: Solidarität mit Israel
Rabbiner aus Osteuropa trafen sich in Berlin ■ Aus Berlin Anita Kugler
Gestern ist in Berlin die Konferenz von Rabbinern und Vorsitzenden von jüdischen Gemeinden und Organisationen in Osteuropa zu Ende gegangen. Auf Einladung der orthodoxen Berliner Gemeinde Addas Jisroel berieten die 17 Teilnehmer vier Tage lang über die Situation der Juden in Osteuropa.
Grußworte erreichten die Konferenz vom Oberrabbiner und Vorsitzenden des Rabbinatsgerichtes in Tel Aviv-Jaffa, vom Religösen Rat in Jerusalem und vom israelischen Botschafter in Bonn, Benjamin Navon. Dies ist insofern ein Politikum, als daß der Zentralrat der Juden in Deutschland die Existenz der Gemeinde Adass Jisroel bis heute noch nicht anerkannt hat. „Für uns gibt es keine Gemeinde Adass Jisroel“, erklärte noch kürzlich der Vorsitzende Heinz Galinski der taz.
In einer Resolution versicherten die Teilnehmer der Konferenz ihre Solidarität mit Israel. Gerade jetzt, sagte der Vorstandsvorsitzende Ari Offenberg, „haben wir es für richtig gehalten, in dieser Stunde der Bedrohung unter dem Motto ,Jüdische Solidarität jetzt‘ diese Konferenz stattfinden zu lassen“. In scharfer Form wurden die deutschen Waffen- und Giftgaslieferungen an den Irak kritisiert.
Das besondere Augenmerk der Konferenz lag auf der Lage der Juden in der Sowjetunion. Der Moskauer Rabbiner Schajewitsch hofft, daß der Auswanderungsstrom nach Israel „durch eine besondere Förderung des religiösen, kulturellen und sozialen jüdischen Lebens langfristig gebremst werden könnte.“ Bis dahin sei aber noch viel zu tun, denn der Weg zur Demokratie sei lang, sagte Schajewitsch auf einer Pressekonfernez in Berlin. In der Sowjetunion fehle es an Rabbinern, Lehrmaterialien, und die vorhandenen Synagogen müßten restauriert werden. Die Konferenz erwarte von allen Regierungen Osteuropas und Deutschlands eine aktive Hilfe bei allen Anstrengungen, das jüdische Leben zu rekonstruieren, zu sichern und zu entwickeln.
In ihrer ersten Konferenz nach dem Zweiten Weltkrieg forderten die Teilnehmer die Rückerstattung des gesamten Eigentums, das in der Nazizeit und danach jüdischen Körperschaften und Privatpersonen entzogen wurde. Sollten keine berechtigten Ansprüche mehr gestellt werden können, sollten die lokalen Behörden in Abstimmung mit den jüdischen Gemeinden vor Ort die Zweckbestimmung dieses Eigentums festlegen.
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