■ Aus dem Untersuchungsbericht der Polizei: So wird gemobbt
Polizeiangestellte Y
Die Polizeiangestellte Y beklagt u. a., nicht ihrer Vorbildung entsprechend verwendet, nicht eingearbeitet und unterstützt worden zu sein. Insbesondere sei sie von den Kollegen nicht genügend respektiert worden. [...] Als besonders schwerwiegend empfand sie die permanenten Belästigungen ihres Vorgesetzten, [...] der sowohl während der Dienstzeit als auch bei einem Betriebsausflug wiederholt Annäherungsversuche unternommen haben soll. [...]Für die Dauer der Prüfung der Vorwürfe wurde sie in den alten Dienstbereich zurückgeschickt. Zusätzlich erschwerend empfand die Mitarbeiterin ihre räumliche Umsetzung in unmittelbare Nähe des Leiters. Dies führte letztlich zu einer längerfristigen Erkrankung. Wegen der entstandenen Depressionen wurde eine Therapie erforderlich. Als sich die Angaben vor allem bzgl. der sexuellen Belästigungen bestätigten, wurde sie sofort umgesetzt. [...]
Die disziplinaren Vorermittlungen ergaben, dass der Leiter der Dienststelle seine Vorgesetzteneigenschaft gröblich missbraucht hatte, indem er Mitarbeiterinnen sexuell verbal und körperlich belästigt und unter Druck gesetzt haben soll. Der Leiter der Dienststelle wurde allerdings weiter in seiner Funktion belasssen, da seine Pensionierung absehbar war, und unter scharfe Dienstaufsicht gestellt. Er ist zwischenzeitlich pensioniert und das förmliche Disziplinarverfahren [...] eingestellt, da bei einem Ruhestandsbeamten eine Kürzung des Ruhegehalts nicht gerechtfertigt erschien.
Polizeioberkommissar X
Herrn X wurde vorgeworfen, als Vorgesetzter wiederholt nachgeordnete Mitarbeiterinnen durch unangemessene, sexistische und erniedrigende Äußerungen sexuell belästigt zu haben. Daneben stand er im Verdacht, als Vorgesetzter seine Pflicht zur gerechten und achtungswürdigen Amtsführung verletzt und durch sein Verhalten und seine Äußerungen z. T. im Beisein seines Vorgesetzten Y dessen Autorität und Reputation beschädigt zu haben. Er soll eine Mitarbeiterin, zu der er ein über den dienstlichen Rahmen hinausgehendes Vertrautheitsverhältnis hatte, bevorzugt haben, in dem diese bestimmte, ungeliebte Tätigkeiten nicht ausführen musste. Darauf angesprochen, drohte er den sich beschwerenden Mitarbeiterinnen mit Konsequenzen.
Die Prüfung des Sachverhalts ergab, dass gemäß dieser Feststellungen sexuelle Belästigung nachgeordneter Mitarbeiter durch verbale Äußerungen, ungerechte, nicht achtungswürdige Amtsführung und Beschädigung der Reputation und Autorität seines Vorgesetzten vorgelegen haben sollen. Beide Vorgesetzte wurden aus der Vorgesetztenfunktion abgelöst und in einen anderen Dienstbereich umgesetzt[...].
Das förmliche Disziplinarverfahren ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Es wurden insgesamt 32 Zeugen vernommen. Die Vorwürfe ließen sich insgesamt nicht aufrechterhalten. Das Verfahren wurde eingestellt. [...] Die Kommission konnte den Sachverhalt aufgrund der Erkenntnislage nicht als Mobbing bewerten.
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