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Streit der Woche Maultaschen & CoEmmely will System ändern

Ist das Arbeitsrecht zu pingelig? Ja, findet die ehemalige Kassiererin „Emmely“, der wegen einer Bagatelle gekündigt wurde.

Die Kassiererin Barbara E. und ihr Anwalt auf einer Pressekonferenz. Bild: dpa

BERLIN taz | Zwei wegen kleiner Vergehen gekündigte Arbeitnehmerinnen wollen nicht aufgeben. "Da stimmt etwas ganz gewaltig nicht in unserem System", schreibt Barbara E. genannt "Emmely" im Streit der Woche der sonntaz. Die Berliner Kassiererin war fristlos entlassen worden, weil sie Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gefunden und eingelöst hatte.

Im Juni befasst sich das Bundesarbeitsgericht mit dem Fall der 51-Jährigen. Sie wolle mit dem Verfahren das System ändern, schreibt sie jetzt. Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer mache die Rechtsprechung gravierende Unterschiede. Bagatelldelikte, die zur Kündigung eines Chefs nicht ausreichten, könnten offenbar sehr wohl zum fristlosen Rausschmiss eines Arbeitnehmers reichen.

Auch die Konstanzer Altenpflegerin, die sechs Maultaschen aus der Verpflegung des Seniorenheims entwendet hat, kämpft weiter. Nächste Woche ficht die 58-Jährige vor dem baden-württembergischen Landesarbeitsgericht ein Urteil an, das ihre Kündigung bestätigt hatte.

Auch der Linkspartei-Politiker Wolfgang Neskovic übt starke Kritik an Bagatellkündigungen. „Sie sind grob unsozial und treffen kleine Arbeitnehmer mit übermäßiger Härte“, schreibt der Rechtsexperte der Linksfraktion im Bundestag in der sonntaz. Arbeitnehmer handelten nicht in krimineller Absicht, sie seien einfach sorglos und unbekümmert. „Damit ist ihr Verhalten zwar nicht entschuldigt. Aber eine Kündigung ist unverhältnismäßig.“ Führungskräfte würden für vergleichbare Fehltritte niemals belangt werden.

Bild: taz

Den gesamten Streit der Woche lesen Sie in der aktuellen sonntaz vom 27./28.3.2010 – ab Sonnabend zusammen mit der taz am Kiosk erhältlich.

Anders sieht das der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP, Johannes Vogel. Die Gesetzeslage sei bereits eindeutig. „Sollte wirklich nur ein geringfügiger Diebstahl vorliegen, verliert der Arbeitgeber den Prozess so gut wie sicher.“ Vogel kritisiert den Gesetzentwurf von SPD und Linken, der eine Abmahnung vorsieht, bevor eine Bagatellkündigung wirksam gemacht werden kann. „Übersehen – bestimmt nicht absichtlich – wurde, dass dies schon Rechtslage ist. Denn das Arbeitsgericht prüft im Einzelfall, ob eine Kündigung wegen Diebstahls verhältnismäßig ist oder nicht.“

Außerdem debattieren im „Streit der Woche“ Erika Ritter, Fachbereichsleiterin für Handel bei der Gewerkschaft ver.di, Horst Probst, der Leiter der „Kaufhausdetektive“ im Bundesverband Deutscher Detektive, Heribert Jöris, Geschäftsführer des Deutschen Handelverbands und taz.de-Leser Martin Wickert.

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23 Kommentare

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  • AW
    Axel Wartburg

    Nicht doch! Wieso sollte das Arbeitsrecht zu pingelig sein? Wir brauchen doch einen energetischen Ausgleich dafür, dass Spitzenmanager Millionen oder gar Milliarden abzocken und danach weiter in Frieheit leben können.

  • C
    claudia

    >>"So habe sie beispielsweise ohne Grund und Rechtfertigung eine Kollegin belastet, die nichts mit der Sache zu tun gehabt hatte.">Vogel von der FDP kritisiert den Gesetzentwurf der Linken. Ihm ist es lieber, wenn Arbeitgeber ihre unerwünschten Mitarbeiter auf fadenscheinige Weise los werden wollen.

  • Z
    zalog

    Statt Mumpitz zu erzählen und Gedichte zu schreiben, sollten sich einige mal lieber das Urteil durchlesen.

