: Stasi-Mann bleibt Postler
Berlin (afp) — Einem Arbeitnehmer darf nicht gekündigt werden, nur weil er hauptamtlicher Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit war. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden. Nach Ansicht des Gerichts muß die Unzumutbarkeit eines Arbeitsverhältnisses im Einzelfall nachgewiesen werden. Das Oberverwaltungsgericht gab mit dieser Entscheidung der Beschwerde des Personalrats bei einem Berliner Postamt Recht, der seine Zustimmung zur Entlassung eines Personalratsmitglieds abgelehnt hatte. Der betroffene Postbedienstete war hauptamtlicher Mitarbeiter bei der Stasi.
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