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Skinheads Sächsische Schweiz verboten

Sachsens Innenminister verbietet rechtsextremen Skinheadverein. Nach Waffenfunden im vergangenen Herbst jetzt Anklagen gegen Glatzen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung

DRESDEN taz ■ Sachsens Innenminister Klaus Hardrath (CDU) hat gestern die rechtsextreme Kameradschaft „Skinheads Sächsische Schweiz“ (SSS) verboten. Die Gruppierung erfülle die Voraussetzung für ein Verbot nach dem Vereinsgesetz, da „sich Zweck und Tätigkeit der SSS gegen die verfassungsgemäße Ordnung richten“.

Seit 1998 beobachtete das sächsische Landeskriminalamt die im Frühjahr 1996 gegründete SSS. Über 160 Leitz-Ordner Papier haben LKA und Staatsanwaltschaft seitdem zusammengetragen. Zündvorrichtungen, Raketenteile, Sprengstoff und Berge von Munition – im vergangenen Herbst war es dem LKA gelungen, umfangreiche Waffenlager der SSS auszuheben.

Wie sich das SSS-Verbot auswirken wird, ist hingegen unklar. „Wir haben natürlich das Problem des Untergrundes“, räumte Hardrath ein. Und schließlich liefen SSS-Mitglieder nicht mit einem Mitgliedsausweis rum.

Zeitgleich mit der Vorbereitung des Verbots habe die Staatsanwaltschaft gegen 80 Rechtsextreme ermittelt. „Jetzt wurde zunächst gegen sechs Männer im Alter von 22 bis 29 Jahren Anklage erhoben“, erklärte gestern der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Claus Bogner. Die Vorwürfe: Körperverletzung, besonders schwerer Landfriedensbruch, Bildung einer kriminellen Vereinigung. „Ein Teil der Begründungen zum Verbotsantrag der NPD ist auf unsere Erkenntnisse zur SSS zurückzuführen“, erklärte Hardrath, der die Erfolgsaussichten ursprünglich „skeptisch“, seit dem ausgehobenen Waffendepot aber „zuversichtlich“ bezeichnet. Dass seine Politik erfolgreich ist, suchte Sachsens Innenminister mit Zahlen zu belegen: Während im vergangenen Jahr bundesweit ein Drittel mehr rechtsgerichtete Straftaten begangen wurden, sank die Zahl in Sachsen um ein Viertel. NICK REIMER

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