     

    "So habe sie beispielsweise ohne Grund und Rechtfertigung eine Kollegin belastet, die nichts mit der Sache zu tun gehabt hatte."

     

    Wohl dem, der solche Kollegen hat. Ich kann darauf gerne verzichten.

  • NI
    Nur Irgend Jemand

    Die Freien Demagogen Deutschlands nerven immer mehr.

    Ist doch genauso gut das Recht der Arbeitsnehmer für eine bessere Stellung im Beruf zu kämpfen, wie das der Chefs die Leben anderer auf einer "bestehenden" gesetzlichen Grundlage zu zerstören. Kinderpornografie ist auch verboten und trotzdem reichen die geltenden Gesetze nicht aus.

     

    FPD - Wichtigtuerei, Besserwisserei, Größenwahn, Realitätsverlust, Dekadenz, Verblendung, und ne ganze Menge anderes, mir wird zunehmend einfach nur schlecht von denen.

  • HK
    Helmut Kohl

    Irgendwie hat die Emmely doch was falsch gemacht. Sie haette aussagen sollen, dass sie die Maultaschen nicht fuer sich selber, sondern fuer einen anderen Menschen mitgenommen hat, dem sie aber -leider, leider- ihr Ehrenwort gegeben habe, seinen Namen nicht zu nennen.

     

    Hat schon bei mir funktioniert.

  • KE
    Karl Eduard

    Ich kann der mutigen Frau nur zustimmen. Erst, wenn wir wieder wie in der Deutschen Demokratischen Republik leben und arbeiten, am Arbeitsplatz, der immer auch Kampfplatz für den Frieden sein muß, werden wir das Ausbeutersystem in die Knie zwingen. Es muß doch möglich sein, daß, was des Volkes Hände schaffen, wie beispielsweise Maultaschen, daß das auch Volkes Mund verzehren darf, ohne vor die Arbeiter- und Bauerninspektion zu kommen. Wer fragt schon nach Kassenbons, wenn, zugegebenermaßen legal, Manager Boni kassieren? Sollte es nicht die Pflicht jedes Arbeiters-, Angestellten und Bauern sein, die Früchte seiner Arbeit nach Hause zu tragen, um sie den raffenden Kapitalistenhänden zu entziehen? Ich denke schon.

  • A
    at.engel

    Irgendwann ist einer auf die Idee gekommen, dass man Dieben nicht einfach den Arm abschlägt oder Betrüger öffnetlich im Fluss versenkt. Kurz, dass Verhältnismäßigkeit ein grundlegendes Prinzip eines Rechtsstaates sein muss, darauf sind schon die Römer gekommen.

    Und da wird also einer Kassiererin für einen Pfandbon von 1.30€ die Arbeit gekündigt, das heißt ganz einfach die Existenzgrundlage entzogen (ich gehe mal davon aus, dass sie künftig nicht einfach von ihrem Erspaarten leben kann). Verhältnismäßgkeit hieße ganz einfach, sich die Frage zu stellen, ob es vielleicht nicht andere rechtliche und weniger harte Mittel - vielleicht auch geeignertere Mittel - gibt, auf so ein "Vergehen" zu antworten. Dafür bedarf es eignetlich nicht irgendwelcher Rechtsexperten oder einer speziellen Geseztgebung, sondern einfach nur eines gesunden Empfindens rechtsstaalichter Prinzipen, und einer entsprechenden Auslegung des Rechts.

    Aber so großzügig dieses Verhältnismäßigkeitsprinzip bei den politischen und wirtschaftlichen Eliten ausgelegt wird, so unerbittlich hart ("wo kämen wir denn da hin?!") wird beim einfachen Bürger zugeschlagen. Netterweise fragen sich noch ein paar Journalisten, ob das dann nicht doch etwas "pingelig" sei...

    Denk ich an Deutschland in der Nacht...

  • H
    Hedelfinger

    Sie sollten Ihre Artikel mal redigieren. Wie soll den ein Arbeitgeber entlassen werden? Wollen sie den enteignen (mit oder ohne Entschädigung)?

     

    Bovor Emmy das System verändern will, sollte sie erstmal versuchen zu verstehen, was das System ist.

     

    Und Sie sollten nicht jeden Mist von der Straße nachplappern.

