Staatstrojaner: Kaum Erfolg bei Fahndungsversuchen
Die Entdeckung von staatlicher Schnüffel-Software sorgte für viel Aufregung. Jetzt stellt sich heraus, dass BKA und Zoll wenig Erfolg mit den Trojanern haben.
Berlin dpa | Beim Einsatz von Spionage-Software hatten die Bundesbehörden bislang nur mäßigen Erfolg. In vielen Fällen ist es Bundeskriminalamt (BKA) und Zollfahndungsdienst nicht gelungen, die Computer der Verdächtigen zu überwachen.
Das geht aus einer noch nicht veröffentlichten Antwort des Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor. Darin rechtfertigte die Regierung erneut den Einsatz von Schnüffel-Software. Linke und Chaos Computer Club (CCC) kritisierten, die Antworten lieferten nicht die versprochene Aufklärung in der Trojaner-Affäre.
Die Bundesregierung zählt 23 Strafverfahren sowie 11 Fälle von Gefahrenabwehr auf, in denen BKA und Zollfahndungsdienst Trojaner eingesetzt haben. 13 Mal ist es demnach zu einer Überwachung gekommen - in den anderen Fällen habe es "keine Aufbringung" der Software oder "keine Ausleitung" von Daten gegeben.
Bei den eingesetzten Trojanern handelte es sich nach Regierungsangaben allerdings nicht um das Programm, das der CCC nach seiner Analyse als schlampig programmiert und verfassungswidrig bezeichnet hatte - das war eine Version aus Bayern. Zum Einsatz von Spionage-Software bei Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) wollte sich die Bundesregierung aus angeblichen Sicherheitsgründen nicht äußern.
Details nannte die Regierung zu den Kosten des Trojaner-Einsatzes bei Bundesbehörden. Das Bundeskriminalamt (BKA) habe zwischen 2007 und Mai 2011 knapp 300 000 Euro ausgegeben, das Zollfahndungsamt 150 000 Euro. In weiteren Verfahren sei Software angeschafft worden, für die noch keine Rechnung gestellt worden sei oder für die keine Kosten angefallen seien. Die hessische Firma DigiTask erhielt den größten Teil der Aufträge.
Berufung aufs Geschäftsgeheimnis
In einer Reaktion erneuerte der Chaos Computer Club (CCC) seine Kritik, dass der Einsatz der heimlichen Spionagesoftware unzureichend kontrolliert werde. Zudem bestätigten die Antworten den "Eindruck anhaltender technischer Inkompetenz": "Dass deutsche Sicherheitsbehörden einen Spitzel-Trojaner einsetzen, von dem sie - wie nun auch offiziell von der Regierung bestätigt - nie einen Quellcode gesehen haben, erschüttert das Vertrauen in die Behörden weiterhin nachhaltig."
Die Regierung bestätigte, dass den Bundesbehörden der Quellcode der eingesetzten Trojaner-Software nicht vorlag. Dieser sei als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis des Herstellers geschützt. Die Qualitätssicherung habe beim Anbieter gelegen - man habe aber "in jedem Einzelfall durch Anwendungstests" die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert. Den Einsatz der Software habe man protokolliert.
Erneut rechtfertigte die Regierung, dass die Software eine Funktion zum Nachladen von Programmcode hat. Dies sei notwendig, um das Programm auf den neuesten Stand zu bringen. Kritiker bemängeln, dass so Funktionen nachgeladen werden können, die eine umfangreiche Überwachung des Computers erlauben und damit über das Erlaubte hinausgehen.
Die Linke erklärte, die Regierung habe mit der versprochenen Aufklärung offenbar nie begonnen. "Trotz vollmundiger Versprechungen wurde weder die Staatstrojaner-Affäre aufgearbeitet, noch irgendetwas grundsätzlich an der verfassungswidrigen Überwachungspraxis geändert", erklärte der Bundestagsabgeordnete Jan Korte, der die Kleine Anfrage gestellt hatte. Er forderte, die Quellen-TKÜ zu stoppen und alle bisherigen Fälle zu überprüfen.
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