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Archiv-Artikel

Strahlen-Skandal

Der Hamburger Patientenanwalt Michael Oltmanns hat die Staatsanwaltschaft zur „sofortigen Beschwerde“ gegen einen Beschluss des Landgerichts Hamburg aufgefordert. Dieses hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den ehemaligen UKE-Professor Klaus-Henning Hübener wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung abgelehnt: Es sei nicht bewiesen, dass es bei einer anderen Bestrahlung nicht zum Tode der Patientin Irene S. gekommen wäre, da eine Strahlentherapie immer mit einem Risiko verbunden sei. Damit, so Oltmanns, stelle sich das Gericht gegen den renommierten Essener Gutachter Horst Sack, der in einem Gutachten „diese Todesursächlichkeit ausdrücklich bestätigt“ habe.