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Spionage durch BundestrojanerGesetze gegen Missbrauch gefordert

Die Justizministerin will den Einsatz durch die Spähsoftware einschränken. Der oberste Datenschützer des Bundes, Peter Schaar, kritisiert die ausgenutzte "Grauzone".

MÜNCHEN/BERLIN dpa/afp | Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plädiert für eine technische Einschränkung von Onlineüberwachungsprogrammen. Sie sprach sich am Donnerstag in München dafür aus, die umstrittene Aufnahme von Bildschirmfotos nicht mehr zuzulassen.

Sie geht davon aus, dass die Mehrheit in der FDP diese sogenannten Screenshots ablehnt, verwies aber gleichzeitig darauf, dass es noch keinen Gremienbeschluss dazu gebe. Außerdem regte die Ministerin einheitliche Regelungen für den Umgang mit der Überwachungssoftware bei allen Sicherheitsbehörden und für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder an.

Angesichts des umstrittenen Einsatzes von Spionagesoftware durch Behörden hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar unterdessen neue gesetzliche Regelungen gegen staatlichem Missbrauch beim Ausspähen von Computern gefordert.

Es gebe derzeit eine gefährliche "Grauzone" bei der Quellen-TÜK genannten Telekommunikationsüberwachung, mit der Internettelefonate und E-Mail-Kontakte überwacht werden, sagte Schaar der Süddeutschen Zeitung.

So gebe es in Bund und Ländern unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Legitimität einiger Spähprogramme. Nötig seien eindeutige gesetzliche Regelungen für den Einsatz von Spionagesoftware.

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4 Kommentare

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  • G
    gregorius

    Wenn die Polizei Programme selbst anwendet,

    mit der man auch Straftatbestände (z.B.

    pädophile Datendokumente(Videodateien,

    Ton-/Bilddateien), konspirative emails,

    gefälschte digitale Signaturen,

    Abspracheprotokolle für Verbrechen,

    illegale Hackerprogramme oder

    streng "geheime" interne Dokumente auf beliebigen

    Internet-Rechnern platzieren kann, dann

    muß die Polizei zugeben, dass diese keine

    hinreichende Beweislast mehr für eine

    Verurteilung haben. Weil nicht mehr zweifelsfrei

    ausgeschlossen werden kann, dass nicht eine

    Dritte Person( auch die Polizei selber), diese

    Daten dem Angeklagten untergeschoben haben könnte,

    um einen Konkurrenten oder Querulanten

    auszuschalten.

    Die Staatsanwaltschaft und RicherInnen dürfen sich auf solche Dokumente also nicht mehr berufen.

     

    Die Polizei/Justiz hebelt immer mehr die

    demokratische Grundordnung aus und vollzieht

    auch wegen der zu erwartenden Pleitekatastrophe

    auch Deutschlands einen Wandel zum Autoritarismus

    und der Entmündigung der Normalbürger.

     

    Leider untergräbt die Polizei/Justiz und

    die Justizministerien der Länder damit

    den Glauben in die Rechtsstaatlichkeit

    und Sabotagesicherheit der Exekutive und

    Judikative und stellt bereits erbrachte

    EHRLICHE Ermittlungserfolge wieder in Frage.

     

    Die Dummheit der staatlichen Softwarekäufer

    und die Intriganz einiger schwarzer Schafe

    im Rechtssystem machen die Arbeit

    anständiger Fahnder damit gleich mit kapputt.

    Fazit: Auch die Justiz und Verbrechensbekämpfung

    sind von Dilletanten und machthungrigen Verbrechern

    durchsetzt, die widerstrebsame demokratische

    Bürger gefährden können.

  • C
    Christoph

    Liebe Mitverdächtige,

    hatten Sie nicht auch gestern erst den Drang eine Synagoge in die Luft zu sprengen? Wollten Sie nicht schon immer mal eine gepflegte Geiselnahme in der Hamburger City planen? Und wie sieht es mit ihren zahlreichen Kontakten zur mexanischen Drogenmafia aus?

    Bundesinnenminister Friedrich und seine Kollegen in den Ländern hatten so was schon geahnt und haben schwubdiwupp einen kleinen Bundestrojaner auf Ihren Rechner gespielt.

    Aber die Innenminister sind sich einig: Alles nur zur Aufklärung von schweren Straftaten. So sieht das auch Baden-Würtembergs Innenminister Gall (SPD). Komisch nur das seine Parteikollegen in der Bundesopposition das gar nicht so toll finden und den Zeigefinger schwingen. Machen wir es dem Herrn Friedrich und seinem kleinen Bundestrojaner doch nicht so schwer wie die Opposition. Notieren Sie einfach Ihre Telefon- und PIN-Nummern und schicken Sie ihm alles per Post.

  • D
    Dylan

    Hier eine Einschätzung des CCC-Sprechers

    aus der aktuellen JungleWorld:

     

    "Die Kriminalämter haben sich von einer Software-Klitsche über den Tisch ziehen lassen, die ein gerade so den Ausschreibungen entsprechendes Stück Software zurechtgestückelt hat, das keiner seriösen Überprüfung standhält. Wie man bei der Zugangsbeschaffung zu Wohnräumen auf den Schlüsseldienst angewiesen ist, müssen sich die Behörden beim Ausspähen von Computern auf die Expertise anderer verlassen. Wenn ein Schlüsseldienst mit der Abrissbirne käme, um die Front des Hauses einzureißen, würde den Ermittlern aber sicher auffallen, dass das nicht verhältnismäßig ist. Das wäre die Analogie zu dem, was sich die Firma Digi-Task geleistet hat."

  • JH
    Jenny Huegli

    Was für ein Unsinn! Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutige Grenzen gesetzt.

    Diese Urteil hat Gesetzesrang. Dagegen ist verstoßen wurden. Es braucht keine neuen Gesetze, sondern verfassungstreue Politiker.