Seit 30 Jahren lebt Robert A. in Sachsen. Die Ausländerbehörde bestimmt sein Leben. Nun könnte er einen Aufenthaltstitel bekommen – oder abgeschoben werden.
Reiseverbot, Ausschluss von Sozialleistungen, fehlender Alltag: Die Staatsbürgerschaft zu entziehen, kann als Instrument der Verfolgung eingesetzt werden.
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