Streit um Kulturtaxe: Steuer unter Vorbehalt

Auch Lübeck will Hotelübernachtungen besteuern, um Geld für das städtische Kulturangebot zu generieren. Die Umsetzung der Idee hängt an einem Gerichtsurteil.

Egal, ob in Hamburg oder Lübeck: Die Hoteliers wollen Vorteile aus Steuersenkungen nicht einbüßen. Bild: dpa

HAMBURG taz | Die Mehrheit in der Lübecker Bürgerschaft steht: Am 31. März wollen die Abgeordneten beschließen, dass es in Lübeck künftig eine Steuer auf Hotelübernachtungen geben soll. Das Geld aus der so genannten Kulturtaxe soll der Kultur sowie dem Stadtmarketing zugutekommen.

Die Idee gibt es unter anderem auch in Hamburg und Köln. Ob sie sich jedoch realisieren lässt, ist unklar - zu undurchsichtig ist die rechtliche Lage.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat nach der Einführung der Steuer in der Stadt Köln Verfassungsbeschwerde eingereicht und wartet nun auf einen Prozess am Bundesverfassungsgericht. Daher soll in Lübeck die von SPD, Grünen und Linken formulierte Satzung zwar verabschiedet werden, die Umsetzung kann jedoch erst "unmittelbar nach Gerichtsbeschluss" erfolgen, heißt es.

Die Übernachtungssteuer sieht eine pauschale Abgabe von fünf Prozent des Übernachtungspreises in Hotels und Pensionen vor. Ausgenommen sind Geschäftsreisende, Klinik- und Kurgäste.

Die Abgabe wird auch begründet mit dem Verweis auf jene Finanzlöcher, die die Steuersenkung für die Hotellerie 2010 in die öffentlichen Haushalte gerissen hat. Stefan Scholtis, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Schleswig-Holstein, sagt: "Nach Jahren der Ungerechtigkeit wurde uns eine Senkung der Mehrwertsteuer zugestanden. Jetzt wollen sich die Kommunen auf Kosten der Hotellerie refinanzieren. Das ist nicht fair."

Der Kieler Jurist Florian Becker erstellte im Herbst 2010 im Auftrag des Dehoga ein Gutachten, in dem er die Einführung der Steuer für verfassungswidrig erklärte. Erstens obliege den Kommunen keine Gesetzgebungskompetenz, um eine entsprechende Form der Umsatzsteuer zu beschließen. Einzig eine örtliche Aufwandsteuer wie etwa die Hundesteuer, sei legitim.

Zweitens wirke die Kulturtaxe der vorausgegangenen Senkung der Mehrwertsteuer entgegen und widerspräche somit dem Gebot der "Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung".

Befürworter der Übernachtungssteuer wie der Lüneburger Jurist Klaus Rosenzweig sehen die Widerspruchsfreiheit des Gesetzes durch eine örtliche Aufwandsteuer hingegen nicht angegriffen. Ein Urteil wird wohl erst das Bundesverfassungsgericht fällen können.

Auch Hamburg hatte sich im vergangenen Herbst entschlossen, eine Kulturtaxe einzuführen und damit beim Dehoga heftigen Widerstand hervorgerufen. Im Zuge der Neuwahlen trat das Thema in den Hintergrund.

Für den neuen SPD-Senat sei die Idee nach wie vor interessant, sagt Senatssprecher Christoph Holstein. Allerdings habe man "Hinweise, dass die Geschichte rechtlich nicht so einfach ist". Eine abschließende Bewertung liege noch nicht vor. In die Entscheidungsfindung wolle man die Hoteliers einbinden.

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