Steuer-Entlastung ab 2010: Krankenversicherung mehr absetzbar
Arbeitnehmer können Kosten ab 2010 geltend machen. Die Opposition kritisiert Gesetz.
BERLIN taz | Bis kurz vor der Abstimmung am Freitag im Bundestag sorgt das Bürgerentlastungsgesetz für Ärger. Eigentlich soll es dafür sorgen, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab 2010 stärker von der Steuer abgesetzt werden können.
Doch auf dem Weg durchs Parlament wurden neue Unternehmenssteuer-Regeln angehängt. Diese attackiert die Opposition: "Völlig dilettantisch" seien die Änderungen, heißt es in der FDP-Fraktion. Die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel spricht von einer "Lex Opel", für die am Mittwoch das Gesetz im Finanzausschuss wieder aufgeschnürt worden sei. Mit neuen Regeln für die Besteuerung von Unternehmenssanierungen verzichte der Staat auf Einnahmen von 1,8 Milliarden Euro in zwei Jahren.
FDP und Grüne lehnen den Gesetzentwurf daher ab. In der Koalition werden jedoch keine Schwierigkeiten bei der Abstimmung erwartet. Der Kern des Bürgerentlastungsgesetzes hatte allerdings im Vorfeld auch bei Union und SPD für Ärger gesorgt.
Im ursprünglichen Gesetzentwurf des Finanzministeriums standen Entlastungen für die Bürger neue Belastungen entgegen: Zwar sollten Beiträge in der privaten oder gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung stärker von der Steuer absetzbar werden. Die Beiträge für die Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung sollten nicht mehr als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können.
Dieser Plan wurde nun abgemildert. Die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen werden stärker angehoben als geplant. Alleinstehende Arbeitnehmer können ab 2010 Ausgaben bis 1.900 Euro (jetzt 1.500 Euro) von der Steuer absetzen, Selbstständige Ausgaben von 2.800 Euro (jetzt 2.400 Euro). Für Verheiratete verdoppeln sich die Beträge.
Die Regelung hätte die SPD durchgesetzt, heißt es in deren Arbeitsgruppe Finanzen. "Sie begünstigt Gering- und Durchschnittsverdiener", betont die SPD-Abgeordnete Elke Ferner. Weil sie geringere Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlten, bleibe ihnen mehr Spielraum, andere Aufwendungen geltend zu machen.
Auslöser für das Gesetz war ein Verfassungsgerichtsurteil von 2008. Geklagt hatte ein Anwalt, der für seine Frau und sechs Kinder im Jahr 1997 rund 36.000 Mark (rund 18.400 Euro) für private Krankenversicherungen ausgegeben hatte. Steuerlich absetzen konnte er 19.830 Mark. Karlsruhe verpflichtete den Gesetzgeber, Kranken- und Pflegeversicherungskosten für ein Leistungsniveau, wie es auch Sozialhilfeempfängern zusteht, spätestens ab 1. Januar 2010 steuerfrei zu stellen. KATJA SCHMIDT
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