: Soldat kriegt Recht auf Zopf
BERLIN dpa ■ Ein Bundeswehrsoldat hat vor Gericht erstritten, dass er im Dienst einen Pferdeschwanz tragen darf. Das Truppendienstgericht Süd gab der Klage des 18-Jährigen statt. Es sah im Befehl, den Zopf abzuschneiden, einen unzulässigen Eingriff in die freie Persönlichkeitsentfaltung. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sprach aber von einer „Einzelfallentscheidung“: Der Haar- und Bart-Erlass bleibe trotz des Gerichtsurteils bestehen. Danach muss das Haar von Soldaten „am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden“; Haare von Soldatinnen dürfen lediglich „den vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung nicht behindern“.