Sieg-Heil-Rufe von Polizeischülern: Trotzdem befördert worden
Drei Polizisten drohen Geldstrafen wegen rechtsextremer Äußerungen. Doch noch vor Ende des Strafverfahrens werden sie als Beamte auf Probe übernommen.
Drei Polizeischüler, die wegen rechter Äußerungen bei einem Basketballspiel in erster Instanz zu Geldstrafen verurteilt wurden, sind noch vor Ende des Verfahrens in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schrader hervor.
Der innenpolitische Sprecher seiner Fraktion im Abgeordnetenhaus hatte einen Artikel der taz zum Anlass für seine Anfrage an die Innenverwaltung genommen. In der der taz vorliegenden Antwort bestätigte Innenstaatssekretär Torsten Akmann, dass zwei Anwärter für den Mittleren Dienst der Schutzpolizei am 27. April 2018 in der Mercedes-Benz-Arena anlässlich einer Basketballbegegnung durch eine Zeugin beim Skandieren extrem rechter Äußerungen beobachtet worden seien.
Die Frau habe bekundet, „dass einer der Anwärter mehrfach das Wort ‚Sieg‘ und ein weiterer anschließend das Wort ‚Heil‘ gerufen haben soll“. Ein dritter Beteiligter, ebenfalls Polizist, sei durch die von der Zeugin alarmierte Polizei ermittelt worden.
„Die Beamten wurden vom Amtsgericht Tiergarten wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach dem § 86a Strafgesetzbuch erstinstanzlich zu Geldstrafen verurteilt“, heißt es in der Antwort auf Schraders Anfrage weiter. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, weil die Polizisten Berufung eingelegt haben.
Trotzdem sind sie in der Zwischenzeit zu Beamten auf Probe befördert worden. „Da die Ausbildungszeit aller drei Beamten während der noch laufenden Strafverfahren endete, hatte die Polizei schon vor dem rechtskräftigen Abschluss der Strafverfahren eine Entscheidung zu treffen“, begründet Akmann diesen Schritt. Sie sei nach eingehender individueller Betrachtung „zum Ergebnis gekommen, allen Beamten eine weitere Bewährungszeit im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Probe einzuräumen“, heißt es in der Antwort.
Sollte das Urteil gegen die drei Polizisten rechtskräftig werden, hat das für sie nicht automatisch auch berufliche Folgen. Ob die Angelegenheit für die Polizisten noch dienstrechtliche Konsequenzen hat, wird im Rahmen eines Disziplinarverfahrens geprüft, das bis zum Ende des Strafverfahrens ausgesetzt ist. „Das sieht mir nicht nach einem konsequenten Vorgehen gegen rechtsextreme Tendenzen in der Berliner Polizei aus“, kritisiert Niklas Schrader.
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