Staatsanwalt verzichtet auf Revision: Hoeneß muss bald in den Knast
Die Staatsanwaltschaft wird gegen den Steuerhinterzieher Uli Hoeneß nicht in Revision gehen. Damit steht fest, dass dieser demnächst seine Haftstrafe antreten muss.
MÜNCHEN dpa | Die Münchner Staatsanwaltschaft verzichtet im Verfahren gegen Uli Hoeneß auf Rechtsmittel. Damit wird das Urteil des Landgerichts München demnächst rechtskräftig und es steht endgültig fest, dass der langjährige Präsident des FC Bayern München bald ins Gefängnis muss. „Die Staatsanwaltschaft München II wird im Strafverfahren gegen Ulrich Hoeneß wegen Steuerhinterziehung keine Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 13.03.2014 einlegen“, hieß es in einer Mitteilung vom Montag. Eine Begründung lieferte die Behörden darin nicht.
Das Gericht hatte den inzwischen zurückgetretenen Bayern-Boss am vergangenen Donnerstag wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft für den 62-Jährigen gefordert. Dennoch akzeptiert die Behörde das mildere Urteil von Richter Rupert Heindl jetzt ohne weiteren Widerspruch.
Im anderen Fall hätte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Fall unter die Lupe und eine Entscheidung über die Revision treffen müssen. Unter Umständen wäre das Verfahren dann vor einer anderen Kammer des Landgerichts wieder aufgerollt worden. Das Verfahren hätte sich dann noch lange hinziehen können.
Hoeneß hatte bereits am vergangenen Freitag erklärt, dass er die Haftstrafe akzeptiere und gegen das Urteil keine Revision einlegen werde. Außerdem trat er als Präsident des FC Bayern und Aufsichtsratschef der FC Bayern AG zurück. „Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung“, schrieb Hoeneß in einer persönlichen Erklärung, die auf der Homepage des FC Bayern veröffentlicht wurde. „Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich.“
Da nun auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet, wird Hoeneß in ein paar Wochen zum Haftantritt geladen. Zuvor muss aber noch die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegen. Hoeneß wird seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech absitzen - gemeinsam mit rund 550 anderen Strafgefangenen.
Leser*innenkommentare
ziegenpeter
Gast
ob höneß auch an geldwäsche beteiligt war,diese frage steht immerhin im raum,wird so allerdings nicht geklärt werden können.die statsanwaltschaft in bayern hatte wohl auch kein sonderliches interesse der sache hinreichend beachtung zu widmen.
im ganzen also nicht unbedingt ein funktionierender rechtsstaat..sondern recht im bayernländle...mit unterlassenen rechtsstaatlichen untersuchungen...und vorauseilender rehabilitierung durch sonderbar merkwürdige politikerInnen.
wenn es ein anderer gewesen wäre,
ob es dann auch so ausgegangen wäre?nun gut beim beckenbauer sicher.
dauermecker
Gast
Dauermecker:
Das klingt ja wirklich interessant, dass die Staatsanwaltschaft im Fall Hoeness keine REvision einliegt, obwohl ihre Strafforderung nicht erfüllt wurde, während die Hannoveraner "Partnerbehörde" wegen einer Lappalie und nach zahllosen Prozesstagen und Freispruch für Wullf Widerspruch einlegt.
Aus welchem Büro kamen denn da entscheidende Fingerzeige für die Staatsanwaltschaft in München??
Wurstverkäufer
Gast
Die richtig guten Sachen kriegt man erst im Knast drauf -da kann Uli noch was lernen.