  • HT
    Horst Thamm

    Auch Bagatelledelikte müssen geahndet werden, aber eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung ist mehr als unverhältnismäßig. Daß Richter (mit Scheuklappen?) dies anders sehen können, spricht dafür daß eine klare gesetzliche Regelung leider notwendig ist. Während die kriminelle Aktivität von Mitbürgern die Millionen am Fiskus vorbei ins Ausland transferieren durch Selbstanzeige juristisch verziehen ist und die Täter verharmlosend als "Sünder" bezeichnet werden, wird Maultaschendiebstahl mit Arbeitsplatzverlust bestraft. Der Verdacht einer "Klassenjustiz" liegt hier sehr nahe. Daß gerade die Partei, die für Untätigkeit bei der Verfolgung von Steuerdelikten von Börsen-Insiderhandel etc. bekannt ist, bei der Ahndung von Kleinstkriminalität in der "Unterschicht" keine Knade kennt ist bezeichnend.

  • TF
    Thomas Fluhr

    Wem wurde denn bei der Telekom, wegen Datenmißbrauch, gekündigt?

    Wem wurde bei der Bahn, wegen Gefährdung des Betriebs, gekündigt?

    Wem wurde bei den Banken, wegen Fehlspekulationen gekündigt?

    Wem wurde in der Politik gekündigt? Sorry geht ja gar nicht.

    Aber das war ja nur Erdnüsse, eine Bulette fällt da natürlich schwerer ins Gewicht.

  • C
    Coll

    Die Auslegung des "gestörten Vertrauensverhältnisses" in Richtung der Arbeitgeber ist natürlich einseitiger Löres: Die Frage, ob sich Arbeitnehmer jemals im Vertrauensverhältnis gestört fühlte, wird ja gar nicht bedacht.

     

    Wnn im übrigen Leergutbons für € 1,30 gefunden und eingelöst werden, wird auch niemand geschädigt:

     

    - Der Kunde als ursprünglicher Einwechsler des Bons nicht, denn hat nachlässig den Bon verloren; es ist unwahrscheinlich, dass er dann eine Nachsuche startet oder ihm sehr daran gelegen ist;

     

    - "Der Supermarkt" nicht, denn es ist nicht Aufgabe des Marktes, aus nicht eingelösten Bons Profit zu ziehen, sondern das Pfand wieder auszuzahlen.

     

    - "Der Staat" wird nicht geschädigt, da er ein Interesse daran hat, dass das Bon-System funktioniert, d.h. im Voraus gezahlter Flaschenpfand auch wieder eingelöst wird.

     

    Letztlich hat die Finderin den Bon nur seinem eigentlichen Sinn zugeführt, den Zugewinn sollte man ihr dabei gönnen. Wer das anders sieht, dem kann man schwerlich trauen, das Pfandsystem im eigentlichen Sinne zu betreiben. Aber da geht die Rechtsprüfung ja nur als Einbahnstraße, s.o.

  • KW
    Kurt W. Fleming

    Daß ein FDPler die jetzige Rechtslage, die eher eine Unrechtslage ist, in Ordnung findet, muß nicht wundern.

    Während man die kleinen "hängt", wurde ein ehemals Schwerkrimineller (Steuerhinterziehung) Ehrenvorsitzender der FDP: Graf Lambsdorff.

    Und was dieser Geschichte noch die Krone aufsetzt ist: "Lambsdorff erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 180.000 D-Mark. ... Vom Bundeswirtschaftsministerium wurden ihm jedoch 515.000 DM Prozesskostenhilfe zur Deckung seiner Anwaltskosten zugesprochen." (wikipedia)

    Hatten die "Bagatellisten" eine ähnliche faire Chance?

    Nein, das hatten sie nicht.

    Das bundesdeutsche Rechtssystem stinkt gen Himmel. Da muß was geändert werden.

     

    Kurt W. Fleming, Leipzig

  • G
    ggg

    toll das emily, medienpraesenz bekommt. noch mehr..ein kinofilm... bis alle es kapieren..

