Spuren des NSU in anderem Mordfall: Böhnhardts DNA bei Peggy gefunden
Im Juli 2016 wurde die Leiche des 2001 ermordeten Mädchens in Thüringen gefunden. Ermittler entdeckten nun DNA-Spuren des NSU-Terroristen.
Erst am 2. Juli 2016 wurde ihre Leiche von einem Pilzsammler in einem Thüringer Wald gefunden, 15 Kilometer von Lichtenberg entfernt. An dem Fundort hätten sich „zahlreiche Spurenträger“ befunden, so Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung. Bei einer aktuellen Auswertung sei nun die Böhnhardt-DNA entdeckt worden.
„In welchem Zusammenhang diese DNA-Spur gesetzt wurde, wo sie entstanden ist und ob sie in Verbindung mit dem Tod von Peggy K. steht, bedarf weiterer umfassender Ermittlungen in alle Richtungen“, erklärten die Behörden. Möglich ist auch eine Verunreinigung der DNA-Probe. Das Skelett von Peggy K. und die Leiche Böhnhardts wurden beide im rechtsmedizinischen Institut Jena untersucht.
Die NSU-Rechtsterroristen Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe lebten von 1998 bis 2011 versteckt in Wohnungen in Chemnitz und Zwickau. Ihnen werden Morde an neun migrantischen Gewerbeleuten und einer Polizistin vorgeworfen, dazu zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.
Böhnhardt stand bereits im Verdacht, im Juli 1993 an der Ermordung des damals neunjährigen Schülers Bernd B. in Jena beteiligt gewesen zu sein. Bis heute ist dafür kein Täter verurteilt. In der Nähe der Leiche von B. hatten Ermittler einen Außenbordmotor gefunden. Dieser gehörte Enrico T., einem Jugendfreund Böhnhardts. T. behauptete, der Motor sei ihm vor der Tat Mord gestohlen worden und beschuldigte Böhnhardt des Diebstahls und Mordes an B.. Im NSU-Komplex wird Enrico T. vorgeworfen, an der Beschaffung der Ceska-Tatwaffe beteiligt gewesen zu sein, mit der die neun Migranten erschossen wurden.
Mehmet Daimagüler, Anwalt der Familie der Nürnberger NSU-Opfer Abdurrahim Özüdoğru und Ismail Yaşar, forderte noch am Donnerstagabend einen DNA-Abgleich an allen ungeklärten Tötungsdelikten seit 1990 durchzuführen, „besonders in Fällen, in denen Kinder oder Migranten Opfer sind“.
Für den Mord an Peggy K. wurde 2004 der geistig beeinträchtigte Deutschtürke Ulvi K. verurteilt. In einem Wiederaufnahmeverfahren wurde er 2014 freigesprochen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Die Wahrheit
Der erste Schnee
Krise der Linke
Drei Silberlocken für ein Halleluja