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Archiv-Artikel

in kürze AUSLÄNDERKINDER BAYERN Sprachtest wird Zwang

In Bayern dürfen ausländische Kinder künftig nur noch dann in die erste Klasse der Grundschule eingeschult werden, wenn sie vorher einen Deutschtest bestanden haben. Falls sie den Sprachtest nicht bestehen, müssen sie im letzten Kindergartenjahr insgesamt 160 Stunden Unterricht in deutscher Sprache erhalten. (ap)