  • K
    Kauz

    Tja, da stimmen die Proportionen wirklich nicht. Das folgende Gedicht soll das Illustrieren:

     

    VOM WERT DES ARBEITNEHMERS

    ODER DAS KONTRASTPROGRAMM DER RECHTSTAATLICHKEIT

     

    Barbara E. ist Berlinerin

    Hat drei Jahrzehnte fleißig gedient

    Im Supermarkt als Kassiererin

     

    Der Laden hat ihr fristlos gekündigt

    Weil sie angeblich habe gesündigt

    Das Corpus Delicti, so hieß es eisig

    sei ein Pfand-Bon von Eins-Dreißig.

     

    Barbara klagte, doch half es nicht

    Alles rechtens - judiziert das Gericht! –

    Verschlossen bleibt ihr die Kassentür

    Die dreifache Mutter lebt nun von Hartz-Vier.

     

    Das Urteil entspreche geltendem Recht! -

    So die Justiz – doch ist's auch gerecht?

    Sind Ein-Euro-Dreißig denn am End

    Für's Arbeitsleben ein Äquivalent?

    Wobei noch nicht mal sicher geklärt

    Ob dieser Pfand-Bond war strafbewehrt.

     

    Tja Bärbel, könnt man zynisch sagen

    Wenn du in deinen früheren Tagen

    Dein Geld im Bankenfach hättest verdient

    Und dich dann ganz nach oben gedient

    Hättest du diesen Trouble nicht

    Wie's lehrt die moderne Finanzgeschicht'.

     

    So manche Bank – vom Teufel gefangen

    Wäre beinahe Bankrott gegangen

    Kein Grund zu sinken in Scham und Schand',

    Denn hurtig war Vater Staat zur Hand.

    Mit Milliarden macht' er sofort

    Die leidende Bank flugs wieder flott.

    Deren Manager erhalten wie zum Hohn

    Weiter Millionen an Gehalt und Pension

     

    Moral

    Ein Vorzug des Rechtstaats scheint es zu sein

    Raffkes zu schützen vor Gewissenspein!

  • S
    Schulz

    Am Anfang dachte ich, es ist ein Scherz, extra fuer die Politik bestellt.

    Ich meine, es ist einfach unvorstellbar.

    Jeder Mensch wird da schuldig (pauschal) wo er oder sie arbeitet.

    Wenn man den einfachen Cheftest machen will, dann muss der Chef fast zwingend zum Mindesten einen gewaltigen Teil der Arbeit eines Angestellten beherrschen.

     

    Ausserdem sind Bagatellen immer anders loesbar.

    Entweder einfach zu verrechnen (Lohnausgleich)

    oder eben doch Recht des Arbeitnehmers.

    Letzteres ebenfalls Mehrzahl.

     

    Selbstverstaendlichkeiten, die zum Kollektiv gehoeren, sollen nicht einfach unhuman gestrichen werden.

     

    Man kann natuerlich auch sagen:

    Wer will, findet immer einen Kuendigungsgrund.

  • R
    Ranjit

    Ich bin ja mal gespannt, was daraus wird.

     

    Man kann natürlich sagen, dass die Angestellten nur für ihr Fehlverhalten bestraft wurden.

    Angesichts der Finanzkrise müsste man aber extreme Selbstkontrolle an den Tag legen um dabei nicht zu erröten oder in Lachen auszubrechen.

     

    Nicht jeder Banker ist böse. Aber es ist genauso absurd zu glauben, niemand hat Schuld, niemand sah es kommen. Doch bestraft werden nur ein paar herausragende Fälle von Betrug. Die Bankenkrise selbst wird sozialisiert.

     

    Anderes Beispiel: Kundus. Offiziere, die ihr Gewissen plagt fliegen. Herr zu Guttenberg, man verzeihe mir den Pessimismus, wird unbeschadet aus der Sache hervorgehen. Frau Merkel sowieso.

    Frau von der Leyen hat ja auch keine Karriereprobleme, nach dem von ihr forcierten Zensurgesetz, dass auf Lügen und Propaganda aufbaut.

     

    Man hat manchmal das Gefühl, dass die Maßlosigkeit und Moralbefreitheit oben durch extreme Übergenauigkeit und Inflexibilität unten ausgeglichen werden soll.

     

    Kann sich irgendwer vorstellen, dass Josef Ackermann für das unrechtmäßige verdrücken der Butterstulle einer Sekretärin gefeuert wird?

