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Archiv-Artikel

So funktioniert’s:

3 Prozent der Wahlberechtigten eines Bezirks müssen sich für die Abstimmung über ein Thema aussprechen. Es wandert dann in die Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Stimmt die BVV zu, wird der Entscheid überflüssig. Tut sie es nicht, kommt es zur Abstimmung. Die BVV darf einen Gegenvorschlag vorlegen. In der zweiten Stufe müssen sich 15 Prozent der Wahlberechtigten beteiligen. Eine einfache Mehrheit führt zum Erfolg.