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■ SteuerGrenzen versetzt

Bonn (dpa) – Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage werden ab 1996 angehoben. Für Ledige steigt sie von 27.000 auf 35.000 Mark, für Verheiratete von 54.000 auf 70.000 Mark. Der Fiskus büßt so im Entstehungsjahr 210 Millionen Mark ein. Dies geht aus dem Entwurf von Bundesfinanzminister Waigel (CSU) zum Jahressteuergesetz 1996 hervor. Außerdem werden selbständige Künstler und Sportler, die im Inland tätig sind, aber wegen der Steuer im benachbarten Ausland wie Belgien leben, künftig mit 25 Prozent pauschal besteuert und nicht mehr nur mit 15 Prozent.

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