    Solange das unverstellbar bleibt, sollten wir bei Kleinigkeiten nicht kleinlich sein und der armen Frau ihre Maultaschen lassen.

  • GG
    gegen Glorifizierung

    Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Berlin zum "Emmely-Urteil":

     

    "Der Vertrauensverlust sei im zu entscheidenden Fall noch nachhaltiger gewesen, weil die Klägerin im Rahmen der Befragungen durch den Arbeitgeber immer wieder falsche Angaben gemacht habe, die sie dann, als sie vom Arbeitgeber widerlegt waren, einfach fallengelassen hat. So habe sie beispielsweise ohne Grund und Rechtfertigung eine Kollegin belastet, die nichts mit der Sache zu tun gehabt hatte."

  • A
    Amos

    Vogel von der FDP kritisiert den Gesetzentwurf der Linken. Ihm ist es lieber, wenn Arbeitgeber ihre unerwünschten Mitarbeiter auf fadenscheinige Weise los

    werden wollen. Da wird ein Bagatell-Delikt zum Vorwand genommen um sich dieser Personen zu entledigen.

    Es ist einfach nur heuchlerisch, wenn man beim "Stimmvieh" stets auf Moral setzt-, aber in den eigenen Reihen so viel Lobbyisten-Politik betreibt,

    dass dies mit Moral überhaupt nichts mehr zu tun hat,weil man ja schließlich Geld dafür bekommt, dass man nicht im Sinne des Volkes regieren soll, sondern nur zum Selbstzweck Politik macht. Dagegen sind doch diese Bagatell-Delikte ein Waisenkind.

  • G
    Gerechtigkeit

    "das Arbeitsgericht prüft im Einzelfall, ob eine Kündigung wegen Diebstahls verhältnismäßig ist oder nicht."

     

    Warum gibt es dann diese vielen Bagatellkündigungen? Das geschriebene Recht stimmt offensichtlich nicht überein mit dem gesprochenen Recht.

     

    Wer ist schuld an diesem Zustand? Warum entscheiden die Richter so oft anders als es das Gesetz will?

  • K
    Korkie

    Manchmal sind Bagatellkündigungen auch einfach eine Möglichkeit einen sich unkollegial und das Betriebsklima störenden Arbeitnehmer zu entlassen.

    Niemand möchte einen unfreundlichen Menschen um sich herum haben... kündigen geht ohne Grund aber nicht, also muss eine Bagatellvergehen herhalten.

  • N
    nicolaus

    Hier sollte jeder Fall sehr genau betrachtet und unterschieden werden. Das Krankenhaus ist eine Sphäre, in der hundertprozentiges Vertrauen da sein muss. Als Zivi war für mich selbst das offene, nicht ausgeteilte oder von den Patienten nicht verzehrte Essen absolut tabu. Ein verschlossene Packung aus dem Stationskühlschrank zu entwenden, ist ein gravierender Vertrauensbruch, der Befürchtungen wecken kann, dass es auch zu anderen Übergriffen auf Eigentum - etwa von hilflosen Patienten - kommen kann. Der Fall "Emmely" liegt wohl anders und ist eine überzogene Reaktion.

  • M
    Maja

    Wie kann sich der Arbeitgeber beklaut fühlen? Der Bon gehörte wohl einem Kunden, die Maultaschen den Bewohnern des Altenheim. Deshalb liegt hier wohl am ehesten ein Fehlverhalten gegenüber den betroffenen Kunden und Bewohnern vor. Ob die sich jedoch bekaut sehen, scheint wohl nicht relevant, den der ARBEITGEBER hat bestimmt: es liegt hier eine Straftat vor, die mit einem Entzug der "existenzsichernden" Arbeit bestraft werden soll. Und weil von der Arbeitnehmerin,wegen dieses Delikts, eine Gefahr für die Gemeinschaft ausgeht, sollten sie unter keinen Umständen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden.

    Macht macht blöd!!!

  • HK
    Hardy Klag

    Das Recht muß auch in der Beweißpflicht so geändert werden, das der Arbeitgeber beweisen muß, das ein Diebstahl vorliegt und nicht nur der bloße Verdacht schon ausreicht. Ferner muss zwingend eine Anmahnung vorgeschaltet werden, bevor im Wiederholungsfalle gekündigt werden kann. Und dann nicht fristlos, sondern fristgerecht.