: Souverän abserviert
Mit der Entscheidung, den LBK zu verkaufen, hat sich die regierende CDU über den Willen von mehr als 600.000 Hamburgern hinweggesetzt. Bei einem Volksentscheid am 29. Februar 2004 waren 77 Prozent der Stimmen gegen einen Verkauf des städtischen Krankenhausbetriebs abgegeben worden. Einziges Zugeständnis des Senats: Der LBK sollte stufenweise verkauft werden – 49,9 Prozent zum 1. Januar 2005, weitere 25 Prozent zwei Jahre später. Die Initiatoren des Volksentscheides riefen darob das Verfassungsgericht an, das der Bürgerschaftsmehrheit und dem Senat am 15. Dezember bescheinigte, im Recht zu sein. Sie seien nicht an Volksentscheide gebunden, da es eine „Gleichrangigkeit von Volkswillensbildung und parlamentarischer Willensbildung“ gebe, einem Volksentscheid also kein höherer Stellenwert zukomme als einem Bürgerschaftsbeschluss. Senat und Parlament dürften sich allerdings nicht leichtfertig über den Willen des Volkes hinwegsetzen, sondern müssten diesen „würdigen und abwägen“. knö