: Sozialbehörde: 9.000 sollen umziehen
Nach den Berechnungen der Sozialbehörde leben in Bremen 9.000 „Bedarfsgemeinschaften“ in zu teuren Wohnungen. Sie sollen Fristen bekommen für ihren Umzug. Für die teuersten Fälle gibt es zu Weihnachten die Umzugsaufforderung
Bremen taz ■ Seit Monaten hat Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) das heikle Thema verschoben: Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) sollen nicht mehr Wohngeld bekommen als bisher Sozialhilfe-Empfänger. Die Senatorin hat das Hamburger Institut Gewos mit der Prüfung der Frage beauftragt, was das für Bremen bedeutet.
Gestern stellte sie die Ergebnisse vor: Etwa 59.000 Wohngeldanträge für ALG-II- und Grundsicherungs-Empfänger hat sie in ihrer Behörde zu bewältigen, rund 140 Millionen Euro werden jedes Jahr ausgezahlt. 9.000 „Bedarfsgemeinschaften“ erhalten ein nach den neuen Regeln überhöhtes Wohngeld. Wenn der Vermieter die Miete nicht senkt, müssen sie umziehen. Von den 156.000 Mietwohnungen in Bremen sind immerhin rund 60.000 so preiswert, dass sie für Wohngeld-Empfänger in Frage kämen – davon sind allerdings nur 1.200 frei. Die Hälfte ist von Menschen gemietet, die keine Wohngeld-Ansprüche haben, darunter viele Studierende.
„Ende des Jahres“, schätzt die Senatorin, sollen die ersten Bedarfsgemeinschaften ihre Umzugsaufforderung bekommen. Rund 2.500 liegen um 30 Prozent und mehr über dem „angemessenen“ Satz und bekommen eine Frist von sechs Monaten gesetzt. Alleinstehende sollen wegen der Enge des Wohnungsmarktes sechs Monate Zeit mehr erhalten. Wenn sie dann nicht umgezogen sind oder dem „Fallmanager“ plausibel erklärt haben, warum sie nichts gefunden haben, wird das Wohngeld auf das „angemessene“ Niveau gekürzt.
Wer „nur“ 20 bis 30 Prozent über der „angemessenen“ Miete liegt, hat ein Jahr Zeit. So sollen die Wohngeld-Empfänger die „normale Fluktuation“ bei den preiswerten Wohnungen ausnutzen. Die Behörde hilft in Ausnahmen bei der Kaution und will auch die Miete direkt überweisen, wenn der Vermieter dies verlangt. Die Sozialbehörde will mit den Vermietern verhandeln, ob sie zu einer Mietminderung bereit sind, wenn ihre Mieter bleiben. Neuere Bauten, die teurer wären, werden über das Wohngeld nicht finanziert.
Karl Bronke aus der Sozialbehörde will vermeiden, dass alle Wohngeld-Bezieher sich in billigen Wohnsiedlungen konzentrieren. In Stadtteilen mit höherem Mietniveau sollen höhere Mieten anerkannt werden. Bei Alleinerziehenden werde darauf geachtet, dass durch den Umzug nicht ein Wechsel der Schule oder des Kita-Platzes notwendig wird.
Das Einsparvolumen der gesamten Operation ist schwer zu schätzen. Bei den 2.500 Wohngeld-Empfängern, die 30 Prozent und mehr über der Wohngeld-Tabelle liegen, könnte eine Million Euro pro Jahr gespart werden, schätzt Bronke. Nur 1.200 Bedarfsgemeinschaften liegen 20 bis 30 Prozent über der Tabelle. Bei denen, die geringfügig darüber liegen, soll geguckt werden, ob der Umzug nicht teurer ist als die Ersparnis. Kawe