Spielerlaubnis von Bakery Jatta: Ein einzigartiger Fall
Der Deutsche Fußball-Bund und die Deutsche Fußball Liga warten im Fall des HSV-Profis Bakery Jatta auf die Entscheidung des Hamburger Bezirksamts.
Jatta wird auf Grundlage eines Berichtes der SportBild verdächtigt, unter falscher Identität aufzulaufen. Das Magazin vermutet anhand von Fotos und Zeugenaussagen, dass Jatta eigentlich „Bakary Daffeh“ heißt und 23 statt 21 Jahre alt ist. Bestätigt sich der Verdacht, könnte das auf mehreren Ebenen Konsequenzen nach sich ziehen: für seinen Aufenthaltstitel, das Arbeitsverhältnis mit dem HSV und die Spielerlaubnis im deutschen Profifußball.
Derzeit gibt es für die zuständigen sportlichen Instanzen Deutscher Fußball-Bund (DFB) und Deutsche Fußball Liga (DFL) noch keinen Grund, ihre Haltung zur Gültigkeit der Spielerlaubnis von Jatta zu ändern, da die Echtheit seines Reisepasses vom gambischen Konsulat bestätigt wurde. Nur bezüglich der Angaben darin gibt es öffentlich Zweifel.
Jatta muss nun bis Ende des Monats fehlende Unterlagen beibringen sowie schriftliche Fragen des Bezirksamts Hamburg-Mitte beantworten, das den Fall betreut. Erst danach und nur mit einem klaren Ergebnis der Anhörung können DFB und DFL ableiten, wie sie mit den Protesten gegen die Spielwertungen umzugehen haben. Doch schon jetzt zeigen sich viele Fußballfans enttäuscht über das Vorgehen, vor allem aber die Anhänger der jeweiligen Clubs. Sich so Punkte zu erschleichen, die man auf dem Rasen nicht gewinnen konnte, fühlt sich falsch für sie an.
Für die Funktionäre sieht die Rechnung anders aus. Es geht nicht um die Frage nach guten oder schlechten Verlierern, sondern um die persönliche Haftung der Geschäftsführer und Vorstände, wenn sich Nichtstun nachteilig auf den Ausgang der Saison auswirkt.
Die Juristen sind bei der Frage nach den Erfolgsaussichten der Proteste uneins. Einige sagen, dass eine nachträgliche Umwertung der Spiele nahezu ausgeschlossen sei. Dem HSV, Jattas Arbeitgeber, könne kein Vorwurf gemacht werden, da er vor dessen Verpflichtung alles unternommen hätte, um seine Identität zu prüfen. Hier läge weder ein schuldhaftes noch ein böswilliges Verhalten vor. Es sei denn, die Kläger bewiesen das Gegenteil.
Die andere Argumentationskette beginnt so: Spätestens seit dem öffentlichen Bekanntwerden des Verdachts handele der HSV eben doch böswillig und könnte dafür zur Verantwortung gezogen werden. Es wäre ratsam, den Spieler vorerst nicht mehr einzusetzen. Die sportliche Führung um Vorstand Jonas Boldt und Trainer Dieter Hecking verweist auf die „aktuell“ gültige Spielerlaubnis, wie es in einem Statement der DFL heißt, wonach es keine Bedenken bei Jattas Einsätzen geben dürfte. Aber wer weiß das schon genau?
Der Fall ist vergleichbar mit einer strittigen Spielsituation im Fußball, die mithilfe eines ebenso umstrittenen Videoschiedsrichters geklärt werden soll. Was zunächst überschaubar aussah, entwickelt sich zu einem immer komplexer werdenden Fall, für den es im Regelbuch keine eindeutige Vorgehensweise gibt. Wie auch, wenn es sich um einen Präzedenzfall handelt, den es im deutschen Fußball wohl nur einmal so geben wird? Verständlich, dass sich DFB und DFL bis zu einem Statement des Bezirksamts in Deckung begeben. Die Hamburger AfD hat den Fall bereits zum Anlass genommen, den „Irrsinn“ der Asylpolitik zu kritisieren – wobei Jatta keinen Asylantrag gestellt hat.
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