piwik no script img

Staatsanwältin strampelt

Nur wenige Tage nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht die „Sperrerklärung“ aufgehoben hatte, hat das Itzehoer Landgericht gestern per Fax vom Hamburger Staatsschutz die Herausgabe sämtlicher Observationsakten gefordert, die im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen die Rot-Floristen Knud Andresen und Ralf Gauger stehen. Beide müssen sich derzeit in Itzehoe wegen Mordversuch verantworten, weil sie in Pinneberg Betonplatten auf Bundesbahngleise gelegt haben sollen. Der Staatsschutz hatte monatelang die Herausgabe aus Gründen des Staatswohls verweigert. Die Anklagevertreterin hat unterdessen beantragt, einen Ortstermin durchzuführen, durch den die Auffassung des Gerichts widerlegt werden soll, daß man in 375 Metern Entfernung Personen an Kleidung und Statur nicht eindeutig identifizieren kann. Die Richter hatten einen Ortstermin bisher als überflüssig abgelehnt, weil sich das Gericht durch Sichtversuche in Itzheoe ausreichend Sachkunde angeeignet habe. kva

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen