■ Polen: Senat billigt Abtreibungsgesetz
Warschau (taz) – Mit einer Mehrheit von nur einer Stimme hat Polens Senat am Samstag abend beschlossen, das vor zwei Wochen vom Unterhaus beschlossene Abtreibungsgesetz des Sejm unverändert zu lassen. Nun wird die Vorlage direkt Präsident Walesa zur Unterschrift vorgelegt. Damit ist auch klar, daß der Zufallskompromiß des Sejm von vor zwei Wochen bestehen bleibt. Er sieht Gefängnisstrafen von zwei Jahren für Ärzte vor, die eine Abtreibung vornehmen, und für jeden, der eine werdende Mutter zu einer Abtreibung anhält, erpreßt oder ihr dabei behilflich ist. Schwangere selbst bleiben straffrei, es sei denn, sie nehmen die Abtreibung eigenhändig vor. Zulässig sind Abtreibungen nach Vergewaltigung und Inzucht, bei Bedrohung für Leib und Leben der Schwangeren, bei unheilbarer Mißbildung des Fötus, nicht jedoch wegen sozialer Notlagen. Walesa hat bisher erklärt, er werde kein Gesetz unterschreiben, das Abtreibung zulasse.
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