Staatliche Beihilfe: Sonderregeln für die Banken
Die EU-Kommission verlängert den Ausnahmezustand im Wettbewerbsrecht. Die Brüsseler Behörde will nicht dafür verantwortlich sein, dass der Geldkreislauf stockt.
BERLIN taz | Die EU-Kommission hat am Donnerstag Verhaltensregeln für Banken veröffentlicht, die staatliche Beihilfe in Anspruch nehmen. Einige Wettbewerbsvorschriften des europäischen Binnenmarkts werden zeitweise gelockert oder außer Kraft gesetzt. Brüssel will damit sicherstellen, dass die Institute genug Überbrückungshilfen erhalten, um weiterhin Kredite an Unternehmen auszahlen zu können. Die Sonderregeln sind zunächst bis Ende 2010 befristet.
Bereits im Oktober letzten Jahres hatte die Kommission in einer ersten "Orientierungshilfe" deutlich gemacht, dass staatliche Subventionen für Banken laut EG-Vertrag zulässig sind, "wenn sie beträchtliche Störungen des Wirtschaftslebens eines Mitgliedstaates beheben helfen". Die betroffenen Banken waren damals aufgefordert worden, innerhalb von sechs Monaten einen Plan vorzulegen, wie sie ihr Unternehmen wieder in schwarze Zahlen bringen wollen. Etwa 70 Anträge hat die Kommission seither bearbeitet - die Hälfte stammt von hilfsbedürftigen Kreditinstituten, die andere Hälfte sind nationale Bankenrettungspläne. Welche Anforderungen die subventionierten Institute erfüllen müssen, erklären die nun veröffentlichten Erläuterungen.
Die Banken müssen sich einem "Stresstest" unterziehen. Für den Fall weiterhin düsterer, mittelmäßiger oder guter Wirtschaftsentwicklung wird jeweils berechnet, wie sich die Bilanz der jeweiligen Bank entwickeln könnte. Dabei wird ein Zeitplan von vier bis fünf Jahren zugrunde gelegt. Unter normalen Umständen müssen Sanierungsmaßnahmen bereits nach zwei Jahren Wirkung zeigen. Die Prüfung bezieht auch besondere Standortbedingungen wie einen hohen Anteil an Hypothekenkunden, eine starke Verbindung mit der Bauwirtschaft oder die Zahlungsmoral von Kreditkartenkunden ein.
Es wird geprüft, ob die Bank sich von einzelnen Geschäftszweigen trennen muss oder fusionieren sollte. Gibt es keinen Erfolg versprechenden Weg, kann im Extremfall auch die Auflösung der Bank empfohlen werden. Man habe die Schließung der polnischen Werften durchgesetzt und werde auch bei Banken hart durchgreifen, wenn der Rettungsplan nicht tragfähig sei, erklärte Wettbewerbsgeneraldirektor Philip Lowe am Donnerstag in Brüssel. "Das ist auch ein moralisches Problem. Banken neigen dazu, ihre Gewinne zu privatisieren und ihre Verluste zu sozialisieren."
Insolvenz aber sei der letzte Ausweg. "Im normalen Markt sind die Mitbewerber ja froh, wenn ein Konkurrent pleitegeht. Im Bankensektor ist das anders, weil die Institute so verwoben sind, dass auch andere dadurch Liquiditätsprobleme bekommen könnten. Außerdem verlieren die Einleger ihr Geld", erklärte Lowe. Rettungspläne müssten sehr diskret geprüft werden, um den Ruf der Bank nicht zu schädigen.
Unter anderem muss das Unternehmen nachweisen, dass es die Subventionen wirklich in die Sanierung steckt und damit nicht Konkurrenten aufkauft oder Kundenrabatte ausschüttet und so Mitbewerber aussticht. Ähnliche Vorwürfe gibt es etwa gegen die ING-Bank.
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