Steuererleichterung für kleine Firmen: Die Ausnahme wird zur Regel
Die Bundesregierung macht eine befristete Entlastung bei der Umsatzsteuer zum Gesetz. Künftig bekommen kleine und mittlere Firmen einen Zahlungsaufschub bei der Umsatzsteuer.
BERLIN dpa | Kleine und mittlere Firmen sollen dauerhaft von einer Erleichterung bei der Umsatzbesteuerung profitieren. Die Regel verschafft Kleinunternehmern einen zeitweisen Liquiditätsvorteil, kostet den Staat unterm Strich aber kein zusätzliches Geld. Die während der Finanzkrise vor zwei Jahren eingeführte und bis Ende 2011 befristete Sonderregel soll nun unbegrenzt ins Gesetz geschrieben werden, bestätigte das Finanzministerium.
Damit gewährt der Fiskus kleinen und mittleren Unternehmen praktisch einen Zahlungsaufschub bei der Umsatzsteuer. Es handelt sich um keine Milliarden-Entlastung mit neuen Ausfällen für die Staatskassen.
Die Koalition von Union und SPD hatte im Juni 2009 beschlossen, dass Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro Umsatz die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen müssen, wenn ihre Kunden die Rechnung tatsächlich bezahlt haben. Dies ist die sogenannte Ist-Besteuerung.
Sie sorgt in Krisenzeiten für mehr Finanzspielraum, senkt Finanzierungskosten und bringt teils Zinsvorteile. Auch bei schlechter Zahlungsmoral kann dies eine Entlastung bedeuten.
Normalerweise muss der Fiskus nach der "Soll-Besteuerung" schon dann bedient werden, sobald die Rechnung geschrieben wurde – auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat.
Bis Sommer 2009 war in den alten Ländern ein Wechsel zur "Ist-Besteuerung" nur möglich, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr nicht über 250.000 Euro lag. Für Ostdeutschland galt bereits eine Umsatzgrenze von 500.000 Euro.
Union und SPD hatten sie dann - zunächst befristet - bundesweit auf 500.000 Euro angehoben. Die Bundesländer hatten sich nun für eine Verlängerung der Regelung über 2011 hinaus ausgesprochen.
"Das Bundesregierung unterstützt diese Richtung und möchte auch erreichen, dass eine solche Umsatzsteuergrenze von 500.000 Euro dauerhaft eingeführt wird", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums.
Den Fiskus kostet die Maßnahme am Ende nichts, er bekommt das Geld nur später - was sich zunächst nur einmalig in den Staatskassen widerspiegelt.
Nach früheren Angaben sollte eine bundesweite Anhebung der Umsatzgrenze von Juli 2009 bis Ende 2011 einmalig 1,95 Milliarden Euro umfassen. Nach neueren Berechnungen sind es dem Vernehmen nach allerdings nur 1,1 Milliarden Euro, die später eingehen.
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