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■ SommersmogVerordnung in Bremen

Bremen (dpa) – In Bremen wird es künftig wie in Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt eine Sommersmog-Verordnung geben. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen. Danach tritt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge von 90 Stundenkilometern auf Autobahnen und 50 Stundenkilometern auf innerörtlichen Durchgangsstraßen in Kraft, wenn an zwei Meßstationen der Ozonwert von 215 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird.

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