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Senat drückt sich um EU-Recht

■ Meldung der Flora-Fauna-Schutzgebiete wieder vertagt

Um zusätzliche zwei Wochen Bedenkzeit hat das Wirtschaftsressort gebeten, als am Montag in der Staatsrätekonferenz das leidige Thema „Meldung schutzwürdiger Gebiete“ nach der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union aufgerufen wurde. (taz 13.5.) Längst schon wäre Deutschland verpflichtet gewesen, die Schutzgebiete zu melden. Eine Vertragsstrafe droht, berichtete das Umweltressort. Das sieht übrigens der Europa-Staatsrat des Wirtschaftsressorts genauso. Aber das Ressort sträubt sich, ausgerechnet dort, wo der Autobahnzubringer durchs Hollerland schon gedacht ist, zusätzlich zum geltenden bremischen Naturschutz auch noch den EU-Schutz nach der FFH anzumelden.

Die Umweltbehörde sieht den Streit gelassen: Denn erstens müßte der Senat die Vertragsstrafe zahlen, und zweitens hatte die EU angedeutet, überhaupt keine Bereitschaft zum Entgegenkommen im Streit um den bremischen Vogelschutz zu zeigen, wenn Bremen die Flora-Fauna-Schutzpflichten nachlässig behandelt. Bremen hatte die EU gebeten, einige als Gebiete mit schützenswerten Vögeln gemeldete Flächen zu Gewerbegebieten machen zu können. Das Hollerland gehört allerdings nicht zu den Flächen, die vom EU-Vogelschutz befreit werden sollen. K.W.