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Stahl gegen Zusammenlegung von RAF-Gefangenen

Hamburg (ap) — Nach Ansicht von Generalbundesanwalt Alexander von Stahl hat die Zusammenlegung von Häftlingen aus der Rote-Armee- Fraktion deren ideologische Einstellung verfestigt. In einem Interview wandte sich Stahl gegen weitere Zusammenlegungen. Die Erwartungen von Verfassungsschützern und verschiedenen Politikern, daß sich dabei die Gefangenen durch interne Streitereien von der RAF lösen könnten, hätten sich nicht erfüllt.

Bei Zellendurchsuchungen sei ein illegales Informationssystem der Gefangenen entdeckt worden, so Stahl. In dieses System seien die vier in Köln-Ossendorf zusammengeführten Gefangenen Christa Eckes, Adelheid Schulz, Ingrid Jackobsmeier und Siglinde Hoffmann ebenso eingebunden gewesen wie Lutz Taufer, Knut Folkerts und Karl-Heinz Dellwo in Celle. Auch die in Lübeck zusammengelegten RAF-Mitglieder Christiane Kuby, Hanna Krabbe, Irmgard Möller und Gabriele Rollnick seien an dem Informationsaustausch beteiligt gewesen, berichtete der Generalbundesanwalt. Über dieses System hätten die Häftlinge außerdem mit Gesinnungsgenossen außerhalb der Gefängnisse kommuniziert.

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