten Pipelines von einem Drittstaat in die Europäische Union denselben Auflagen unterliegen wie Leitungen innerhalb der EU. So darf unter anderem Besitz und Betrieb nicht in einer Hand liegen. Deutschland wollte das verhindern, akzeptierte aber nach offenem Streit mit Frankreich vorige Woche im Kreis der EU-Länder das Prinzip – allerdings mit einigen Sonderregeln.
Grüne pochen auf strenge EU-Regeln
Nun wurde nach Angaben von drei Beteiligten auch eine Einigung mit Vertretern des Europaparlaments erzielt. Details waren aber zunächst nicht zu erfahren. Die vorläufige Einigung muss auch noch formal vom Rat der Mitgliedsländer und vom Europaparlament gebilligt werden. Dann wäre die Änderung der Gasrichtlinie endgültig unter Dach und Fach.
Der Grünen-Abgeordnete und Unterhändler Reinhard Bütikofer hatte vor der entscheidenden Verhandlungsrunde auf strenge EU-Regeln gepocht. „Es darf kein geteiltes europäisches Energierecht geben und keine Sonderrechte für Gazprom und Nord Stream 2“, sagte Bütikofer. Das Parlament werde darauf achten, dass die EU-Gasrichtlinie auf Nord Stream 2 angewendet werde und keine Schlupflöcher entstünden.
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