Staatsanwaltschaft zum Fall Gröning: Ex-SS-Mann soll ins Gefängnis
Im Auschwitz-Prozess wurde Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord zu vier Jahren Haft veruteilt. Der Antrag auf Strafaufschub wurde nun abgelehnt.
Ein Amtsarzt halte den mittlerweile 96 Jahre alten Gröning grundsätzlich für haftfähig, sagte Söfker. Voraussetzung sei aber eine entsprechende medizinische und pflegerische Betreuung im Gefängnis. „Eine schriftliche Ladung zum Strafantritt ist noch nicht ergangen“, betonte Söfker. „Darüber muss noch entschieden werden.“
Grönings Verteidiger Hans Holtermann will juristisch gegen den Bescheid zur Haftfähigkeit vorgehen. „Wir werden diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft kurzfristig beim Landgericht Lüneburg prüfen lassen“, kündigte er an. Sollte das Gericht Haftfähigkeit feststellen, sei dagegen noch Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle möglich. „Herr Gröning ist nach meiner Einschätzung nicht haftfähig“, sagte Holtermann. „Zudem hat der Amtsarzt Herrn Gröning bei seinem Besuch nicht körperlich untersucht“, kritisierte der Jurist. „Ein ärztliches Gutachten ohne eigene körperliche Untersuchung kann ich mir gar nicht vorstellen.“
Im Fall Gröning hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im vergangenen Herbst erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord im NS-Vernichtungs- und Konzentrationslager Auschwitz höchstrichterlich bestätigt. „Das Urteil von Lüneburg hat damit Rechtsgeschichte geschrieben“, sagte Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther nach der im November veröffentlichten BGH-Entscheidung.
Späte Gerechtigkeit
„Auschwitz war eine auf die Tötung von Menschen ausgerichtete Maschinerie“, hatte der Vorsitzende Richter Franz Kompisch bei der Urteilsverkündung in Lüneburg gesagt. Und Gröning sei ein Teil des großen Verbrechens Auschwitz gewesen. Auch das Verwalten der Gelder der Verschleppten und das Bewachen ihres Gepäcks sei Beihilfe.
Jahrzehntelang waren die in Auschwitz am Holocaust Beteiligten nicht zur Verantwortung gezogen worden, wenn sie zwar wie Gröning Rad im Getriebe waren, aber nicht selbst getötet hatten. Eine Wende leitete erst das Münchner Urteil gegen den früheren Sobibor-Aufseher John Demjanjuk 2011 ein. Doch dessen Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord an 28.000 Juden wurde nie rechtskräftig, weil Demjanjuk vorher in einem Pflegeheim starb.
Den Nebenklägern in Lüneburg ging es vor allem um späte Gerechtigkeit. „Es geht mir nicht um die Strafe, es geht mir um das Urteil, die Stellungnahme der Gesellschaft“, erklärte damals etwa die Auschwitz-Überlebende Eva Pusztai-Fahidi.
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