Steuerabkommen mit der Schweiz: Freikauf für Steuersünder
Vermögen auf Schweizer Konten soll durch ein neues Abkommen legalisiert und nachträglich versteuert werden. Rot-Grün ist dagegen.
BERLIN taz/dpa | Zwischen 130 und 180 Milliarden Euro sollen deutsche Steuerflüchtlinge in der Schweiz geparkt haben, wie Experten schätzen. Ein Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz soll diese Vermögen legalisieren – und gleichzeitig dafür sorgen, dass Steuererträge nach Deutschland fließen.
Das Abkommen soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Danach werden die Erträge deutscher Anleger in der Schweiz mindestens genauso hoch besteuert wie in Deutschland – also mit wenigstens 26,4 Prozent. Dies entspricht der deutschen Kapitalertragsteuer mitsamt dem Soli-Zuschlag.
Zudem soll das beim südlichen Nachbarn geparkte Vermögen rückwirkend für die letzten zehn Jahre nachversteuert werden – mit einem einmaligen Pauschalsatz von 19 bis 34 Prozent. Die Steuerflüchtlinge würden aber weiterhin anonym bleiben.
Allein die nachträgliche Versteuerung würde etwa zehn Milliarden Euro bringen, schätzt das Finanzministerium. Davon würden dem Bund drei Milliarden zustehen, die Länder erhielten sieben Milliarden.
Steuerhinterziehung durch geringe Abgabe legalisiert
Der Bundesrat muss dem Abkommen zustimmen. Doch die Opposition lehnt die Vereinbarung ab. Die SPD zum Beispiel fordert, dass die Altvermögen mit mindestens 25 Prozent besteuert werden. Zudem monieren die Gegner, dass die Steuerflüchtlinge weiterhin anonym bleiben – während die USA inzwischen durchgesetzt haben, dass die Schweiz die Namen der amerikanischen Kontoinhaber nennt.
Die Kritik an dem Steuerabkommen beschränkt sich nicht nur auf die Oppositionsparteien. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter ist gegen die Vereinbarung. Steuerhinterziehung sei eine Straftat – die jetzt gegen eine geringe Abgabe legalisiert würde. „Einen anonymen Freikauf durch schwerkriminelle Straftäter darf es nicht geben“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die Schweiz soll inzwischen angeboten haben, die Steuersätze für das Altvermögen auf 21 bis 41 Prozent anzuheben. Dennoch gab das rheinland-pfälzische Finanzministerium am Freitag bekannt, dass die Nachverhandlungen gescheitert seien.
Trotz des Widerstands im Bundesrat will Finanzminister Wolfgang Schäuble das Steuerabkommen weiter vorantreiben und den Gesetzgebungsprozess einleiten. Die Regierung hofft, sich doch noch mit Rot-Grün einigen zu können, wenn die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen im Mai vorbei sind.
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