Senat will Vergnügungssteuer anheben: Nußbaum leert Spielautomaten

Die Zahl der Spielautomaten hat sich fast verdoppelt. Statt gegen die Spielsucht vorzugehen, will der rot-rote Senat lieber mitverdienen.

Was macht man, wenn man was nicht haben will? Man verbietet es, oder man macht es teuer. Der rot-rote Senat hat am Dienstag beschlossen, die Vergnügungsteuer anzuheben, um die Betreiber von Spielhallen zur Kasse zu bitten. Verboten sind sie künftig nur im Regierungsviertel.

Das Problem ist bekannt. In den vergangenen vier Jahren hat sich die Zahl der Spielautomaten auf mehr als 10.000 fast verdoppelt. Seit Langem klagen Bezirke über neue Spielhallen, und ebenso häufig betonen sie, nichts gegen die Verdaddelung unternehmen zu können.

Dass es auch anders geht, zeigte die Stadtentwicklungsverwaltung beim Bebauungsplan für den Moabiter Werder. Dort sind, aus Rücksicht auf das geplante Innenministerium, Spielhallen ausdrücklich verboten. Doch Finanzsenator Nußbaum (parteilos) will wohl mitverdienen an der Spielsucht. Der Steuersatz für sogenannte Gewinnspielgeräte soll laut Gesetzentwurf von 11 auf 20 Prozent erhöht werden. Statt bisher 16 Millionen Euro erwartet Nußbaum künftig 25 Millionen Euro Einnahmen. Die zusätzlichen Mittel sollten auch zur Schuldentilgung verwendet werden, sagte der Senator.

CDU-Stadtentwicklungsexpertin Stefanie Bung warf der rot-roten Koalition eine "unmoralische Haltung" vor. Die Entscheidung des Senats komme einer Kapitulation vor dem Phänomen der Spielhallenflut gleich, betonte sie. Dass die Steuererhöhung nur eine neue Spielhalle verhindern werde, sei nicht zu erwarten, weil das Geschäft dafür zu profitabel sei.

Dagegen sagte Grünen-Finanzexperte Jochen Esser, es sei einen Versuch wert, die Entwicklung durch höhere Besteuerung zu stoppen oder gar umzukehren. Ob dies gelinge, werde in zwei Jahren besser beurteilt werden können. Die Grünen würden sich freuen, wenn die Steuererhöhung eine Lenkungswirkung entfaltete. Der Vorschlag der CDU, gesetzlich gegen den Spielhallenwildwuchs vorzugehen, bedarf aus Sicht Essers noch rechtlicher Prüfung. Diese sollte vom Senat ernsthaft vorgenommen werden.

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