piwik no script img

Stasi-Mann bleibt Postler

Berlin (afp) — Einem Arbeitnehmer darf nicht gekündigt werden, nur weil er hauptamtlicher Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit war. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden. Nach Ansicht des Gerichts muß die Unzumutbarkeit eines Arbeitsverhältnisses im Einzelfall nachgewiesen werden. Das Oberverwaltungsgericht gab mit dieser Entscheidung der Beschwerde des Personalrats bei einem Berliner Postamt Recht, der seine Zustimmung zur Entlassung eines Personalratsmitglieds abgelehnt hatte. Der betroffene Postbedienstete war hauptamtlicher Mitarbeiter bei der Stasi.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen