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„Spitzel–Affäre“ an der Uni vor Gericht in Oldenburg

■ Hoher Beamter der Uni–Personalabteilung fühlte sich durch Enthüllungsartikel angesprochen / Vergleich vor Oldenburger Landgericht in Sicht

Oldenburg (taz) - Die Affäre um den Artikel „Spitzel an der Uni Oldenburg“ (s. taz–Tagesthema vom 11.12.) hat ein gerichtliches Nachspiel, in dem sich jetzt ein Vergleich abzeichnet. Die bundesweit erscheinende Studentenzeitung Unicum hatte im Juni dieses Jahres in einem Artikel über dubiose Ereignisse an der Oldenburger Hochschule von einem höheren Beamten gesprochen, der der Polizei als V–Mann zur Verfügung steht. Manfred Weber, Regierungsoberinspektor in der Personalabteilung, der in dem Artikel mit keinem Wort namentlich erwähnt wurde, fühlte sich trotzdem in seinen Persönlichkeitsrechten angegriffen und klagte auf Widerrufung des Artikels. Allerdings: „Was man nicht behauptet hat, kann man nicht widerrufen!“ erklärte gestern sogar der Anwalt Webers, der sich auf Anraten des Gerichts mit dem juristischen Vertreter der Studentenzeitung nun auf einen Vergleich einigen will. Konkret: Das Unicum wird in einer ihrer nächsten Ausgaben eine Erklärung veröffentlichen, in der die Zeitung klarstellt, daß sie Weber weder erwähnt noch gemeint hat. Damit war Manfred Weber, der sich kurioserweise selbst ins gerichtliche Spiel gebracht hat, zufrieden. Diese Einigung soll am 5. Februar des kommenden Jahres als Vergleich vor dem Oldenburger Landesgericht ausgesprochen werden. Sein Ziel, eine einstweilige Verfügung gegen Unicum, hat Weber damit nicht erreicht. cm

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